FAQ zur Fischerei in S.H.
FAQ
- Welche Mindestmaße gelten an der Küste?
- Welche Schonzeiten gelten an der Küste?
- Wie viele Ruten dürfe gefischt werden?
- Welche Papiere brauche ich an der Küste?
- Wo kann ich die Fischereiabgabe entrichten?
Welche Mindestmaße gelten an der Küste?
Art | Mindestmaß |
---|---|
Aal | 45cm |
Aalmutter | 23cm |
Lachs | 60cm |
Meerforelle | 40cm |
Bachforelle | 40cm |
Hering (Ostsee) | 10cm |
Hering (Nordsee) | 20cm |
Steinbutt | 30cm |
Glattbutt | 30cm |
Scholle, Goldbutt (Ostsee) | 23cm |
Scholle, Goldbutt (Nordsee) | 25cm |
Flunder | 25cm |
Scharbe, Kliesche | 23cm |
Seezunge | 24cm |
Dorsch, Kabeljau (Ostsee) | 38cm |
Dorsch, Kabeljau (Nordsee) | 35cm |
Schellfisch | 30cm |
Wittling (Ostsee) | 23cm |
Wittling (Nordsee) | 27cm |
Makrele (Nordsee) | 30cm |
Finte (Nordsee) | 25cm |
Meeräsche | 40cm |
Wolfsbarsch | 42cm |
Zander | 40cm |
Hecht | 45cm |
Wels | 70cm |
Ostseeschnäpel | 40cm |
Welche Schonzeiten gelten an der Küste?
Art | Schonzeit |
---|---|
Aal | vom 15. September bis 31. Januar |
Lachs | vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen |
Meerforelle | vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen |
Bachforelle | vom 1. Oktober bis 31. Dezember für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen |
Steinbutt | in der Ostsee vom 1. Juni bis 31. Juli |
Glattbutt | in der Ostsee vom 1. Juni bis 31. Juli |
Scholle, Goldbutt | weibliche Scholle vom 1. Februar bis 30. April |
Flunder | weibliche Flunder vom 1. Februar bis 30. April |
Quappe | ganzjährig in Elbe und Nebengewässern |
Hecht | 15. Februar bis 30. April |
Stör | ganzjährig |
Alse, Maifisch | ganzjährig |
Nordseeschnäpel | ganzjährig |
Ostseeschnäpel | vom 1. Dezember bis 28. Februar |
Meerneunauge | ganzjährig |
Flussneunauge | ganzjährig |
Zährte | ganzjährig |
Wie viele Ruten dürfen an der Küste gefischt werden?
So lange ich denken kann wird die Frage nach der erlaubten Rutenzahl so beantwortet:
Dies stellt nun allerdings wirklich nur eine alte Regel dar. Gesetzlich ist die Rutenanzahl für die Küstengewässer nicht vorgeschrieben. Es gibt also keine allgemeine Begrenzung. Geht man jedoch davon aus, dass man die waidgerechte Fischerei ausübt und keine Raubfischerei oder Materialschlacht betreibt, so ergeben sich doch automatisch gewisse Grenzen.
Der Landessportfischerverband hat für seine Gewässer die Rutenzahl auf drei Ruten pro Angler begrenzt. Diese Begrenzungsempfehlung gibt der LSFV auch für die Küste. Drei Ruten ist sicher auch eine gute Empfehlung für die Küste und sollte auch meines Erachtens nicht überschritten werden. Letztendlich liegt die benutzte Rutenzahl an Schleswig-Holsteins Küstengewässern jedoch bei jedem selbst und ergibt sich aus gesundem Menschenverstand und dem Grundsatz der Waidgerechtigkeit.
Welche Papiere braucht man an der Küste?
Grundsätzlich gilt, daß zur Angelfischerei an Schleswig-Holsteins Küstengewässern ein gültiger Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein erforderlich ist. Dieser Fischereischein muss auf den Namen des „Anglers“ ausgestellt sein, der die Fischerei ausübt. Der Fischereischein hat weiter nur Gültigkeit, wenn er mit dem Nachweis der Fischereiabgabe also mit den entsprechenden Jahresmarken versehen ist (zu den Ausnahmen später mehr). Weitere Papiere sind für die Angelfischerei mit der Handangel an der Küste soweit nicht erforderlich. Die Regelungen im einzelnen:
Für Personen unter 12 Jahren
Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Fischereischeinpflicht befreit. Sie dürfen die Angelfischerei an den Küstengewässern jedoch nur ausüben, wenn sie dabei von einem Fischereischeininhaber mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
Gleichzeitig sind diese Personen, die das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unter entsprechender Aufsicht die Fischerei mit der Handangel ausüben von der Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein befreit.
Für Bewohner anderer Bundesländer – mit Fischereischein.
In Schleswig-Holstein werden grundsätzlich die Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Wer also einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes inne hat, darf auch an Schleswig-Holsteins Küsten die Fischerei mit der Handangel ausüben solange er seinen ersten Wohnsitz nicht in Schleswig Holstein hat ( dazu später mehr ). Er ist aber verpflichtet bei der Verwaltungsbehörde in seinem Urlaubsort oder bei einem lokalen Angelgerätehändler die jährliche Fischereiabgabe zu entrichten (Neu seit 2012).
Personen ohne Fischereischein
Für eine Dauer von maximal 28 Tagen können Personen ohne Fischereischein in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Urlauber können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen erlaubt die Fischerei ohne eine abgelegte Fischereischeinprüfung durchzuführen. Bei dieser Sondergenehmigung wird die Fischereiabgabe und zusätzlich eine Verwaltungsgebühr fällig. In hochfrequentierten Urlaubsorten werden solche Sondergenehmigungen auch ausnahmsweise von den ansässigen Angelcentern vergeben.
Nach Schleswig-Holstein gezogene Personen
Wer in Schleswig-Holstein seinen Wohnsitz hat muss einen gültigen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein innehaben, um an den Küsten die Fischerei ausüben zu dürfen. Ist er hinzugezogen und hat seine Fischereischeinprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt und so einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes inne, so muss er einen Fischereischein des Landes Schleswig-Holstein beantragen. Er ist dann von der Fischereischeinprüfung befreit.
Für Bewohner anderer Nationen
Auch für Gastangler aus anderen Nationen ist eine Ausnahmegenehmigung möglich. Hier können ebenfalls für eine Dauer von maximal 28 aufeinanderfolgenden Tagen Bewohner anderer Nationen in Form einer Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht befreit werden. Sie können so z.B. bei der Verwaltungsbehörde in ihrem Urlaubsort eine Sondergenehmigung erhalten, die ihnen erlaubt die Fischerei ohne eine abgelegte Fischereischeinprüfung durchzuführen. Bei dieser Sondergenehmigung wird ebenfalls die Fischereiabgabe und ebenfalls zusätzlich eine Verwaltungsgebühr fällig.
Wo kann ich die Fischereiabgabe entrichten?
Seit geraumer Zeit müssen auch Inhaber von Fischereischeinen anderer Bundesländer die Fischereiabgabe entrichten. Gerade Kurzurlauber hatten damit in der Vergangenheit ihre wahre Freude, da die Abgabe Ursprünglich nur bei den Einwohnermeldeämtern entrichtet werden konnte. Wer dann Freitags anreiste, konnte frühestens am darauf folgenden Montag hochoffiziell in die Fluten steigen, weil man auf die Öffnungszeiten der Ordnungsämter angewiesen war.
Zwischenzeitig hatten sich einige Angelgerätehändler bereit erklärt den Gang für ihre Stammkunden als Service anzubieten. Wenn du Kontakte hast lohnt ein Anruf bei dem Tackledealer deiner Wahl bestimmt.
Nun ist es aber wie in Dänemark möglich die Fischereiabgabe Online zu entrichten. Die Landesregierung hat hierzu ein Portal eingerichtet, welches langfristig sogar die Klebemarken der Ordnungsämter vollständig ersetzen soll.
Im Bereich Fischereidokumente auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein kann jeder einheimische und auch Urlauber seine Fischereiabgabe mit wenigen Klicks online entrichten.