Küstenknigge

Einleitung

Der Küstenknigge soll über gesetzliche und soziale Zusammenhänge an unseren Küsten informieren. Er soll helfen, den zwischenmenschlichen Umgang sowie den Umgang mit der Kreatur Fisch möglichst korrekt und respektvoll stattfinden zu lassen.

Er richtet sich an alle, die die doch recht engen Küstenabschnitte miteinander teilen, an Küstenneulinge sowie an „Alte Hasen“, Bellyboot- und Kajakfahrer und Schleppfischer.

WICHTIG:

  • ALLE DATEN SIND OHNE GEWÄHR!
  • BESTIMMUNGEN UND GESETZE KÖNNEN SICH JEDERZEIT VERÄNDERN!

Mindestmaße, Schonzeiten, Schutzzonen

Schleswig-Holstein

Mindestmaße

In Schleswig-Holstein gilt für die Meerforelle ein Mindestmaß von 40cm (Lachs: 60cm).

Schonzeiten

Vom 1.Oktober bis zum 31.Dezember sind gefärbte Forellen in Schleswig-Holstein geschont (gilt auch für Lachse). Blanke Fische (s.u.) dürfen ganzjährig entnommen werden (das gilt auch für den auch Lachs).

Fischschonbezirke

Hier bei uns in Schleswig-Holstein gibt es vom 1.Oktober bis zum 31.Dezember zahlreiche Fischschonbezirke um Mündungen und Zuflüsse. Diese werden jeweils durch Verbindungslinien von Eckpunkten begrenzt: sie liegen in einem Abstand von 200 m beiderseits der Mündung und von dort im rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 m zur Uferlinie. Die einzelnen Zuflüsse können und sollten der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Schleswig-Holsteinische Küstenfischereiordnung – KüFO) entnommen werden.

Die Fischerei ist hier innerhalb der genannten Zeiten ein absolutes Tabu.

Ganzjährige Schongebiete

Einmündung der Krusau in der Flensburger Förde mit einem Radius von 600m um die Mündung Gebiet vor der Ausmündung der Schlei laut Schleswig-Holsteinischer Küstenfischereiordnung – KüFO.

Mecklenburg Vorpommern (Exkurs)

  • Mindestmaß 45cm (Lachs: 60cm)
  • Schonzeit vom 15. September bis zum 14. Dezember (gilt auch für Lachs)
  • Fangbegrenzung: drei maßige Fische pro Tag
  • Weitere Infos und die neuen Regelungen zu den Fischschinbezirken finden sich unter http://www.mv-regierung.de

Dänemark (Exkurs)

  • Mindestmaß: 40 cm (Lachs: 60cm)
  • vom 16. November bis zum 15. Januar sind gefärbte Forellen (=Fische im Laichkleid; s.u.) geschont (gilt auch für Lachs)
  • In Dänemark ist ein Vertriebsverbot beschlossen. Dass heißt, dass Fische nur von registrierten Fischern und Nebenerwerbsfischern verkauft werden dürfen.
  • Es ist verboten, innerhalb von 75m von ausgelegten Netzen und Reusen zu angeln.
  • Es gibt zwei Arten von Schongebieten – ganzjährige sowie saisonale:
    • Ganzjährig geschont sind Wassereinläufe von über 2m Breite in einem Radius von 500m um den Einlauf.
      Vom 16. September bis zum 15. Januar sind Wassereinläufe, die unterhalb von 2m Breite liegen, in einem Radius von 500m um den Einlauf geschont.
    • Dazu kommen noch Schongebiete, die als biologisch wichtig eingestuft werden und deshalb als Schutzzonen deklariert wurden/werden. Angler haben sich vor dem Fischen über Schongebiete zu informieren!

Gefärbte, blanke und untermaßige Meerforellen

Blanke Meerforellen

Blanke Meerforellen sind Fische, die ein silbern gefärbtes Schuppenkleid tragen und deren Schuppen lose sitzen. Zumindest einige lose Schuppen fallen in der Regel schon während des Drills oder der Landung ab. Verliert der Fisch keine einzige Schuppe durch die übliche Landung oder das Hantieren mit diesem Fisch und sitzen die Schuppen so fest auf dem Fisch, dass man absichtlich mechanisch auf das Schuppenkleid einwirken muss um diese zu lösen, so ist Obacht geboten und der Fisch im Zweifelsfall als gefärbt einzustufen!

Gefärbte Fische

Gefärbte Meerforelle kurz vor dem ReleasenUnter gefärbten Forellen versteht man Forellen, die sich im Laichkleid befinden und sich auf dem Weg zum oder vom Laichgeschäft befinden. Andere Umschreibungen dafür lauten „Braune“, „Absteiger“ und „Aufsteiger“.

Das Schuppenkleid dieser Fische sitzt fest und ist ins bräunliche verfärbt. Die Färbung ist – je nach dem Stadium indem sich die Fische befinden – sehr unterschiedlich: sie reicht von nahezu Schwarz bis hin zum leichten Braun.

Vor und während des Laichaufstieges nehmen die Forellen den o.g. Farbton an.

Nach dem Laichgeschäft bleiben die Meerforellen meist noch eine Weile im Fluss und wandern dann – je nach Witterungsverhältnissen – wieder ins Meer ab. In der Regel bleiben die Fische nach dem Abstieg für ein paar Tage in der Nähe der Zuflüsse aus denen sie abgestiegen sind und „akklimatisieren“ sich wieder im Salzwasser. Im Meer beginnen sie dann wieder zu fressen; sie haben während der vergangen Strapazen fast alle Fettanteile verloren (deswegen ist der kulinarische Genuss auch nicht sonderlich hoch!). Aus diesem Grund stürzen sich die Forellen auf alles Fressbare was an ihnen vorbeischwimmt. Es ist wirklich keine Kunst, gefärbte Fische von einem Köder zu überzeugen!

Nach einiger Zeit im Meer verlieren die Fische allmählich den bräunlichen Farbton und bekommen wieder ein silbernes, lose sitzendes Schuppenkleid. Sie gewinnen an Kondition und fressen sich rund und prall. Dann sind es wieder blanke Fische auf die wir beim Fischen hoffen!

Gesetzlicher Umgang mit gefärbten Fischen während der Schonzeit

Ein Abschlagen der Fische – egal aus welchem Grund!! – ist ausdrücklich untersagt!

In §2 Abs. 2 KüFo heisst es:

„Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeiten gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.“

Auch verletzte Fische müssen nach dem Gesetz, unabhängig von ihrem sonstigen Zustand, wieder entlassen werden!

In §2 Abs. 3 KüFo heisst es hierzu:

„Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.“

Konsequenzen bei Verstößen

§23 Abs. 1 KüFo sagt:

„(1) Ordnungswidrig nach § 46 Abs. 1 Nr. 15 des Landesfischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen § 2 Abs. 2 verstößt, entgegen § 2 Abs. 3 oder 4 untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische nicht unverzüglich frei in das Fanggewässer zurücksetzt oder sie entgegen § 2 Abs. 4 nicht von den anderen mitgefangenen
Fischen von der Vermarktung trennt, […]“

In §46 Abs. LFischG steht:

[…] (3) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- DM* geahndet werden. […]“

*entsprechend ca. 25.000€

Untermaßige Meerforellen

Die Mindestmaße (s.o.) können den Gesetzestexten entnommen werden.
Gängige Bezeichnungen:

  • 15-20 cm = Smolts
  • 20-45 cm = Grönländer

Mefo, Lachs oder Steelhead?

Es ist nicht immer leicht, Meerforellen (lat.: Salmo trutta forma trutta) von Lachsen (lat.: Salmo salar) zu unterscheiden.

Die Meerforelle hat im Gegensatz zum Lachs viele schwarze Punkte auch unterhalb der Seitenlinie. Ist die Schwanzflosse eingekerbt und ist die Schwanzwurzel deutlich verjüngt (dünn), zappelt ein Lachs am Haken. Kratzt man sich verwundert am Kopf weil „alles irgendwie stimmt“, hat man eine Kreuzung der beiden gelandet: einen Hybriden.

Nicht selten fängt man an der Küste auch Regenbogenforellen (lat.: Oncorhynchus mykiss). Auch sie werden im Meer silberblank („Steelhead“)! Sicheres Erkennungsmerkmal: viele schwarze Punkte auch auf der Schwanzflosse (diese fehlen bei Mefo und Lachs völlig).

Schonender Umgang mit der Kreatur Fisch

Erkennt man, dass ein Fisch untermäßig oder gefärbt ist, sollte darauf geachtet werden, dass der Umgang besonders schonend vonstatten geht!

  • Dazu sollte Folgendes beachtet werden:
    Den Fisch möglichst nicht Keschern sondern mit der Hand landen!
  • Die Hände vor dem Anfassen des Fisches nass machen; nur so wird die Schleimhaut des Fisches nicht allzu sehr in Mitleidenschaft gezogen!
  • Wenn der Haken lose sitzt ist es oft auch möglich, den Fisch unter Wasser zu lösen. Sitzt der Haken fest, sollte der Fisch behutsam aus dem Wasser gehoben werden. Lösegeräte wie Zangen sollten immer griffbereit sein!
  • Jedem Fisch, der zurückgesetzt (released) wird sollte ein angemessenes „Healing“ (Gesundung) gegönnt werden:
    • Nach dem Drill – egal ob mit Fliege oder Blech – den Fisch nicht einfach lösen und schwimmen lassen! Viele Meerforellen haben nach dem Drill (oder wenn sie in schlechter Kondition sind, z.B. durch Sauerstoffmangel) Probleme, eine aufrechte Schwimmposition einzunehmen. Das bringt oft Orientierungslosigkeit mit sich. Die Meerforellen taumeln dann hilflos umher (landen im schlimmsten Fall am Strand!) oder sinken zu Boden. Eine Meerforelle kann daraufhin überflüssigerweise eingehen!
    • Daher den erschöpften Fisch nach dem Hakenlösen in Handgelenktiefe vorsichtig unter dem Bauch „festhalten“, bei größeren Fischen auch noch vorsichtig die Schwanzwurzel umgreifen. Natürlich den Fisch in die richtige Richtung halten!
    • Das ist im Winter sicherlich hart – aber im Interesse des Fisches sollte man kalte Hände in Kauf nehmen!
    • Wenn der Fisch wieder Orientierung und Kraft hat, wird er zielstrebig die Hand verlassen.

Schonender Umgang mit der Kreatur Mensch Umgang mit anderen Anglern

Oftmals sind sehr viele Angler (die doch eigentlich diese entspannende Leidenschaft teilen!) gestresst aufgrund von Begegnungen mit anderen „Küstenverrückten“.

Ein freundliches Begrüßen anderer Angler sollte auch für die recht schweigsamen Norddeutschen auf jeden Fall möglich sein!

Man sollte allerdings auch berücksichtigen, dass viele Angler sich am Wasser einfach entspannen möchten (ihre Ruhe haben möchten). Dazu gehört nicht für jeden Angler, mit Jedem ausgiebige Gespräche zu führen!

Für Fischneid, Missgunst und Pöbeln ist an der Küste kein Platz!

Fische gibt es oftmals an vielen Stellen, man muss sie nur finden! Da hilft oft ein nettes Pläuschchen mit anderen Anglern, die man am Wasser trifft. Oftmals sind die Menschen die da am Wasser herumziehen gar nicht so schweigsam wie sie aussehen! Insbesondere bei dänischen Anglern kann man oft sehr nette Bekanntschaften machen wenn man die Hemmschwelle: „Hoffentlich kann der jetzt auch ein wenig deutsch oder Englisch“ überwindet.

Grenzüberschreitungen

Rücksicht nehmen beim MeerforellenfischenOft wird es als sehr störend empfunden wenn sich andere Angler nähern – oder gar vor einem (oder zu nah an einem) ins Wasser steigen.

Man sollte immer erst in das Wasser steigen wenn man sichergestellt hat, dass kein anderer Angler die Stelle beangelt oder dieser eventuell in eine bestimmte Richtung watet. Erst mal schauen wohin er will! Dann hinter ihm (mindestens 30m Abstand) einsteigen und einen großen Abstand wahren! Man sollte anderen Anglern auch nicht den Platz versperren falls sie an einem vorbeiwaten möchten. Falls man selber an anderen Angler vorbeiwaten möchte, zur Not das Fischen unterbrechen und erst fortführen wenn man vorbei ist.

In Dänemark gab es früher sogar mal ein „Rotationsprinzip“ für die Hotspots! Das war so ähnlich wie in den Lachsflüssen geregelt: Werfen, Fischen dabei ein paar Schritte weiterwaten und auf diese Weise Strecke machen. Die anderen Angler warten bis der Kollege schon weiter ist (mindestens 30m) und fischen dann hinterher. Hat man den Spot (z.B. ein Riff) abgewatet so geht man wieder nach hinten und stellt sich an! Natürlich ist es verständlich, wenn man nach stundenlanger Suche den Fisch gefunden hat und dann keine Lust hat, einem gerade ankommenden Angler auf seinen Platz zu lassen. Aber irgendwann wird man auch mal der ankommende Angler sein! Diese Regelung ist aber weitgehend in Vergessenheit geraten.

Mit Booten und Bellybooten oder Kajaks sollte immer ein Mindestabstand von mindestens 1,5 facher Wurfweite zum Watangler eingehalten werden!

Bei motorisierten Booten sollte der Abstand noch deutlich größer ausfallen! Die Möglichkeiten mit Bellyboot und Boot sind einfach größer als der beschränkte Radius eines Watanglers. Natürlich kann man auch ufernah von seinen Gefährten angeln – solange man zuerst an dem Platz gewesen ist.

Auch auf die Anwohner der Küstenregion sollte Rücksicht genommen werden: man sollte nicht einfach über jedes Grundstück laufen, um zu seinem Angelplatz zu kommen. Man kann ja auch vorher fragen oder einen Umweg in Kauf nehmen. Des Weiteren sollte der Badebetrieb nicht gestört werden und auf die Lärmentwicklung geachtet werden.