Ärger bei "Sockenbestellung" wer kann mir helfen ?
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Ärger bei "Sockenbestellung" wer kann mir helfen ?
Hallo liebe Gemeinde,
nachdem ich hier sehr viel Gutes über die Socken der Firma Ullfrotte gelesen habe wünschte ich mir von meiner Freundin ein Paar des Modells Arctic zu Weihnachten.
Sie bestellte das oben genannte Modell bei " Wolfmoon" im Netz. Vorher wurde per Mail geklärt ob die besagten Stücke lieferbar seien.
Die Überweisung tätigte meine Freundin am 6. Dezember bis zum 24. Dezember fand keine Zustellung statt.
die Socken trafen dann kurz vor Silvester ein aber in Größe 42, bestellt war Größe 45.
Am 3 Januar schrieb meine bessere Hälfte den Verkäufer freundlich aber bestimmt an und wies ihn auf den Mangel hin. Von "Wolfmoon" kam keine Reaktion.
Am 10 Januar schrieb sie eine schon nicht mehr so freundliche Nachricht an den besagten Shop. Immer noch keine Reaktion.
Letzte Woche habe ich dann dort angerufen weil meine Frau resigniert hat. Der Verkäufer willigte leicht zerknirscht ein mir ein Paar in der richtigen Größe umgehend zu senden. Die Socken sollten spätestens am Samstag bei mir sein.
Es kam natürlich nichts !
So langsam platzt mir der A.... !
Ich werde also in der nächsten Woche wieder dort anrufen und um meine Fußbekleidung betteln müssen.
Wer hat einen Tip für mich wie ich das strategisch am besten angehe ?
Meine Lehrzeit als Kaufmann ist lange her und ich habe keine Ahnung ob ich bzw. meine Freundin sich richtig ausgedrückt hat bzw. die Fristen eingehalten worden sind ?
Ich denke auch bei einem Streitwert von ca. 25 Euro ist es etwas übertrieben mir Rechtsbeistand zu holen.
Ich finde es nur sehr ärgerlich, denn das Wasser ist kalt und meine Füße ebenso.
MfG Christian
nachdem ich hier sehr viel Gutes über die Socken der Firma Ullfrotte gelesen habe wünschte ich mir von meiner Freundin ein Paar des Modells Arctic zu Weihnachten.
Sie bestellte das oben genannte Modell bei " Wolfmoon" im Netz. Vorher wurde per Mail geklärt ob die besagten Stücke lieferbar seien.
Die Überweisung tätigte meine Freundin am 6. Dezember bis zum 24. Dezember fand keine Zustellung statt.
die Socken trafen dann kurz vor Silvester ein aber in Größe 42, bestellt war Größe 45.
Am 3 Januar schrieb meine bessere Hälfte den Verkäufer freundlich aber bestimmt an und wies ihn auf den Mangel hin. Von "Wolfmoon" kam keine Reaktion.
Am 10 Januar schrieb sie eine schon nicht mehr so freundliche Nachricht an den besagten Shop. Immer noch keine Reaktion.
Letzte Woche habe ich dann dort angerufen weil meine Frau resigniert hat. Der Verkäufer willigte leicht zerknirscht ein mir ein Paar in der richtigen Größe umgehend zu senden. Die Socken sollten spätestens am Samstag bei mir sein.
Es kam natürlich nichts !
So langsam platzt mir der A.... !
Ich werde also in der nächsten Woche wieder dort anrufen und um meine Fußbekleidung betteln müssen.
Wer hat einen Tip für mich wie ich das strategisch am besten angehe ?
Meine Lehrzeit als Kaufmann ist lange her und ich habe keine Ahnung ob ich bzw. meine Freundin sich richtig ausgedrückt hat bzw. die Fristen eingehalten worden sind ?
Ich denke auch bei einem Streitwert von ca. 25 Euro ist es etwas übertrieben mir Rechtsbeistand zu holen.
Ich finde es nur sehr ärgerlich, denn das Wasser ist kalt und meine Füße ebenso.
MfG Christian
Moin,
bin mal in einem ähnlichen Fall (sch...ebay) wie folgt vorgegangen:
- erstes Anschreiben --> Frist setzen (max. 14 Tagen) anderenfalls
Rückabwicklung "androhen"
- gleichzeitig das potentielle Vorgehen beschrieben
....- Rücksendung per Einschreiben (14 Tage Zeit für Rücküberweisung)
....- bei fehlender Rücküberweisung auf das Procedere des Mahnbescheids (hier mußte Du bitte kurz googlen ...), habe ihm einen Link mitgeschickt
.... - die Frage gestellt, ob er das alles wegen ein paar Euros durchlaufen möchte?!
.... - in kürzester Zeit hatte ich meine Lieferung :grin:
Vorteil Mahnbescheid etc. wirklich am besten googlen, da gibt es sehr gute Seiten ...
Viel Erfolg, nächste Mal lässt'de Dir ein paar Puscheln schenken
Ist aber alles unverbindlich !!
Gruß
Micha
bin mal in einem ähnlichen Fall (sch...ebay) wie folgt vorgegangen:
- erstes Anschreiben --> Frist setzen (max. 14 Tagen) anderenfalls
Rückabwicklung "androhen"
- gleichzeitig das potentielle Vorgehen beschrieben
....- Rücksendung per Einschreiben (14 Tage Zeit für Rücküberweisung)
....- bei fehlender Rücküberweisung auf das Procedere des Mahnbescheids (hier mußte Du bitte kurz googlen ...), habe ihm einen Link mitgeschickt
.... - die Frage gestellt, ob er das alles wegen ein paar Euros durchlaufen möchte?!
.... - in kürzester Zeit hatte ich meine Lieferung :grin:
Vorteil Mahnbescheid etc. wirklich am besten googlen, da gibt es sehr gute Seiten ...
Viel Erfolg, nächste Mal lässt'de Dir ein paar Puscheln schenken

Ist aber alles unverbindlich !!
Gruß
Micha
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Hallo Micha,
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Leider hat meine Freundin es vermisst in ihrer ersten Mail überhaupt eine Frist
zu setzen. Sie informierte den verkäufer nur über Mangel in der Beschaffenheit und bat um Antwort.
Die zweite Mail beschränkte sich in erster Linie auf Beschimpfungen in Bezug auf die Unfähigkeit des Verkäufers und sein Verhalten ihr als Kundin gegenüber. Auch hier keine Frist.
Habe ich da rechtlich überhaupt noch eine Handhabe? Denn die Zustellung war am 28. oder 29 Dezember.
MfG Christian
erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Leider hat meine Freundin es vermisst in ihrer ersten Mail überhaupt eine Frist
zu setzen. Sie informierte den verkäufer nur über Mangel in der Beschaffenheit und bat um Antwort.
Die zweite Mail beschränkte sich in erster Linie auf Beschimpfungen in Bezug auf die Unfähigkeit des Verkäufers und sein Verhalten ihr als Kundin gegenüber. Auch hier keine Frist.
Habe ich da rechtlich überhaupt noch eine Handhabe? Denn die Zustellung war am 28. oder 29 Dezember.
MfG Christian
- troutcontrol
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Martin hat recht. Du befindest dich noch im zivilrechtlichen Bereich und hier sind für beide Seiten bestimmte Regeln einzuhalten.
http://www.internetrecht-rostock.de/Eba ... erecht.htm
und
http://www.internetrecht-rostock.de/Wid ... ehrung.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/Eba ... erecht.htm
und
http://www.internetrecht-rostock.de/Wid ... ehrung.htm
Gruß Lutz

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.


Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
...und nix per Mail oder Telefon, sowas verlangt SCHRIFTLICHKEIT. Wer sicher gehen will, Einschreiben mit Rückschein, damit ist man immer auf der ganz sicheren Seite.
Wie wollt Ihr hinterher beweisen das er die Mail bekommen hat, außerdem können sich solche Typen an Telefongespräche meist nicht so richtig erinnern.
In solch einem Fall sollte man auch nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass man die gemachten Erfahrungen gerne in den Foren bekannt macht in denen man so täglich zu Hause ist, z.B. hier oder... manchmal hilft das mehr als tausend Worte.
Wie wollt Ihr hinterher beweisen das er die Mail bekommen hat, außerdem können sich solche Typen an Telefongespräche meist nicht so richtig erinnern.
In solch einem Fall sollte man auch nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass man die gemachten Erfahrungen gerne in den Foren bekannt macht in denen man so täglich zu Hause ist, z.B. hier oder... manchmal hilft das mehr als tausend Worte.

Ingo, drohen schliessen wir mal aus, die eigenen Erfahrungen zu veröffentlichen, ist nicht strafbar, sofern sie sachlich, redlich und sachgemäß geschrieben sind.
Persönliche Gefühle und Ansichten haben Zweitrangigkeit, der tatsächliche Ablauf einer Sache aber ist unumstoßbar, beweisbar, nachvollziehbar.
Deine und anderer schlechter Erfahrungen schützt andere vor selbigen, daher sind sie wichtig und kostbar. Wohlüberlegt geschrieben, keine Übertreibung, keine Untertreibung, nur den tatsächlichen Sachbestand zu schildern, darin liegt die Kostbarkeit.
Aber noch mal konkret zu Christians Frage, Wolfmoon hat eine ausgewiesene AGB, die die Lieferzeiten praktisch so festlegt, wie es gerade passt.
Unter Punkt 4. Lieferzeiten schliesst Wolfmoon praktisch jegliche Haftung aus, denn es sind Gründe für eine Lieferverzögerung angegeben, auf die er sich berufen, Du Dich aber nicht beziehen kannst, er liefert, wie es gerade so in seinen Kram passt (meine persönlich freie Auslegung der AGB Punkt 4).
Da es in diesem Fall wohl nur noch vom guten Willen des Verkäufers abhängt, hoffe ich für Dich auf einen guten Ausgang.
Beim nächsten Fall dieser Art würde ich unbedingt das schriftliche Einschreibeverfahren beanspruchen, das erzwingt quasi eine Reaktion und bleibt nachvollziehbar, doch generell würde ich mir die AGBs vorher durchlesen und, wie soll ich sagen, spätestens nach Paragraph 5 hätte ich woanders gekauft. Das Datum und der Adressat einer Email kann beliebig verändert werden und wir kennen alle Pfishingmails und so einen unehrenwerten Kram. Keine zweite Email, die nur Verdruss äußert, nur eine Mail und man weiß, woran man ist.
Sollte auf die erste Mail eine Antwort kommen, erkennt man den Stil und die Art, Freundlichkeit und man bekommt einen Eindruck.
Dennoch muss man beide Seiten sehen, Wolfmoon muss erstmal alle Socken in allen Größen auf Lager haben, das ist ein großer logistischer Aufwand.
Bietet er oder jemand anderes ein Angebot online an, so muss das nicht heißen, der Artikel ist am Lager verfügbar. Viele Onlinehändler haben kein Lager und bestellen nach Kundenbestellung bei ihrem Lieferanten. Nun läuft das Angebot irgendwo im Web, eine Bestellung erfolgt, der Onlinehändler bestellt bei seinem Lieferanten, doch die Sockengröße ist nicht länger verfügbar. Was tun?
Die Situation aus Käufer und Verkäufersicht zu betrachten, schafft Ruhe im Gemüt und eine freundlich sachliche Anfrage kann dazu führen, das ein Kompromiss gefunden wird.
Und ein Kompromiss ist in der heutigen Zeit auch schon wertvoll. :l:
Dennoch, bei solchen AGBs wäre für mich eine Bestellung in etwa so, als würde ich mein Geld der See übergeben.
Es lohnt es sich heutzutage immer mehr, im Laden vor Ort zu grabbeln und dann zu kaufen, so wie es einmal war, die Sache anfassen, ausprobieren, begrabbeln, dem Verkäufer in die Augen sehen und dann zur Kasse, Geld gegen Ware, die uralte Sache, die virtuell oftmals zu gefährlich geworden ist.
Persönliche Gefühle und Ansichten haben Zweitrangigkeit, der tatsächliche Ablauf einer Sache aber ist unumstoßbar, beweisbar, nachvollziehbar.
Deine und anderer schlechter Erfahrungen schützt andere vor selbigen, daher sind sie wichtig und kostbar. Wohlüberlegt geschrieben, keine Übertreibung, keine Untertreibung, nur den tatsächlichen Sachbestand zu schildern, darin liegt die Kostbarkeit.
Aber noch mal konkret zu Christians Frage, Wolfmoon hat eine ausgewiesene AGB, die die Lieferzeiten praktisch so festlegt, wie es gerade passt.
Unter Punkt 4. Lieferzeiten schliesst Wolfmoon praktisch jegliche Haftung aus, denn es sind Gründe für eine Lieferverzögerung angegeben, auf die er sich berufen, Du Dich aber nicht beziehen kannst, er liefert, wie es gerade so in seinen Kram passt (meine persönlich freie Auslegung der AGB Punkt 4).
Da es in diesem Fall wohl nur noch vom guten Willen des Verkäufers abhängt, hoffe ich für Dich auf einen guten Ausgang.
Beim nächsten Fall dieser Art würde ich unbedingt das schriftliche Einschreibeverfahren beanspruchen, das erzwingt quasi eine Reaktion und bleibt nachvollziehbar, doch generell würde ich mir die AGBs vorher durchlesen und, wie soll ich sagen, spätestens nach Paragraph 5 hätte ich woanders gekauft. Das Datum und der Adressat einer Email kann beliebig verändert werden und wir kennen alle Pfishingmails und so einen unehrenwerten Kram. Keine zweite Email, die nur Verdruss äußert, nur eine Mail und man weiß, woran man ist.
Sollte auf die erste Mail eine Antwort kommen, erkennt man den Stil und die Art, Freundlichkeit und man bekommt einen Eindruck.
Dennoch muss man beide Seiten sehen, Wolfmoon muss erstmal alle Socken in allen Größen auf Lager haben, das ist ein großer logistischer Aufwand.
Bietet er oder jemand anderes ein Angebot online an, so muss das nicht heißen, der Artikel ist am Lager verfügbar. Viele Onlinehändler haben kein Lager und bestellen nach Kundenbestellung bei ihrem Lieferanten. Nun läuft das Angebot irgendwo im Web, eine Bestellung erfolgt, der Onlinehändler bestellt bei seinem Lieferanten, doch die Sockengröße ist nicht länger verfügbar. Was tun?
Die Situation aus Käufer und Verkäufersicht zu betrachten, schafft Ruhe im Gemüt und eine freundlich sachliche Anfrage kann dazu führen, das ein Kompromiss gefunden wird.
Und ein Kompromiss ist in der heutigen Zeit auch schon wertvoll. :l:
Dennoch, bei solchen AGBs wäre für mich eine Bestellung in etwa so, als würde ich mein Geld der See übergeben.
Es lohnt es sich heutzutage immer mehr, im Laden vor Ort zu grabbeln und dann zu kaufen, so wie es einmal war, die Sache anfassen, ausprobieren, begrabbeln, dem Verkäufer in die Augen sehen und dann zur Kasse, Geld gegen Ware, die uralte Sache, die virtuell oftmals zu gefährlich geworden ist.
Neee, wenn es sachlich und begründet ist natürlich nicht. (Hat Mirko bereits ausgeführt) Du kannst ja auch Deine positiven Eindrücke weitergeben, so es denn welche gibt.Mandal hat geschrieben:@KK,
ich habe mich bisher immer gescheut mit dem Veröffentlichen solcher schlechten Erfahrungen![]()
kann man dafür nicht auch wieder zur Verantwortung gezogen werden,falls man soetwas publik macht![]()
oder nur drohen und hoffen es klappt![]()
ingo
Außerdem hatte ich geschrieben,"darauf hinweisen", ob man es dann letztendlich macht .....

einer meiner Lieblingssätze in solchen Situationen...werde ich nicht umhin können, die mit Ihnen gemachten Erfahrungen in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben....
Wer etwas vom Marketing versteht, weiß was ein verärgerter Kunde kaputt macht, wenn der sich in entsprechenden Medien äußert.

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- Registriert: 06.11.2005, 09:56
- Wohnort: Lübeck
@ all
Vielen dank für eure Tips. Nachdem im Shop 2 Tage lang telefonisch niemand zu erreichen war und ich nach Ostsee Silbers posting die AGB´S gelesen habe sehe ich im Falle einer Rücksendung nur noch mehr Ärger und Kosten auf mich zukommen.
Fazit: Beim nächsten Mal achte ich nicht nur auf den Preis !
Glücklicherweise hat sich ein Forenmitglied gefunden das die passende Schuhgröße zu den Socken hat und ich kann mir die Einschreiben per Rückschein sparen.
Allzeit warme Füsse !
Christian
Vielen dank für eure Tips. Nachdem im Shop 2 Tage lang telefonisch niemand zu erreichen war und ich nach Ostsee Silbers posting die AGB´S gelesen habe sehe ich im Falle einer Rücksendung nur noch mehr Ärger und Kosten auf mich zukommen.
Fazit: Beim nächsten Mal achte ich nicht nur auf den Preis !
Glücklicherweise hat sich ein Forenmitglied gefunden das die passende Schuhgröße zu den Socken hat und ich kann mir die Einschreiben per Rückschein sparen.
Allzeit warme Füsse !
Christian
Ich habe gerade mit Ullfrotte bei www.wildwasser-laden.de gute Erfahrung gemacht.
Tip hierzu kam aus diesem Forum. Ware wurde genau so geliefert wie bestellt. Lieferzeit ca. 1 Woche. Was will man mehr.
Volker
Tip hierzu kam aus diesem Forum. Ware wurde genau so geliefert wie bestellt. Lieferzeit ca. 1 Woche. Was will man mehr.
Volker
- bulldogfish
- Lieber Fishkopp als aalglatt!
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- Registriert: 11.08.2005, 10:59
- Wohnort: Lübeck
DITO!!!vslaboe hat geschrieben:Ich habe gerade mit Ullfrotte bei www.wildwasser-laden.de gute Erfahrung gemacht.
Tip hierzu kam aus diesem Forum. Ware wurde genau so geliefert wie bestellt. Lieferzeit ca. 1 Woche. Was will man mehr.
Volker



TL Bull
alias Peter
Wat mut, dat mut!!!
Wat mut, dat mut!!!
- Mefo-Sucher
- Nachläuferkönig
- Beiträge: 1016
- Registriert: 31.03.2005, 09:31
- Wohnort: bei RD
.. genau- und nur 2,50 € Versandkostenvslaboe hat geschrieben:Ich habe gerade mit Ullfrotte bei www.wildwasser-laden.de gute Erfahrung gemacht.
Tip hierzu kam aus diesem Forum. Ware wurde genau so geliefert wie bestellt. Lieferzeit ca. 1 Woche. Was will man mehr.
Volker

Bei Zahlung mit Kreditkarte meist sogar 0,00 €, da dann 3% abgezogen werden.
Gruß Mefo-Sucher 
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... aus Freude am Fisch.

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... aus Freude am Fisch.