Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Waldmeister
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Waldmeister »

Polar-Magnus hat geschrieben: Es macht also inhaltlich einen Unterschied, ob S.-H. nun als einziger den Fischereischein der anderen 15
Länder nicht mehr anerkennen will (und darum geht es hier), oder ob das Land das Fischereirecht mit der Angel an
seinen Küstenabschnitten generell gebührenpflichtig machen will und quasi das
Fischereirecht mit der Angel nicht mehr gratis hergibt :!:

Ingo
Hallo Polar-Magnus, der betreffende Passus sagt doch "...das nun auch Fischereischeininhaber anderer Bundesländer in Schleswig-Holstein die Fischereiabgabe (zusätzlich zur Zahlung in ihrem Heimatbundesland) zahlen müssen.."
Für mich heißt dass: Sh erkennt meinen Angelschein an, nur ich muss zusätzlich blechen... Ähnlich ist es doch auch in M-V.
Es wäre schon der Hammer, wenn SH die übrigen Angelscheine nicht anerkennen würde. Aber ich denke, darum geht das hier nicht.
Fragt sich für mich als Hamburger - wo löse ich die Jahreskarte?


Gruß

Waldmeister
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Moin Waldmeister,

S.-H. erkennt meinen Fischereischein (offenbar künftig) eben leider nicht an,
sonst müsste ich ja nicht für eine S.-H. Fischereischein-Marke blechen (sollen):!:

Ist M.-V. ist das meines Wissens nach eben auch so, dass dort alle Küstenfischer einen
Küstenschein haben (bzw. kaufen) müssen, egal wo sie her kommen. Korrigiert mich bitte, falls
das nicht stimmt, ich habe in M.-V. selbst noch nie gefischt.

An der Küste ist das möglicherweise nicht so einfach zu trennen, da die Legitimation über
Fischereischein sowie die Erteilung einer Fischereiberechtigung an/von einer Stelle aus erfolgt.

Ingo
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
Zitat von gonefishing aus seinem sagenhaften Patagonien Reisebericht.
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marioschreiber
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von marioschreiber »

Polar-Magnus hat geschrieben:Moin Waldmeister,

S.-H. erkennt meinen Fischereischein (offenbar künftig) eben leider nicht an,
sonst müsste ich ja nicht für eine S.-H. Fischereischein-Marke blechen (sollen):!:
Sie erkennen ihn an. Nur muss eben wohl die Marke da rein.
Würden sie ihn nicht anerkennen, wo solle die Marke dann rein ?
Dann müsstet ihr ja einen SH-Fischereischen machen .... oder nur den Tourischein (28) Tage bekommen.
Ich denke das es sich unterm Strich um nichts anderes wie die Abgabe in MV handelt. Nur um einiges komplizierter umgesetzt.

Wenn das Geld wenigstens "Zweckgebunden" eingesetzt werden würde ... Ich fürchte das das wieder mal andere Löcher mit gestopft werden sollen .
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

marioschreiber hat geschrieben:Ich denke das es sich unterm Strich um nichts anderes wie die Abgabe in MV handelt. Nur um einiges komplizierter umgesetzt.
... und dass Inhaber eines S.-H. Fischereischeines diese offenbar nicht zahlen müssen,
sondern nur Fischer aus anderen Bundesländern.

Ingo
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

marioschreiber hat geschrieben:Wenn das Geld wenigstens "Zweckgebunden" eingesetzt werden würde ... Ich fürchte das das wieder mal andere Löcher mit gestopft werden sollen .
Das ist der eigentliche Scheiß daran, wobei das doch auch gewisse Grenzen hat.

Ich habe in der Uni mal folgendes gelernt, dass es zwischen Beiträgen, Abgaben und Steuern Unterschiede gibt. Wenn ich mich recht erinnere kann der Fiskus mit Steuern machen, was er will. Bei Beiträgen war das irgendwie anders. Ich meine mich erinnern zu können, dass diese schon Zweck gebunden sind, aber dummer Weise der Zweck so umgreifend formuliert ist, das faktisch doch damit gemacht werden kann, was sie wollen. Ich kann mich aber auch nur noch wage daran erinnern. :-q:
Ingo hat geschrieben:... und dass Inhaber eines S.-H. Fischereischeines diese offenbar nicht zahlen müssen,
sondern nur Fischer aus anderen Bundesländern.
Das glaube ich nicht - seit wann verzichten die denn auf Kohle? :lol: :lol: :lol:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Oliver

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Oliver »

Polar-Magnus hat geschrieben:
marioschreiber hat geschrieben:Ich denke das es sich unterm Strich um nichts anderes wie die Abgabe in MV handelt. Nur um einiges komplizierter umgesetzt.
... und dass Inhaber eines S.-H. Fischereischeines diese offenbar nicht zahlen müssen,
sondern nur Fischer aus anderen Bundesländern.

Ingo
ich weiss ja nicht wie es bei dir ist,
ich muss jedes Jahr eine teure Marke kaufen :no:
Gardenfly
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

Alex hat geschrieben:
marioschreiber hat geschrieben:. Bei Beiträgen war das irgendwie anders. Ich meine mich erinnern zu können, dass diese schon Zweck gebunden sind, aber dummer Weise der Zweck so umgreifend formuliert ist,
Im Fischereigesetz dazu heisst es das alle Gebühren dem Land gehören, aber man hat in Berlin auch gesehen das es Pseydorechnerisch geht, die Planstelle eines Angelgegners mit der Fischereiabgabe zu finanzieren.

Zu MCPom da soll es auch Küstengebühren geben -deshalb war ich dort auch noch nie im Urlaub.
Wenn die alle meinen mit ihren Gebühren mehr einzunehmen, als sie durch Urlaubsboykott (hoffentlich noch ein paar LMF-User mehr) verlieren, werden die bald sehen das man Bürokraten nicht essen kann.
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VolkerB
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von VolkerB »

marioschreiber hat geschrieben:
Polar-Magnus hat geschrieben:Moin Waldmeister,

S.-H. erkennt meinen Fischereischein (offenbar künftig) eben leider nicht an,
sonst müsste ich ja nicht für eine S.-H. Fischereischein-Marke blechen (sollen):!:
Sie erkennen ihn an. Nur muss eben wohl die Marke da rein.
Würden sie ihn nicht anerkennen, wo solle die Marke dann rein ?
Dann müsstet ihr ja einen SH-Fischereischen machen .... oder nur den Tourischein (28) Tage bekommen.
Ich denke das es sich unterm Strich um nichts anderes wie die Abgabe in MV handelt. Nur um einiges komplizierter umgesetzt.

Wenn das Geld wenigstens "Zweckgebunden" eingesetzt werden würde ... Ich fürchte das das wieder mal andere Löcher mit gestopft werden sollen .
Bis auf den Umstand, das Du als EM-VAUer auch die EM-VAU Abgabe zahlen musst, aber wir als ES-HAer die zusätzliche Abgabe nicht...

Lustig finde ich:
tritt mit Verabschieden der Änderung am 5. Oktober in Kraft.
Ich glaube, liebe Hamburger, wenn Ihr die Ortsämter im Speckgürtel
ärgern wollt, geht Ihr Donnerstag mal hin (Schenefeld, Wedel, Norderstedt)
und versucht für das Wochenende die neue Marke zu kaufen.
Das dürfte dort für einige Verwirrung sorgen :-)

Volker
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Ammaluschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ammaluschi »

Oliver hat geschrieben:
Polar-Magnus hat geschrieben:
marioschreiber hat geschrieben:Ich denke das es sich unterm Strich um nichts anderes wie die Abgabe in MV handelt. Nur um einiges komplizierter umgesetzt.
... und dass Inhaber eines S.-H. Fischereischeines diese offenbar nicht zahlen müssen,
sondern nur Fischer aus anderen Bundesländern.

Ingo
ich weiss ja nicht wie es bei dir ist,
ich muss jedes Jahr eine teure Marke kaufen :no:
Stimmt Olli, die Abgaben sind definitiv von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Ich latz jedes Jahr einen 10er ab bis ich in die Kiste hüpf, in Niedersachsen ist es glaube ich so, daß man eine Einmalbetrag bezahlt und dann bis zum Ende Ruhe hat. Will sagen, die unterschiedlichen Regelungen sind keine Erfindung von SH, allerdings trotzdem kontraproduktiv. Die haben immer noch nicht erkannt, daß es auch zu Buchungen kommt, wenn man hier fein angeln kann.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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VolkerB
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von VolkerB »

Hab gerade mal mein Ortsamt angemailt, ob die schon wissen, wie das ablaufen soll ...
Bin gespannt.

V.
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Sundvogel »

VolkerB hat geschrieben: Ich glaube, liebe Hamburger, wenn Ihr die Ortsämter im Speckgürtel
ärgern wollt, geht Ihr Donnerstag mal hin (Schenefeld, Wedel, Norderstedt)
und versucht für das Wochenende die neue Marke zu kaufen.
Das dürfte dort für einige Verwirrung sorgen :-)
Ganz so lustig ist das eigentlich nicht. Wenn man nun am Wochenende angeln möchte als Nicht- SHler, dann bewegt man sich ohne Marke auf dünnem Eis. Ist das alles so richtig durchdacht? Wo bekommt man die Marke/den Schein?
The beach is a place where a man can feel
he's the only soul in the world that's real. (P.T.)
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VolkerB
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von VolkerB »

OK,

hab ich vielleicht etwas falsch verstanden ...

Am 5.10 haben die das "beschlossen", gültig wird das aber erst
mit "Verkündung", was wohl bisher noch nicht der Fall war.

Wie gesagt, hab mein Ortsamt angemailt, mal sehen, was da kommt.

V.
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Ammaluschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ammaluschi »

Volksvertreters Stimme Wenig aufschlußreich, zeigt aber vielleicht, welcher Wille dahinter steckt ( abkassieren!).
Gruß Lutz :wink: :wink:

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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Oli und @ all,

das ist richtig - in Niedersachsen als Beispiel zahlst Du einmal für den "blauen Lappen" und das
warst bis Du den Hintern zukneifst (oder das Gesetz mal geändert wird). Auf dem Bild in
meinem musste ich mich noch nicht rasieren, und ich meine, das Ding hat 20 DM gekostet.

Und um es jetzt nochmal deutlich zusammenzufassen:

Meine Aussage ist nicht: "Ich finde es eine Frechheit, dass man in S.-H. künftig für's
Küstenfischen was bezahlen soll und bin keinesfalls bereit dazu.".

Vielmehr haben wir in diesem Land (also gesamt D) vermutlich 16 verschiedene Landesfischereischeine (bei denen
sehr Unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Preis, Gültigkeit etc. bestehen - ich schneide
da gut ab, keine Frage) und von denen eigentlich 15 unnötig wären (genauso wie wir nicht
2 Sportanglerverbände brauchen, ist aber ein anderes Thema). Zum Glück haben bisher alle
(Bundes)Länder, in denen ich fischen war, das so gehandhabt, dass der jewilige
Fischereischein des Landesverbandes mit meines Hauptwohnsitz wie auch meine hier
abgelegte Sportfischerprüfung akzeptiert würden. Und das ist gut so und für mich mehr
als wünschenswert.
Die S.-H. Landesregierung stellt diese Regelung numehr offenbar
leichtfertig auf die Probe.

Etwas anderes wäre es, wenn euer Bundesland sich hinstellen und sagen würde, ab 01.01. ist die
Fischerei an der Küste nicht mehr kostenlos, sondern man braucht (zusätzlich zum gültigen
Fischereischein, da isser wieder) einen Küstenschein, der xy kostet und xy gültig ist. Den
müssten dann alle zahlen, die an der Küste fischen wollen (man könnte z.B. Jugendliche
ausnehmen, ähnlich DK) und hätte eine Regelung ähnlich der, wie sie M.-V. meines Wissens
praktiziert. Wenn die Kohle dann noch zu mindest teilweise für Zwecke zur Behebung
fischereiökologischer Missstände eingesetzt würde, hätte ich bei Portmonee zücken sogar
ein besseres Gefühl ;) .

Und nochmal mein Beispiel von oben, wenn das alle so handhaben würden, künftig:

Der gemeine Nicht-Niedersächsische LMF-Member, der zum Bindelandtreffen nach Ha.-Mü.
reist und die Frechheit besitzt, dort auch noch fischen zu wollen, wird erstmal auf's Amt gebeten,
sich dort die Niedersächsische Fischereischein-Legitimation zu kaufen. Danach darf er sich dann
um seine Fischereierlaubnis kümmern, und beim dortigen Gewässerpächter seine
Tages- Wochen-Wasauchimmer-Karte ziehen.

Ich hoffe es ist nun allen klar, worauf ich hinaus will und das die S.-H. Landesregierung für
solch kleingeistigen Ideen der Blitz bei Dingen treffen sollte, die ich hier jetzt nicht schreibe.
Es gibt aber wahrscheinlich wichtigeres in der Welt.

Gruß,

Ingo :wink:
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Megger
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Megger »

... vielleicht sollte man einfach von Angler-Kurtaxe sprechen, dann ist auch klar, was damit gemeint ist (wobei Kurtaxe immerhin der Gemeinde zugute kommt, glaub ich). In der Tat gibt es schlimmeres, als die Gebühr an sich - nerven täte mich mehr der Umstand, dass man den Schein jedes Mal erst irgendwo besorgen muss.
Da fragt sich der gemeine Fischdieb: Was ist eigentlich die Strafe, wenn man erwischt wird ? Weiß das jemand ?

:wink:
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