@ tobsn
stimmt - in meiner prüfung habe ich nicht viel dazugelernt, was ich nicht schon vorher wußte. ich will an dieser stelle auch ganz deutlich gestehen, das ich leidenschaftlicher schwarzangler war. ich weiß auch, das der angelschein nicht die guten von den bösen anglern trennt. ich habe in meiner zeit als schwarzbarsch immer waidgerecht gehandelt und habe maßige hechte released, während obervereinsvorstandsangler dieselbigen ne woche später todgekloppt haben, um sie dann dem nachbarn zu schenken, der damit die katze fütterte. :c
wozu ist also ein schein (in deutschland allgemein) mit einer doofen prüfung von nöten
man sagt immer: "unwissenheit schütz vor strafe nicht".
mit diesem spruch versuchen sich meiner meinung nach beamte und gesetzesleute kläglich vor übertretungen zu schützen.
dazu folgendes beispiel:
nehmen wir mal an, der 22 jährige peter-rene' nimmt die ak47, die er gerade für 1500 euro von
victor bolszniercszkyi erworben hat, und schießt damit im zoo auf flamingos.
er wird damit eine anzeige für unerlaubten waffenbesitz, verstoß gegen das kriegswaffengesetz, gefährdung der öffentlichkeit und verstoß gegen das tierschutzgesetz bekommen - soviel ist mal sicher. bei der gerichtsverhandlung sagt peter-rene', das er nicht wußte, daß er was verbotenes tut.
nehmen wir nun die gleiche situation, und stellen wir uns vor, das
peter-rene' mitglied in einem schießsportverein ist, und eine SACHKUNDEPRÜFUNG für schußwaffen abgelegt hat. mit dieser sachkundeprüfung wurde er über alle wichtigen dinge informiert (lagerung, notwehrparagraph usw).
ich weiß, das der sachkundige peter-rene' niiie wieder in seinem leben lachen wird, während der unwissende peter-rene' lediglich ein paar gemeinnützige stunden und 500 euro geldstrafe bekommt.
(ich weis - stark übertrieben, aber dadurch verständlich, und richtig)
dazu sind sachkundeprüfungen da - du bist auf der sicheren seite, wenn du eine hast, wenn du aber sche... baust, wirst du richtig durchgenommen, weil du ja wußtest, was passieren kann.
daher mein merksatz: unwissenheit schützt zwar vor strafe nicht, läßt aber die strafe weicher ausfallen.
ps: mir ist aber kein fall bekannt, daß ein angler wegen tierquälerei seinen schein verloren hat und härter bestraft wurde, als ein herkömmlicher schwarzangler.
oder ist das beim angelschein sondergesetzt und ein schein-entzug nicht möglich?
ich hatte zwar die prüfung, bin aber trotzdem darüber unwissend
gruß von philip
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