...bei wem hast du die hose denn gekauft? finde den service von deinem angelladen ein wenig merkwürdig. normalerweise knallt man die hose auf die theke und bekommt eine neue. so kenn ich das zumindest.....stichwort garantie
Also nun wird es Unsauber!
Zum einen sind Namen Schall und Rauch!
Zum anderen sollte man die Begriffe Garantie und Gewährleistung strickt trennen.
- Gewährleistung ist gesetzlich garantiert
- Garantie ist eine freiwillige Zusatzliestung des Herstellers.
Gehen wir mal davon aus, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, so wird gerne die Zweijahresfrist genannt. Ganz so einfach ist die Sache aber nicht. Gewährleistung bezieht sich auf Produktionsfehler, die beim Erwerb schon bestanden.
Hat man im ersten Jahr solche Probleme, sollte der Händler tätig werden, denn er müßte beweisen, dass mit der Wathose Dinge unternommen worden sind, für die sie nicht geeignet ist. Kann er dies nicht, so muss er den Gewährleistungsanspruch ausgleichen. Wenn natürlich Dornen im Schienbein stecken, ist man natürlich selbst Schuld. Es ist aber grundsätzlich sein gutes Recht eine Nachbesserung vorzunehmen.
Ist das erste Jahr rum, so sieht es nicht mehr ganz so rosig aus und man ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Nach einem Jahr gilt die sog. Beweislastumkehr und nun muss der Käufer beweisen, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt. Das dürfte meistens ziemlich schwer sein. Da entscheidet auch das Vertrauensverhältnis zwischen Käufer und Kunde.
Bei der
Gewährleistung gilt in jedem Fall, dass der Anspruch gegenüber dem Händler gilt. Mit dem Hersteller oder dem, was dieser mit dem Händler bereinbart hat, hat man als Käufer nichts am Hut. Wenn Dein Dealer also nach 4 Wochen (genaue Frist ist mir im Moment entfallen) nicht nachgebessert oder getauscht hat, dann kann man sein Geld zurück fordern. Der Händler kann sich nicht darauf berufen, dass der Hersteller nicht reagiert. Man hat schließlich als Käufer einen Kaufvertrag mit gesetzlicher Gewähleistung mit Deinem Händler und nicht mit dem Hersteller.
Garantie ist etwas ganz anderes. Wenn Dir die Fa. XYZ eine 5 Jahres Vollgarantie gibt, dann hast Du in den Jahren 1 und 2 den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, den Du bei Deinem Händler geltend machen kannst und darüber hinaus in den Jahren 3,4 und 5 einen Garantieanspruch, den Du nun aber beim Hersteller geltend machen mußt. Der Händler ist nach zwei Jahren also raus, regelt aber sicherlich die Sache für Dich, weil er nett ist.
Problem dabei ist natürlich, dass der Händler bei unkulanten Herstellern auf dem Schaden sitzen bleiben kann. Deshalb stellen sich manche Händler auch so mädchenhaft an, wenn es um Reklamationen gilt. Insbesondere bei Herstellern aus Übersee dürfte das verständnis für unser EU-Recht gegen null gehen. Das darf aber eigentlich nicht zum Problem des Kunden werden, wenn er glaubhaft machen kann, dass er mit seinen Klamotten pfleglich umgeht.
Allerdings muss man zum Schutze der Händler eines sagen: Was meint Ihr was da teilweise für schräge Typen reinkommen und etwas reklamieren wollen. :grin: