Moin,
in MV dürfen nach der gestrigen Anpassung der Küstenfischereiordnung Meerforellen auf 48cm anwachsen, bevor sie entnommen werden dürfen.
Dazu kommen primär ein Entnahmefenster von 60-90cm beim Hecht sowie Baglimit von einem Hecht, wenn der Hecht per Handangel oder lebend in der Reuse gefangen wurde und ein Baglimit von 15 Barschen.
Was haltet ihr davon?
Meiner Meinung nach wäre der Meerforelle ein größerer Gefallen getan, wenn man das Baglimit von 3 auf 1 Fisch reduziert hätte und das Mindestmaß auf 50cm angehoben, um sicherzustellen, dass der Fisch im 2. Jahr im Salzwasser ist und die Gelegenheit hatte einmal zu laichen. Jedenfalls handhabe ich das seit einigen Jahren bereits so für mich.
Allerdings werden all diese Schutzmaßnahmen ziemlich ad absurdum geführt, dadurch das die "traditionelle" Fischerei mit Stellnetzen usw. keine weiteren Einschränkungen erlebt. Ein Jeder, der im Dezember mal auf Rügen war, weiß wie dicht die Stellnetze dort unter Land stehen...
Auch finde ich es lächerlich, dass es in Deutschland keine einheitliche Regelung zur Fischerei in der Ostsee gibt. So große regionale Unterschiede zwischen der Küste in SH und MV gibt es nun auch nicht, dass wir keine gemeinsame Handhabe finden könnten.
Quelle: https://www.regierung-mv.de/Landesregie ... mitteilung
Geändertes Schonmaß MV
Re: Geändertes Schonmaß MV
Die Lächerlichkeit in der Gesetzgebung ist in Deutschland halt Programm !
Bei uns an der Elbe hinter der Schleuse fassen für ein und den selben Flussabschnitt 3 verschiedene Gesetzesregelungen .
Schleswig Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
Die Stellnetz und Nebenerwerbsfischer an der Ostsee wird die neue Regelung überhaupt nicht tangieren.
Wird ja eh nicht kontrolliert
Bei der Entnahme sollte es jeder für sich entscheiden.
Es wäre auch etwas verlogen , wenn man nach etlichen Schneidertouren von 2 guten Fischen nur einen mitnimmt
Fischen sollte auch einen praktikabelen Sinn zur vernünftigen Verwertung haben und nicht nur puren Spaß am Drill .
Bei uns an der Elbe hinter der Schleuse fassen für ein und den selben Flussabschnitt 3 verschiedene Gesetzesregelungen .
Schleswig Holstein, Hamburg und Niedersachsen.
Die Stellnetz und Nebenerwerbsfischer an der Ostsee wird die neue Regelung überhaupt nicht tangieren.
Wird ja eh nicht kontrolliert
Bei der Entnahme sollte es jeder für sich entscheiden.
Es wäre auch etwas verlogen , wenn man nach etlichen Schneidertouren von 2 guten Fischen nur einen mitnimmt
Fischen sollte auch einen praktikabelen Sinn zur vernünftigen Verwertung haben und nicht nur puren Spaß am Drill .
Gruss Andreas
Re: Geändertes Schonmaß MV
Ja das stimmt. Nichts desto trotz macht es Sinn das Mindestmaß hoch zu setzen finde ich.
Liebe Grüße
Liebe Grüße


