Hallo Alex,
also aktuell gilt für Dorsch nach meinem Kenntnisstand in der Angelfischerei gemäß KüFiVo das Mindestmaß von 35cm.
In der Erwerbsfischerei gilt derzeit im Rahmen einer Übersteuerung von Paragraph 1 KüfiVO durch eine Europäische Richtlinie in der Ostsee ein Mindestmaß von 38cm (seit 20.12.2002) [Gruß an den Profi, seine Info ist falsch! Wenn er jetzt 37,9er Dorsche mit dem Netz fängt, müssen die zurück !].
Ob das irgend jemand prüft oder so weiß mal wieder keiner, denn die Netzmaschenweite ist nicht neu bevorschriftet worden
Wieder mal nicht konsequent zuende gebracht.
Es gabentsprechende Diskussionen in FuF, ob die Angler sich anschließen sollten. Wobei die EU in Hinblick auf die Entnahmemenge durch Angler dies ausdrücklich für nicht erforderlich hielt.
Hier z.B. eine Quelle:
http://www.aig-hamburg.de/aktuelle%20in ... %2003.html
Ganz im Wortlaut hab ich es leider nicht gefunden.
Also es gibt mittlerweile einige Dinge, die uns über Europa ohne Änderung unserer Verordnungen heimsuchen können.
Ich schätze mal die werden das wie letzes Mal auf EU-Ebene auskaspern. Aber wahrscheinlich werden sie wieder nur das Mindestmaß erhöhen, weil sonst alle Fischer in neue Netze mit neuer Maschenweite investieren müßten (viel zu teuer). Und da die Netzmaschenweite (105mm) derzeit für Dorsch und Forelle zusammen geregelt ist, .....
Meine Meinung: Es wird eine schöne EU-Regelung geben, die wieder mal nix nützt.
Mal sehen was noch so an Infos zusammenkommt.
Googeln nach "Dorsch 38 Mindestmaß" bringt da einiges zutage...
Volker