Fischereiaufseher gesucht!
Fischereiaufseher gesucht!
Moin,
im Zusammenhang mit der Anhebung des Mindestmaßes, wurde vor allem beklagt, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Dies kann sich nun ändern.
Zunächst ist anzumerken, dass jeder Küstenangler einen Kollegen der gegen geltendes Recht verstößt festhalten und die Polizei rufen kann!
Zudem kann man sich für einen bestimmten Strandabschnitt als Kontrolleur bewerben! Dazu wird Christopher Heiland noch näheres berichten bzw. Ansprechpartner und Telefonnummer nennen. Wenn die alteingesessenen Kontrolleure sich nicht blicken lassen, wird es Zeit, dass andere (wir) die Verantwortung übernehmen. Ich würde mich freuen, wenn aus unseren Reihen ein paar neue Kontrolleure erwachsen würden, die mit Augenmaß an der Küste ein wenig Ordnung schaffen würden.
T
im Zusammenhang mit der Anhebung des Mindestmaßes, wurde vor allem beklagt, dass keine Kontrollen durchgeführt werden. Dies kann sich nun ändern.
Zunächst ist anzumerken, dass jeder Küstenangler einen Kollegen der gegen geltendes Recht verstößt festhalten und die Polizei rufen kann!
Zudem kann man sich für einen bestimmten Strandabschnitt als Kontrolleur bewerben! Dazu wird Christopher Heiland noch näheres berichten bzw. Ansprechpartner und Telefonnummer nennen. Wenn die alteingesessenen Kontrolleure sich nicht blicken lassen, wird es Zeit, dass andere (wir) die Verantwortung übernehmen. Ich würde mich freuen, wenn aus unseren Reihen ein paar neue Kontrolleure erwachsen würden, die mit Augenmaß an der Küste ein wenig Ordnung schaffen würden.
T
Arguing on the Internet is like running in the Special Olympics. Even if you win, you´re still retarded...
- Nordmann Zenyth
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- Wohnort: Lüneburger Heide
Moin Nica,
warte mal auf Christophs nähergehende Erklärung. soweit ich das verstanden habe, entscheiden die gerne selber darüber, wer für welchen Standabschnitt in Frage kommt. Ein Anruf bei der zuständigen Stelle wird dann sicherlich für Aufklärung sorgen.
T
warte mal auf Christophs nähergehende Erklärung. soweit ich das verstanden habe, entscheiden die gerne selber darüber, wer für welchen Standabschnitt in Frage kommt. Ein Anruf bei der zuständigen Stelle wird dann sicherlich für Aufklärung sorgen.
T
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...und noch zwei Begleiter für Weißenhaus, zur Sicherheit. Pjotr und Ivan mit ihren 2,13 m könnten die Richtigen sein.
Tja, ich scheide wohl leider aus, würde aber jedem freiwilligen Aufseher eine Bifi aus meiner Weste spendieren, wenn ich einen am Strand treffen sollte. In nunmehr 15 Jahren bin ich niemals einem Kontrolleur begegnet. :c
Was wäre das traumhaft, an jedem der bekannten Strände würde ein zwei dreimal pro Tag Jemand nach dem rechten sehen.
Eure Initiative, Tobsn und Christopher, finde ich SPITZE!
Und aus unseren Reihen wären auch Viele in der Lage, neben der Kontrolle auch einige aufklärende Worte zufinden, das wären zwei Fliegen mit einer Klappe und ein schöner Blick nach Vorn.
Tja, ich scheide wohl leider aus, würde aber jedem freiwilligen Aufseher eine Bifi aus meiner Weste spendieren, wenn ich einen am Strand treffen sollte. In nunmehr 15 Jahren bin ich niemals einem Kontrolleur begegnet. :c
Was wäre das traumhaft, an jedem der bekannten Strände würde ein zwei dreimal pro Tag Jemand nach dem rechten sehen.
Eure Initiative, Tobsn und Christopher, finde ich SPITZE!
Und aus unseren Reihen wären auch Viele in der Lage, neben der Kontrolle auch einige aufklärende Worte zufinden, das wären zwei Fliegen mit einer Klappe und ein schöner Blick nach Vorn.
Re: Fischereiaufseher gesucht!
Hallo T,TOBSN hat geschrieben: Zunächst ist anzumerken, dass jeder Küstenangler einen Kollegen der gegen geltendes Recht verstößt festhalten und die Polizei rufen kann!
falls Du Dich dabei auf das "Jedermannfestnahmerecht" beziehen solltest,
sollte hervorgehoben werden, das das Knüppeln einer untermaßigen
Forelle eben keine Straftat darstellt und deshalb genau jenes NICHT
gilt, da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und deshalb
die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Auch das Festhalten zur Personalienfeststellung ist nur bei Straftaten
gestattet und wenn die Identität nicht feststellbar ist. Wenn man also
einfach hinter dem Delinquenten hergehen könnte, bis man sein
Autokennzeichen hat, wird es evtl. problematisch.
Die Festnahme selbst geht übrigens ganz leicht:
Man sagt "Sie sind vorläufig festgenommen !" und schon isses passiert.
Wenn ein Gericht hinterher eine unrechtmäßige Festnahme feststellt, gibt
es wahrscheinlich eine Gegenklage wegen Freiheitsberaubung.
Also ganz so einfach würde ich das nicht nehmen. Klar kann man
trotzdem die Polizei rufen, aber festhalten/festnehmen... wär ich
vorsichtig.
V.
Sushi wird völlig überbewertet!
Re: Fischereiaufseher gesucht!
Moin,VolkerB hat geschrieben: Hallo T,
falls Du Dich dabei auf das "Jedermannfestnahmerecht" beziehen solltest,
sollte hervorgehoben werden, das das Knüppeln einer untermaßigen
Forelle eben keine Straftat darstellt und deshalb genau jenes NICHT
gilt, da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und deshalb
die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme
Auch das Festhalten zur Personalienfeststellung ist nur bei Straftaten
gestattet und wenn die Identität nicht feststellbar ist. Wenn man also
einfach hinter dem Delinquenten hergehen könnte, bis man sein
Autokennzeichen hat, wird es evtl. problematisch.
Die Festnahme selbst geht übrigens ganz leicht:
Man sagt "Sie sind vorläufig festgenommen !" und schon isses passiert.
Wenn ein Gericht hinterher eine unrechtmäßige Festnahme feststellt, gibt
es wahrscheinlich eine Gegenklage wegen Freiheitsberaubung.
Also ganz so einfach würde ich das nicht nehmen. Klar kann man
trotzdem die Polizei rufen, aber festhalten/festnehmen... wär ich
vorsichtig.
V.
meines Erachtens handelt es sich dabei um Fischwilderei und somit um eine Straftat nach § 293 StGb. Somit könnte man denjenigen festnehmen, anzeigen etc. ...
T
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Sorry,
aber ist es ganz klar nicht.
nicht), aber wenn Du einen Schein hast, bist Du berechtigt... End-Of-Wilderei
V.
aber ist es ganz klar nicht.
Das trifft also zu, wenn Du ohne Angelschein angelst (egal ob Fang oderWiki hat geschrieben: ...die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht dadurch, dass jemand unberechtigt fischt ...
nicht), aber wenn Du einen Schein hast, bist Du berechtigt... End-Of-Wilderei
V.
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- Heiländer
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- Kontaktdaten:
Wieso wird eigentlich immer alles vorher zerlegt? Ich habe mit dem Ausbilder der Fischereiaufseher telefoniert, der sagte mir wörtlich das es sich um Fischwilderei handelt einen Untermaßigen Fisch zu töten. Jeder, und ich betone Jeder ist dazu berechtigt dieses anzuzeigen. Man muss Denjenigen ja nicht festhalten aber man kann die Polizei holen oder sofort eine der Außenstellen der oberen Fischereibehörde. Da ist halt ein bisschen Courage gefragt weil man selber die Anzeige in dem Fall gegen den Sportskameraden machen muss. Alle Ansprechpartner und Telefonnummern Heute Abend. C.H
Moin,VolkerB hat geschrieben:Sorry,
aber ist es ganz klar nicht.
Das trifft also zu, wenn Du ohne Angelschein angelst (egal ob Fang oderWiki hat geschrieben: ...die Verletzung eines fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrecht dadurch, dass jemand unberechtigt fischt ...
nicht), aber wenn Du einen Schein hast, bist Du berechtigt... End-Of-Wilderei
V.
nicht das ich Anwalt wäre, aber folgendes steht im erwähnten Paragrapghen:
§ 293 Fischwilderei
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1.
fischt oder
2.
eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Verletzung besteht wohl durchaus nicht nur in der fehlenden Berechtigung. Wenn ich mich recht erinnere, hat Christopher diese Info auch vom Amt bekommen.
T
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ääh, wenn das alles nicht gehen würde, gäbe es überhaupt keine fischereiaufseher...
und das die verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, sollte auch jedem klar sein...der "ausweis" berechtigt erstmal dazu, überhaupt kontrollieren zu dürfen.punkt und das ist das wichtigste...
verfolgungsjagden, schießereien, handschellen, schnelle autos und schöne frauen sind da nicht inkludiert...
nur für mich die chique uniform meines lieblingsdiktators:-)
c&df
mk.
ps: überprüfungen in weißenhaus sollten m.e. tatsächlich mindestens zu zweit durchgeführt werden
und das die verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss, sollte auch jedem klar sein...der "ausweis" berechtigt erstmal dazu, überhaupt kontrollieren zu dürfen.punkt und das ist das wichtigste...
verfolgungsjagden, schießereien, handschellen, schnelle autos und schöne frauen sind da nicht inkludiert...
nur für mich die chique uniform meines lieblingsdiktators:-)
c&df
mk.
ps: überprüfungen in weißenhaus sollten m.e. tatsächlich mindestens zu zweit durchgeführt werden
Moin,
das Hauptproblem ist doch wohl eher, welche Handhabe man als Fischereiaufseher oder als Privatperson wirklich hat. Ich denke, daß der ein oder andere von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Es wäre doch sinnvoll, wenn mal ein Fischereiaufseher dazu Stellung nimmt, bevor hier spekuliert und gestritten wird.
Ansonsten stelle ich es mir schon etwas merkwürdig vor, wenn in Weissenhaus am Ende jeder jeden festnimmt. Das kann es ja dann wohl nicht sein ..
Beste Grüße
Eddy
das Hauptproblem ist doch wohl eher, welche Handhabe man als Fischereiaufseher oder als Privatperson wirklich hat. Ich denke, daß der ein oder andere von falschen Voraussetzungen ausgeht.
Es wäre doch sinnvoll, wenn mal ein Fischereiaufseher dazu Stellung nimmt, bevor hier spekuliert und gestritten wird.
Ansonsten stelle ich es mir schon etwas merkwürdig vor, wenn in Weissenhaus am Ende jeder jeden festnimmt. Das kann es ja dann wohl nicht sein ..
Beste Grüße
Eddy