Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Sundvogel
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Sundvogel »

Olli hat geschrieben: Die Regelung das Gäste aus anderen Bundesländern auch eine "Marke" wie wir kaufen müssen finde ich gut.Vorallem wenn das Geld sinnvoll genutzt wird.Ich mein was sind schon paar Euro für 1 Jahr fischen an unserer Küste?Wenn man zb. in Bayern fischen will was zahlt man da teilweise für eine Tageskarte verstehe daher die Aufregung nicht die 10-20€ oder was das kosten wird ist doch ein Witz für ein Jahr Ostsee ;) .

Gruß Olli
Sehe ich auch so. Ich hoffe, dass die SHler demnächst auch in anderen Bundesländern wie z.B. Hamburg zur Kasse gebeten werden....

Nein, das hoffe ich nicht. Wenn das Geld sinnvoll eingesetzt wird, also für Verbesserungen im fischereilichen Bereich, finde ich das total ok, ansonsten ist das schlicht Abzocke.

Die Aufregung rührt wohl daher, das S-H eine Regelung einführt, die anders als in anderen Bundesländern Angler einfach zur Kasse bittet. Wenn ich mir in S-H zukünftig eine TK kaufen will, dann brauche ich den Schein. Ich hoffe mal, dass dann wirklich tüchtig an den FPs kontrolliert wird, verbunden mit den vorraussichtlich fälligem Bussgeldern wird sich das rentieren.

Ärgerlich ist die ganze Geschichte für die S-Hler, die eine Prüfung machen müssen, wenn sie in einem Verein angeln wollen, die Auswärtigen dagegen brauchen so einen überflüssigen Kram nicht. :oops
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Maqua
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

Olli hat geschrieben: Wenn man zb. in Bayern fischen will was zahlt man da teilweise für eine Tageskarte verstehe daher die Aufregung nicht die 10-20€ oder was das kosten wird ist doch ein Witz für ein Jahr Ostsee ;) .
Gruß Olli
Leider werden hier wohl die Konsequenzen, wie von Ingo mittlerweile 1000fach erklärt, nicht kapiert! :roll:
Denn wenn ich in die Zukunft sehe, dann ist es mit der teuren Tageskarte in Bayern nicht mehr getan, sondern zunächst kann man
dort dann ebenfalls erstmal die Fischereiabgabe des Landes Bayern latzen, auch die SH-er.
Und genauso werden alle anderen Bundesländer nachziehen!

Warum nicht einfach nen Küstenschein ins Leben rufen, das kann doch nicht so schwer sein?!
Gruss Manni :wink:





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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ingo, Schatzelchen, niemand ist zufrieden, du nicht, ich nicht und viele andere nicht.
Ich kann die Aufregung verstehen, Olli, Manni, aber niemand kann es jedem recht machen.
Auch was gut und richtig ist, wird unterschiedlich beurteilt.
Und nicht jeder Verband/Verein kann sich durchsetzen. So ist es leider.

Übrigens: Fischerei-Abgabe pro Jahr: 10,00 € zurzeit.

Natürlich hab ich euch auch meine persönliche Meinung über zwei Themen untergejubelt
:x

aber das tolerieren wir doch, oder?
Für mich ist es auch okay, wenn jemand anders über C&R oder die Fischereischeinnotwendigkeit denkt als ich.
Ich kann das gut akzeptieren. So sind wir Menschen – jeder hat seine Meinung.

Ich bin als Angestellte nur ein kleines Licht bei der Landesregierung, habe gar nichts zu sagen dort, kann mich aber an der Quelle erkundigen,
und - - - bin ab 1. November in Rente!
:x :x :x

Das war dann jetzt wohl meine letzte Klarstellung bei strittigen gesetzlichen Themen.
Es sei denn, ich besuche meine dann frühere Chefin und frage nach.
Was eigentlich auch nicht so abwegig ist.

Schönes Wochenende Ihr Lieben!!!!!
Tight Lines
Hanne
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Alex
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Hanne hat geschrieben: ... und - - - bin ab 1. November in Rente!
:x :x :x
Also Hanne, nach Rente siehst Du noch gar nicht aus. :l:
Sei Dir gegönnt - endlich viel Zeit zum fischen! :+++:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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marioschreiber
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von marioschreiber »

Olli hat geschrieben:...irgendwie möchte und kann ich mir das nicht vorstellen das nun jeder Gast ohne Fischereischen hier angeln darf.Wozu hat man denn selber einen Angelschein gemacht?
Also ich halte davon garnichts woher sollen die wissen wie man einen Fisch schonend behandelt oder waidgerecht tötet?Wie sollen sie Fische unterscheiden oder Schonzeiten und Mindestmaße wissen?Das man nur durch einen Angelschein kein besserer Angler ist ist klar aber ganz ohne Schein und Kenntnisse auf die Fische los lassen?...
Das ist doch schon seit Jahren so !
Nur das es den Schein nur einmal im Jahr gab, und das für 30 Tage am Stück.
Und das Schleswig-Holsteiner diesen Schein nicht erwerben durften.
Mein Opa bekam keinen als er mit mir Hornis angeln wollte !
Jetzt geht das wenigstens !

Und wenn mich ein Bekannter aus Schweden besucht, wo er schon sein Leben lang angelt .... der bekommt nirgends eine Gastkarte weil er keinen Schein oder Sachkundenachweis vorlegen kann. Irgendwie auch ein Witz !

Der "Tourischein" , ist das soetwas wie eine zeitweise Befreiung von der Fischereischeinpflicht ?
Dann könnte man damit ja theoretisch auch Gastkarten an Binnengewässern bekommen ! ???
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Kielerkrabbe

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kielerkrabbe »

Wenn ich mir die Leistungen unserer Landesregierung so anschaue,
dann ist sie mit der, der BR in Berlin schon fast vergleichbar,
beide ersticken in selbst erstellten Gesetzen.
Keiner weiß mehr was passiert, oder welche Auswirkungen es hat,
wenn an dieser oder jener Schraube im Gesetz gedreht wird.
Und was mir bei unseren Politikern in den letzten Jahren echt zu kurz kommt,
ist der gesunde Menschenverstand.

Wen wundert es da,
wenn man bei einer Wahl aus einer Wahlkabine hört:
"Sag mal bitte einer STOP!" :no:
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

1. Danke Alex :wink: - hört man gern!

2. Um das Thema hier zu vervollständigen, möchte ich noch erwähnen,
dass auch Schleswig-Holsteiner, die keinen Fischereischein haben, für jeweils 28 Tage am Stück
(und das mehrmals jährlich)
einen Touristenangelschein erhalten können.
Da wird man erst einmal nachdenklich und überlegt sich, warum man denn den Fischereischein gemacht hat,
aber es wäre eben für uns ohne Fischereischein nicht möglich,
Mitglied in einem Angelverein zu werden oder irgendwo einen Erlaubnisschein für ein Gewässer zu bekommen
--> auch wieder mein Denkfehler, man zeigt dann ja nur seinen Touri-Schein vor und könnte theoretisch eine Tageserlaubnis bekommen, wenn der Verein den dann akzeptiert.

Die Touristenangelscheine werden in den jeweiligen Ordnungsbehörden der Angelbezirke ausgegeben.

3. Ich muss auch meine Kritik an der angeblichen Hegepflichtabschaffung für ungenutzte Gewässer korrigieren:
Die Hege sollte eben doch durchgeführt werden für nicht genutzte Gewässer, es muss nur kein Hegeplan mehr dafür erstellt werden. Das ist ein Unterschied.
Das hat der LSFV uns Gewässerwarten gegenüber falsch dargestellt.
Die Ablehnung/Kritik an dieser neuen Regelung durch den Verband ist aber verständlich, da die Hegepläne wohl einen Arbeitsplatz sichern.

Gute Woche
wünscht Hanne
P.S. Hierzu: Zitat "Zum anderen existiert zurzeit noch gar kein Dokument, auf das diese Marke geklebt werden könnte." gibt es zu sagen, dass sowas erstens wohl kein Problem wäre, und zweitens diese Geschichte sowieso bald komplett online abgewickelt werden wird.
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Ammaluschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ammaluschi »

Hanne hat geschrieben: ....dass auch Schleswig-Holsteiner, die keinen Fischereischein haben, für jeweils 28 Tage am Stück
(und das mehrmals jährlich)
einen Touristenangelschein erhalten können.
Die Touristenangelscheine werden in den jeweiligen Ordnungsbehörden der Angelbezirke ausgegeben.

Gute Woche
wünscht Hanne
P.S. Hierzu: Zitat "Zum anderen existiert zurzeit noch gar kein Dokument, auf das diese Marke geklebt werden könnte." gibt es zu sagen, dass sowas erstens wohl kein Problem wäre, und zweitens diese Geschichte sowieso bald komplett online abgewickelt werden wird.
Huhu Hanne,

ist das wirklich so?? Dann könnte ich endlich mit meiner Frau auch im eigenen Land fischen. Die kann nämlich auch ohne Schein mit den Fischen angemessen umgehen. Übrigens..in anderen europäischen Ländern funktioniert das auch, wird sind hier keine Erfinder.
Die Online-Lösung wäre für mich eine Erlösung, zumal es einfach nur peinlich ist, an einem WE mit einem dänischen Bekannten mal in Deutschland fischen zu wollen und dann vor einer verschlossenen Tür eines Ordnungsamtes zu stehen :evil:
Kommt natürlich darauf an, wie teuer so ein Einzelschein wird.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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Aalexzander
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Aalexzander »

HALLO!
Geld spielt in unseren Tagen ja bald nicht mehr eine soooo große Rolle.

Was sind nach der nächsten Hyperinflation denn dann noch 10 Euro?

Viel ärgerlicher ist die verschwendete Lebenszeit auf Ämtern, in Internetportalen von Behörden etc.
Das sind die Minuten, die uns am Lebensende wirklich fehlen werden.

Überlegt mal: Ihr haucht aus und hättet so gerne noch drei-vier Minuten länger, die Ihr aber wofür vergeudet habt?

Naaaa? Dämmert es?
Zeitraub ist das schlimme an dieser Regelung, und, dass man nicht mehr einfach mal los kann, wenn die See ruft.
Ah ja, die PKW-Autobahnmaut gibt uns nicht SHlern dann auch noch den Rest.

8)

Grüße Aalexz.
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Henk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Henk »

Moin,

ich denke es sind gerade neue Gesetzte verabschiedet worden, oder liege ich da falsch :q: Wenn an dem so währe, werden doch wohl erstmal keinen neuen änderungen kommen, oder bin ich da auf dem Holzweg ?

Liebe Grüße
Henk
das kannste schon so machen - aber dann isses halt Kacke !!
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ja Lutz, dat is so! Du kannst jetzt mit deiner Frau angeln gehen, wenn sie sich einen Touri-Schein holt.
Kostet dann die Bearbeitungsgebühr (weiß nicht wieviel) und den Jahresbeitrag (10,--) einmalig.

Es ging in der Diskussion um die Ungleichbehandlung (GG) - wenn auswärtige Inländer das dürfen, müssen die SHler das auch dürfen.

Das Gesetz ist Anfang Dezember im GVO, dann ist es "durch".
Die Regelung für den Touri-Schein wird dann "vorab" gültig.
Der Rest erst nach Fertigstellung der Landesverordnung (LVO), was 4 bis 6 Monate dauern kann.
Die Juristin, die das Gesetz für SH gebastelt hat (auf Basis des BFischG), ist meine Chefin.
Ich habe nun inzwischen viele Male mit ihr darüber gesprochen und nun ist alles richtig, was ich hier sage.
(Ich wiederhole mich, will aber sagen: ist aus 1. Quelle).

Das war jetzt mein letzter Gesetze aufklärender Beitrag (Motto "Klugscheißer ein.../Klugscheißer aus...), denn in meiner Rentenzeit werde ich mich eventuell nicht mehr drum kümmern, sondern angeln gehen :grin: :grin: :grin:

Liebe Grüße von Hanne
Zuletzt geändert von Hanne am 18.10.2011, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Maqua »

Hanne hat geschrieben: Das war jetzt mein letzter Gesetze aufklärender Beitrag (Motto "Klugscheißer ein.../Klugscheißer aus...), denn in meiner Rentenzeit werde ich mich eventuell nicht mehr drum kümmern, sondern angeln gehen :grin: :grin: :grin:

Liebe Grüße von Hanne
Hallo Hanne, wir sind ja froh das jemand an der Quelle sitzt (saß) und uns aufklären konnte. :+++:
Mit klugscheißen hat das aber auch gar nix zu tun.

Das du schon in Rente gehst kann ich gar nicht glauben und wünsche dir eine erfüllte, schöne Zeit.
Das passende Hobby dazu hast du ja!
Gruss Manni :wink:





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Kystefisker
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kystefisker »

@ Hanne:

... erstmal vielen Dank für deine Bemühungen die hier zur Klärung der Sachlage beigetragen hat und dann für deinen wohlverdienten Ruhestand natürlich nur das Beste, Genieße die freie Zeit mit dem schönsten Hobby der Welt und allem, was dazu gehört.... !

Hab eine lange & schöne Zeit im neuen Lebensabschnitt..... :wink: "kf"
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Megger
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Megger »

... um es noch mal zu sagen: Mich nervt sowas einfach. Aber was solls, so lange es noch
keine Parkplatz - in - Strandnähe - Vignette
keinen Deich- und Strandwege-Erhaltungs-Beitrag
keine Helmpflicht und Promillegrenze für Watangler und vor allem
keinen implantierten Chip gibt, der das alles überwacht,

fühlt man sich ja noch echt in freier Wildbahn beim Fischen. Ein tolles Gefühl. :no:

:wink:
Kielerkrabbe

Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Kielerkrabbe »

Megger hat geschrieben:... um es noch mal zu sagen: Mich nervt sowas einfach. Aber was solls, so lange es noch
keine Parkplatz - in - Strandnähe - Vignette (...gute Idee)
keinen Deich- und Strandwege-Erhaltungs-Beitrag (...ist seit eben in Arbeit, Vorschlag geht ans Parlament)
keine Helmpflicht und Promillegrenze für Watangler und vor allem (...kommt gleich nach den Radfahrern, Ramsauer denkt schon...)
keinen implantierten Chip gibt, der das alles überwacht, (...dafür ändern wir nicht mal das GG)

fühlt man sich ja noch echt in freier Wildbahn beim Fischen. Ein tolles Gefühl. :no:

:wink:
Wir wollen doch, dass sich unsere Gäste sicher & wohl fühlen... ;)
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