Hallo Thorsten, die ehrenamtlichen Fischereiaufseher des Landes Schleswig-Holstein (die vom LLUR, nur die dürfen an der Küste kontrollieren) bekommen dafür in SH eine Aufwandsentschädigung.schließlich sind das kostenlose ehrenämtler
Fischereiaufseher gesucht!
- tangathotty
- Beiträge: 1766
- Registriert: 09.05.2005, 11:09
- Wohnort: Falkensteiner Strand
hey Marco,
das hab ich auch grade von eurer oberen fischereibehörde erfahren müssen...
(und ja, bei euch in SH ist die obere fischereibehörde zuständig..)
tja, dann habt ihr jetzt ein ziemliches problem, wenn eure 35 Rentner für die
gesamte küste von schleswig holstein sich da einen echten laumichel machen...
und mehr kontrolleure nicht eingestellt werden wegen: iss nich
interessehalber:
hat schon mal irgendein forumsmember an der küste eine fischereiaufsicht gesehen,
abgesehen von der WaPo in brodten, die einen aus dem wasser scheucht ?
ich hab noch nie von einer kontrolle am strand auch nur gehört, geschweige denn sie erlebt.
grüßung
Thotty
das hab ich auch grade von eurer oberen fischereibehörde erfahren müssen...
(und ja, bei euch in SH ist die obere fischereibehörde zuständig..)
tja, dann habt ihr jetzt ein ziemliches problem, wenn eure 35 Rentner für die
gesamte küste von schleswig holstein sich da einen echten laumichel machen...
und mehr kontrolleure nicht eingestellt werden wegen: iss nich
interessehalber:
hat schon mal irgendein forumsmember an der küste eine fischereiaufsicht gesehen,
abgesehen von der WaPo in brodten, die einen aus dem wasser scheucht ?
ich hab noch nie von einer kontrolle am strand auch nur gehört, geschweige denn sie erlebt.
grüßung
Thotty
-- dry or die --
Ich habe an den Stränden rund um Kiel und Eckernförder Bucht weder eine Kontrolle erlebt noch davon gehört. Nicht einmal in Bülck zur Hornhechtzeit. Bei schönem Wetter hat das Hornhechtfischen dort schon Volksfestcharakter. Dort wäre das Kontollieren wirklich einfach. Der Kontrolleur bräuchte nicht einmal weit laufen und könnte auf Schlag Dutzende von Anglern "abfertigen". Die einzigen Kontrolleure, die man dort sieht, sind die freundlichen Damen mit den Mini-Computern wo die Tickets für Falschparker rauskommen. Die sind bei schönem Wetter beinahe den ganzen Tag vorort.
Tight Lines wünscht....... Anders
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss schließlich auch mit jedem Ar*** klar kommen!
- tangathotty
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hey heiländer,
sauber...
und mal so als anmerkung:
wenn aus irgendwelchen vorgeschobenen gründen (bezahlung, was für ein schwachsinn)
andere ehrenämtler ausgebotet werden, ist das ein politikum, dass man auch gerne
mal der lokalen presse erzählen kann. die freut sich über sowas !!
trotz lauter proteste der fischer unternimmt die landespolitik
nichts gegen die fischwilderei an schlesig holsteins küsten.
unbezahlte ehrenamtliche aufseher werden nicht eingestellt
mit der begründung: kein geld dafür vorhanden...
das ist ja schon fast gut genug für die BILD zeitung.
grüßung
Thotty
sauber...

und mal so als anmerkung:
wenn aus irgendwelchen vorgeschobenen gründen (bezahlung, was für ein schwachsinn)
andere ehrenämtler ausgebotet werden, ist das ein politikum, dass man auch gerne
mal der lokalen presse erzählen kann. die freut sich über sowas !!
trotz lauter proteste der fischer unternimmt die landespolitik
nichts gegen die fischwilderei an schlesig holsteins küsten.
unbezahlte ehrenamtliche aufseher werden nicht eingestellt
mit der begründung: kein geld dafür vorhanden...


das ist ja schon fast gut genug für die BILD zeitung.
grüßung
Thotty
-- dry or die --


watn scheiß!!
dann sende mir mal nen block mit fertigen anzeigen! ich stelle mich dann nachher an die hörn zu den heringplumpsis und zeige sie alle an!
mindestmaß hering deutsche ostseeküste 20 cm! die fangen eimerweise fische die dieses maß nicht haben!!
was ist denn damit?? werde ich dann zum nationalheld wenn ich alle olegs und bollegs die dort fischen anzeige?? würde ich das machen denke ich dass ich am ende des tages bauchlings im wasser treiben werde!!

Geilomat!!!!!
- Heiländer
- Grauer LMF Partner !!!
- Beiträge: 3106
- Registriert: 05.09.2009, 16:07
- Wohnort: erster Wohnsitz im "DER HEILÄNDER"
- Kontaktdaten:
was spricht gegen ein zünftiges Wikingerbegräbniscozmo hat geschrieben:![]()
![]()
watn scheiß!!
dann sende mir mal nen block mit fertigen anzeigen! ich stelle mich dann nachher an die hörn zu den heringplumpsis und zeige sie alle an!
mindestmaß hering deutsche ostseeküste 20 cm! die fangen eimerweise fische die dieses maß nicht haben!!
was ist denn damit?? werde ich dann zum nationalheld wenn ich alle olegs und bollegs die dort fischen anzeige?? würde ich das machen denke ich dass ich am ende des tages bauchlings im wasser treiben werde!!

Lauchmichel würde ich so nicht sagen, es werden schon Kontrollen durchgeführt.gesamte küste von schleswig holstein sich da einen echten laumichel machen...
Ich kann mir aber vorstellen das die Kontrolleure eher die "Brennpunkte" anfahren wie z.B. Kaianlagen in Kiel oder Kitzeberg.
Ich wurde in Kitzeberg schon 2x kontrolliert.
Dann hast Du Glück wenn es klappt, ich drücke Dir die Daumen.@thoddy. Auch Rentner müssen mal in Rente gehen darauf baue ich ja, das in näherer Zukunft eine Umstrukturierung stattfindet. Ich für meinen Teil habe mich für einen Abschnitt beworben der noch unbesetzt ist.
mal der lokalen presse erzählen kann. die freut sich über sowas !!
kann ich mir persönlich nicht vorstellen.
Einig sind wir uns aber das 35 ehrenamtliche Fischereiaufsehr für die Küste einfach zu wenig sind.

Schöne Grüße aus Kiel-Altenholz
Marco der Prophet12
Marco der Prophet12
Entschuldigung, dass ich da so drauf rumreite, aber hast Du dafür eineHeiländer hat geschrieben:... Das abschlagen einer untermaßigen Mefo ist Fischwilderei und kann von jedem angezeigt werden. ...
Quelle? Ist diesbezüglich wirklich mal jemand verurteilt worden?
Also so mit nachschlagbarem Urteil, nicht nur mit einem Bußgeldbescheid.
Ich bin auch kein Anwalt, aber immer sehr vorsichtig, wenn es mit
Kannonen auf Spatzen geht (und Freiheitsberaubung für eine OWI-
Verfolgung gehört m.E. in diese Kategorie).
Ich habe versucht, in dieser Richtung eine Bestätigung für Deine Aussage
zu ergoogeln, und es ist mir nicht gelungen.
Gefunden habe ich hingegen dieses:
http://www.angelwunder.de/infos-service ... chonzeiten
Ist aber keine juristische Quelle, außerdem MP und deshalb für SHDie Aneignung von untermaßigen Fischen oder von Fischen, die in einer Schonzeit gefangen wurden oder einem Fangverbot unterliegen, ist nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit Geldbuße geahndet werden kann.
vielleicht nicht ganz anwendbar?
Gefunden habe ich Berichte über Fischwildereiurteile gegen Leute, die
ohne Urlaubsangelschein eine Angel in einen Entwässerungsgraben
gehalten haben (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe).
Und wenn es bei Dir oder Tobsn insbesondere der Punkt 2 ist, auf den Ihr
Euch da bezieht, nämlich
"2. eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, "
dann finden sich hierzu eher Infos, bei denen Netze berechtigt
fischender Personen durch Tierschützer beschädigt wurden.
Versteht mich nicht falsch, ich will keinesfalls das Engagement und
die guten Absichten in Abrede stellen, aber ich sehe da eine m.E.
falsche Rechtsauslegung die einen (Euch!) evtl. in Schwierigkeiten
bringen kann. Völlig OK in dem Fall die Sheriffs zu holen, und auch gut
zu wissen, dass ein Fischereiaufseher einen kürzeren Draht zu denen
hat, aber das mit der Festnahme ... neee
Und weil ich gerade googelig in Sachen Fischerei unterwegs war und
jemand nach dem Mindestmaß für Heringe fragte:
Es gibt an der Ostseeküste einige Stellen mit separaten Erlaubnisscheinen
in denen tatsächlich der Hering abweichend von der KüFiVo ein
Mindestmaß hat, und dieses kann sogar noch unterschiedlich sein

http://www.wrackangeln.de/heringsangeln.0.html
Pendelt scheinbar so zwischen 11 cm und 20 cm.
Volker
Mein Kollege und ich wurden letztes Jahr von einem ehrenamtlichen älteren Herren mit Genehmigung kontrolliert !tangathotty hat geschrieben:
interessehalber:
hat schon mal irgendein forumsmember an der küste eine fischereiaufsicht gesehen,
abgesehen von der WaPo in brodten, die einen aus dem wasser scheucht ?
ich hab noch nie von einer kontrolle am strand auch nur gehört, geschweige denn sie erlebt.
grüßung
Thotty
Das war in Schönhagen und da kamen wir ein bisschen ins Gespräch.
Er sagte selber das die paar Leute die kontrollieren dürfen das große Gebiet was sie zu überwachen haben kaum bewältigen können !!
- Heiländer
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@Volker B. Diese Info habe ich von meinem Ausbilder aus Kiel. Der eindeutig sagt das es Fischwilderei ist und zur Anzeige gebracht werden kann. Was es am Ende für ein Urteil gibt, ob Bußgeld oder was Anderes ist mir eigentlich Hupe. Auf alle Fälle würde es viele Andere schwarze Schafe abschrecken. Und das ist es mir Wert das auch durchzuziehen. Gruß C.H
- tangathotty
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- Wohnort: Falkensteiner Strand
hy Heiländer,
nix für ungut und nichts gegen dich persönlich ... aber
dann bestell deinem ausbilder mal einen schönen gruß
und sag ihm, er solle doch mal bitte ins gesetz schauen
und nicht solchen schwachsinn erzählen.
in den paragraphen §§ 293, 242 des Strafgesetzbuches
sind Fischwilderei (angeln ohne erlaubnis des fischereirechtsinhabers)
und Fischdiebstahl (wenn man dann was fängt + den fang auch noch mitnimmt)
geregelt, dies sind strafttatbestände, das heißt im ersten fall des § 293
schon der versuch ist strafbar und jedermann kann sie zur anzeige bringen.
zu schonzeiten und mindestmaßen
heißt es hingegen in der Schleswig Holsteinischen Küstenfischereiordnung KüFO in
§ 2
Mindestmaße, Mindestgewicht, Schonzeiten, Fangbeschränkungen
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht
unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden,
sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder
anderweitig zu verwerten.
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 46 Abs.1 Nr.15 des Landesfischereigesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. gegen § 2 Abs. 2 verstößt,
2. entgegen § 2 Abs. 3 oder 4 untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische nicht unverzüglich frei in das Fanggewässer zurücksetzt
man kann straftaten bei der polizei oder staatsanwaltschaft anzeigen und diese
anzeigen müssen von amtswegen verfolgt werden. das ist gesetz..
die anzeige von ordnungswidrigkeiten stellt hingegen eine anregung an die
entsprechende behörde dar und muss nicht zwingend bearbeitet werden.
das ganz läuft in der regel unter dem stichwort "bürgerservice".
in anbetracht der tatsache, dass eure obere fischereibehörde anscheinend ein
dermaßen verschnarchter verein ist, dass die noch nicht mal mehr als 35 ehrenamtliche
fischereiaufseher für schleswig holsteins küstenlinie bestellen, würde ich mir da also
echt keine hoffnung machen, wenn man denen mitteilt, ein bestimmter fischklopper
hätte grade 3 untermaßige eingesackt.
immerhin heißt es im besagten § 46 des Landesfischereigesetzes
(3) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000,- Euro geahndet werden.
an dieser stelle in meinem post nochmal schöne grüße an VolkerB...
recht haste mit deiner anmerkung, und für dich und den rest vom forum nochmal
die quellen damit diese falschinformationen vom hörensagen mal langsam aufhören..
wenn`s um die fischerei geht, kann ich sowas nämlich einfach nicht leiden.
wer`s selber nachlesen möchte klickt hier:
Küstenfischerei Ordnung Schleswig Holstein
KüFO
Landesfischereigesetz Schleswig Holstein
LFischG
viel spass dann noch...
grüße
Thorsten
nix für ungut und nichts gegen dich persönlich ... aber
dann bestell deinem ausbilder mal einen schönen gruß
und sag ihm, er solle doch mal bitte ins gesetz schauen
und nicht solchen schwachsinn erzählen.
in den paragraphen §§ 293, 242 des Strafgesetzbuches
sind Fischwilderei (angeln ohne erlaubnis des fischereirechtsinhabers)
und Fischdiebstahl (wenn man dann was fängt + den fang auch noch mitnimmt)
geregelt, dies sind strafttatbestände, das heißt im ersten fall des § 293
schon der versuch ist strafbar und jedermann kann sie zur anzeige bringen.
zu schonzeiten und mindestmaßen
heißt es hingegen in der Schleswig Holsteinischen Küstenfischereiordnung KüFO in
§ 2
Mindestmaße, Mindestgewicht, Schonzeiten, Fangbeschränkungen
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht
unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden,
sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder
anderweitig zu verwerten.
§ 23
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 46 Abs.1 Nr.15 des Landesfischereigesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. gegen § 2 Abs. 2 verstößt,
2. entgegen § 2 Abs. 3 oder 4 untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische nicht unverzüglich frei in das Fanggewässer zurücksetzt
man kann straftaten bei der polizei oder staatsanwaltschaft anzeigen und diese
anzeigen müssen von amtswegen verfolgt werden. das ist gesetz..
die anzeige von ordnungswidrigkeiten stellt hingegen eine anregung an die
entsprechende behörde dar und muss nicht zwingend bearbeitet werden.
das ganz läuft in der regel unter dem stichwort "bürgerservice".
in anbetracht der tatsache, dass eure obere fischereibehörde anscheinend ein
dermaßen verschnarchter verein ist, dass die noch nicht mal mehr als 35 ehrenamtliche
fischereiaufseher für schleswig holsteins küstenlinie bestellen, würde ich mir da also
echt keine hoffnung machen, wenn man denen mitteilt, ein bestimmter fischklopper
hätte grade 3 untermaßige eingesackt.
immerhin heißt es im besagten § 46 des Landesfischereigesetzes
(3) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25.000,- Euro geahndet werden.
an dieser stelle in meinem post nochmal schöne grüße an VolkerB...

recht haste mit deiner anmerkung, und für dich und den rest vom forum nochmal
die quellen damit diese falschinformationen vom hörensagen mal langsam aufhören..

wenn`s um die fischerei geht, kann ich sowas nämlich einfach nicht leiden.
wer`s selber nachlesen möchte klickt hier:
Küstenfischerei Ordnung Schleswig Holstein

Landesfischereigesetz Schleswig Holstein

viel spass dann noch...
grüße
Thorsten
Zuletzt geändert von tangathotty am 15.04.2010, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
-- dry or die --