hey @ all
ein persönliches anmerkung vorweg:
ich finde fischereiaufsicht gut, man muss aber in diskussionen darüber mal drauf acht geben,
dass die geschichte nicht futterneidisch daherkommt.
wenn`s heißen würde:
"ich will ganz weissenhaus verhaften,
damit ich da in ruhe angeln kann.."
wird`s langsam merkwürdig. auch wenn es zugegeben gelegentlich echt berechtigt ist,
wie ich schon erlebt habe. aber ruhm und ehre erntet unser forum durch solche statements
dann trotzdem eher nicht.
als traurige anekdote:
die 5 brandungsleute hatten in der schonzeit die mündung vom eitz mit ihren bierkisten zugestellt
und um Heiländers frage mal eine antwort zu geben:
Wieso wird eigentlich immer alles vorher zerlegt?
das hier ist das internet, was erwartest du denn ? außerdem sind solche posts
ein zeichen davon, dass es die leute interessiert.
und um nochmal auf den fischereiaufseher zurückzukommen:
in der regel besucht man einen lehrgang und wird dann von der unteren fischereibehörde
amtlich bestellt, so man sich denn bei ihr für den job bewirbt.
Termine für den lehrgang in Schleswig Holstein 2010 gibt`s
hier
und noch eine kurze aufklärung zum
Jedermannsrecht
wenn Tobsn schreibt:
Zunächst ist anzumerken, dass jeder Küstenangler einen Kollegen der gegen geltendes Recht verstößt festhalten und die Polizei rufen kann!
ist das im prinzip richtig, und wie Volker schon geschrieben hat muss es sich um eine
straftat
handeln und die person muss dir
unbekannt sein. (und nein, man muss nicht warten, bis
derjenige sein autokennzeichen offenbart)
du hast als
jedermann aber schlicht und einfach pech, wenn der fischklopper auf seinem eimer
mit 6 untermaßigen forellen sitzt und sie dir nicht zeigt, obwohl du grade die letzte kleine dort
hast verschwinden sehen.
der verdacht einer straftat reicht nicht aus für das jedermannsrecht.
und ja: unterschreiten vom mindestmaß ist eine ordnungswidrigkeit, wie Volker richtig geschrieben hat.
aber als fischereiaufseher darfst du fischereikontrollen durchführen.
den anordnungen des fischereiaufsehers ist folge zu leisten, man muss z.b. fang und fischereischein
vorweisen. schon diese verweigerung ist eine ordnungswidrigkeit und wird mit geldbuße bestraft.
man ist im ranking der polizeidienststelle bei anruf dort an einer ganz anderen stelle einsortiert,
als wenn man dort als privatperson anriefe.. die kommen also schneller.
wenn`s doch zu lange dauert ist man als fischereiaufseher in ausübung seines amtes versichert
(falls dir der fischklopper die beine bricht..)
also macht die kurse und werdet fischereiaufseher... das lohnt sich für die sache.
grüßung
Thorsten