Ohne Fischereischein Wo ?
Ohne Fischereischein Wo ?
Hallo.
als Führerscheinloser Mefoangler bin ich auf andere Vereinskollegen angewiesen, habe jemanden mit den Mefovierus angesteckt : nur der hat keinen Fischereischein (in Nds keine Pflicht).
Ich weis das man in der Woche beim Ordnungsamt in SH eine Ausnahmegenemigung bekommt nur wo am Wochenende ?
als Führerscheinloser Mefoangler bin ich auf andere Vereinskollegen angewiesen, habe jemanden mit den Mefovierus angesteckt : nur der hat keinen Fischereischein (in Nds keine Pflicht).
Ich weis das man in der Woche beim Ordnungsamt in SH eine Ausnahmegenemigung bekommt nur wo am Wochenende ?
Also im Wassersportzentrum in Kappeln (am Hafen) bspw. kannst Du einen Touristenangelschein kaufen. Auch am Samstag. Kostet 20,- Euro für 4 Wochen. Allerdings müssen da Personalien angegeben werden. Aber die kann man sich ja auch vorher telefonisch geben lassen. So Personalausweisnumer etc.
Gruß
Maik
Gruß
Maik
Moin.
Mal zur Richtigstellung: In Nds. bekommt man nach bestander "Angelscheinprüfung" nen grünen Lappen mit der Bezeichnung "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" mit seinen persönlichen Daten drauf ausgehändigt.
Mit diesem "Ausweis" ist es möglich ein Leben lang in ganz Niedersachsen einem Verein beizutreten und demzufolge zu fischen.
Sollte man allerdings in einem anderen Bundesland fischen wollen, dann muss man vorher beim nächsten zuständigen Amt (in Salzgitter zB. im BürgerCenter) einen Fischereischein beantragen - dafür braucht man ein Passphoto und im Fall Salzgitter 30 ,- Euros (dauert nur ein paar Minuten).
Hat man diesen Schritt hinter sich, dann ist man ab sofort stolzer Inhaber eines (Bundes-)Fischereischeins, der dazu berechtigt deutschlandweit zu fischen.
@Gardenfly: am besten dein Freund ruft morgen FRÜH in seinem Rathaus an und erkundigt sich nach Ort und Öffnungszeiten der Stelle für Jagdrecht/Fischerei - dann hat er nen Fischereischein fürs gleiche Geld und nich nur so einen Urlaubserlaubnisausweis...
So, ich hoffe ich habe weiterhelfen können, Hiker

Mal zur Richtigstellung: In Nds. bekommt man nach bestander "Angelscheinprüfung" nen grünen Lappen mit der Bezeichnung "Ausweis über die abgelegte Fischerprüfung" mit seinen persönlichen Daten drauf ausgehändigt.
Mit diesem "Ausweis" ist es möglich ein Leben lang in ganz Niedersachsen einem Verein beizutreten und demzufolge zu fischen.
Sollte man allerdings in einem anderen Bundesland fischen wollen, dann muss man vorher beim nächsten zuständigen Amt (in Salzgitter zB. im BürgerCenter) einen Fischereischein beantragen - dafür braucht man ein Passphoto und im Fall Salzgitter 30 ,- Euros (dauert nur ein paar Minuten).
Hat man diesen Schritt hinter sich, dann ist man ab sofort stolzer Inhaber eines (Bundes-)Fischereischeins, der dazu berechtigt deutschlandweit zu fischen.
@Gardenfly: am besten dein Freund ruft morgen FRÜH in seinem Rathaus an und erkundigt sich nach Ort und Öffnungszeiten der Stelle für Jagdrecht/Fischerei - dann hat er nen Fischereischein fürs gleiche Geld und nich nur so einen Urlaubserlaubnisausweis...

So, ich hoffe ich habe weiterhelfen können, Hiker
Re: Ohne Fischereischein Wo ?
@Hiker
So lautete doch die Fragestestellung von Gardenfly:
:l:
Aber, wie immer gibt es im Forum kompetente Hilfe.
In SH sieht es wie folgt aus:
Landesverordnung
zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO)
§ 5
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
(1) Personen, die ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben und keinen Fischereischein
eines anderen Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von höchstens 40 aufeinander folgenden
Kalendertagen pro Kalenderjahr von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden.
Die Ausnahmegenehmigung erteilt nach dem Muster der Anlage 3 die örtliche Ordnungsbehörde, in deren
Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.
Alles klaro??
Wer noch mehr Infos möchte, bekommt diese beim LSFV.
Gruß
Nordfan
So lautete doch die Fragestestellung von Gardenfly:
Ich glaube du bringst da ein paar Dinge durcheinanderGardenfly hat geschrieben:Hallo.
als Führerscheinloser Mefoangler bin ich auf andere Vereinskollegen angewiesen, habe jemanden mit den Mefovierus angesteckt : nur der hat keinen Fischereischein (in Nds keine Pflicht).
Ich weis das man in der Woche beim Ordnungsamt in SH eine Ausnahmegenemigung bekommt nur wo am Wochenende ?

Aber, wie immer gibt es im Forum kompetente Hilfe.
In SH sieht es wie folgt aus:

Landesverordnung
zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO)
§ 5
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
(1) Personen, die ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben und keinen Fischereischein
eines anderen Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von höchstens 40 aufeinander folgenden
Kalendertagen pro Kalenderjahr von der Fischereischeinpflicht ausgenommen werden.
Die Ausnahmegenehmigung erteilt nach dem Muster der Anlage 3 die örtliche Ordnungsbehörde, in deren
Bezirk die Fischerei ausgeübt werden soll.
Alles klaro??
Wer noch mehr Infos möchte, bekommt diese beim LSFV.
Gruß
Nordfan

Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Moinsen,
@Nordfan
Meine Intention dabei war viel eher, dass sich Gardenfly's Freund nicht so eine Ausnahmegenehmigung zuzulegen braucht, wenn er sich den in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellten "Bundesfischereischein" zulegt.
Wie gesagt, wir Niedersachsen dürfen auch ohne "Fischereischein" fischen, aber eben nur nach bestandener Prüfung mit dem "Ausweis über die abgelegte Fischereiprüfung" und nur in Niedersachsen.
Aus meiner Sicht ist es weniger Aufwand in seiner eigenen Stadt das Dingen abzuholen und dann überall Fischen zu dürfen als in SH auf irgendwelchen Ämtern auf die Suche nach dem "blauen Formular A 38" zu gehen...
(schaut mal unter Ausnahmen in dem Link unter "mit Fischereischein")
So schöne Grüsse, ich hoffe ich habe sonst nix falsch verstanden

@Nordfan
Meine Intention dabei war viel eher, dass sich Gardenfly's Freund nicht so eine Ausnahmegenehmigung zuzulegen braucht, wenn er sich den in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellten "Bundesfischereischein" zulegt.
Wie gesagt, wir Niedersachsen dürfen auch ohne "Fischereischein" fischen, aber eben nur nach bestandener Prüfung mit dem "Ausweis über die abgelegte Fischereiprüfung" und nur in Niedersachsen.
Aus meiner Sicht ist es weniger Aufwand in seiner eigenen Stadt das Dingen abzuholen und dann überall Fischen zu dürfen als in SH auf irgendwelchen Ämtern auf die Suche nach dem "blauen Formular A 38" zu gehen...

(schaut mal unter Ausnahmen in dem Link unter "mit Fischereischein")
So schöne Grüsse, ich hoffe ich habe sonst nix falsch verstanden


Angeln in Schleswig-Holstein
Hallo allerseits,
ich habe mal eine Frage, ob man am Brodtener Ufer bei Travemünde mit einem gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes angeln darf oder zusätzlich noch eine Sondergenehmigung benötigt.
Gruss Harzer
ich habe mal eine Frage, ob man am Brodtener Ufer bei Travemünde mit einem gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes angeln darf oder zusätzlich noch eine Sondergenehmigung benötigt.
Gruss Harzer
- jottweebee
- Beiträge: 3
- Registriert: 17.10.2007, 16:34
- Wohnort: D/Ostfrld./Ulbargen
Das sagt das Gesetz:
§ 16 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.
(2) Küstengewässer sind die Küstengewässer im Sinne des Wasserrechts.
Demnach kann an der Nieders. Küste von allen ohne eine erforderliche Bescheinigung geangelt werden.
Gruß Jürgen
§ 16 Nds. FischG - Landesrecht Niedersachsen
(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.
(2) Küstengewässer sind die Küstengewässer im Sinne des Wasserrechts.
Demnach kann an der Nieders. Küste von allen ohne eine erforderliche Bescheinigung geangelt werden.
Gruß Jürgen