also, da Angler sehr viel selektiver fischen können als ein Netzsteller, wäre ich eigentlich für eine unterschiedliche Regelung hinsichtlich Angel- und Netzfischerei. In Schönhagen kann man im Frühjahr ein Lied davon singen. Quoten- und Tourismustechnisch würde vielleicht sogar ein Wochenendfangverbot für die Netzies (Fr 12:00 - Mo 04:00) in Küstennähe bis 2 Meilen ein guter Kompromiss sein.
Daß ein Angler seine Fisch nach Begutachtung in sehr viel besserem Zustand zurücksetzen kann als ein Fischer der eine seit Stunden im Netz hängende braune Forelle vielleicht doch nur an die Möwen übergibt ist doch klar. Aber den Gesetzheinis wohl nicht (Anwalt in der Nähe ?).
Überhaupt Gesetz. Nur der Verstoß gegen ein solches führt zur "höllischen Verknackung" ! Also angele ich ohne Fischereischein, bin ich nach Landesfichereigesetz ein Wilderer mit allen Konsequenzen -> Folgen: Verurteilung + Vorstrafe.
Schlage ich im Besitze eines gültigen Fischereischeins an der Ostsee eine braune oder zu kleine Forelle sachgemäß (!!!) ab, begehe ich eine Ordnungswidrigkeit gegen die Küstenfischereiverordnung. -> Keine Freiheitsstrafen, kein Urteil, keine Vorstrafe sondern Bußgeld und keinen Eintrag im Führungszeugnis ! Plus evtl. ein paar Beulen, wenn man den Fisch vor den falschen Leuten hoch hält

Massakriere ich einen gefangenen Fisch (mit oder ohne Fischereischein, Schonzeit hin oder her), begehe ich eine Straftat gegen das Bundestierschutzgesetz (Höchstrafe bis 3 Jahre Freiheitsentzug!).
Also machen wir uns mal klar, daß bei strenger Auslegung jedes Jahr im Kappelner Hafen zur Heringszeit ungefähr 1000+Jahre Knast am Kai stehen.
Da gehts hart zur Sache. Ich hab da bisher wenige gesehen, die Ihren Heringen einen Kehlstich spendieren. Wenn Freund Hering, der immerhin auch ein Wirbeltier ist, einen Klaps aufn Kopf bekommt hat er noch Glück gehabt.
Und nun kommt der Knüller: Setze ich eine silberne 40er MEFO mit losen Schuppen zurück, habe ich diesem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen zugefügt und werde quasi mit den Heringshäckslern auf ein und dieselbe Stufe gestellt (Ich muß hier mal hervorheben, daß ich zwar nur selten Heringe angele, aber wenn, bekommt bei mir jeder maßige Hering einen sachgemäßen Exitus mit Betäubungsschlag und Herzstich!).
Vor diesem rechtlichen Hintergrund würde ich es im Zweifel also immer "entkommen" und nicht "zurücksetzen" nennen, wenn der Fisch eigentlich maßig und hinterher wieder ins Wasser gelangt ist (immerhin gehts um maximal 3 Jahre Knast !).
Klar mag das in der Realität wohl eher unwahrscheinlich sein, aber das hat der arme Kerl dessen Karpfenfangvideo die im Fernsehen gezeigt haben wohl auch gedacht haben. Den haben sie wegen "Zurücksetzen" "höllisch verknackt" !
Hoffenlich schaut keiner zu, wenn der nächste maßige Absteiger beißt....
Volker