Fischereischein SH

Was sagt eigentlich das Gesetz?
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ostseelicht
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von ostseelicht »

Moin,
wg der Fischereiabgabe: wenn er die für Sachsen bezahlt hat, dann reicht das in SH nicht aus, sondern er muss die hiesige Jahresmarke SH haben (meist in einem Begleitschein/Vordruck, wo dann die Marke aufgeklebt ist).
Die Fischereiabgabe Sachsen 'gilt' in SH nicht.
Das geht aus seiner Darstellung nicht einwandfrei hervor.
TL
Werner
Glück kann man nicht kaufen, aber man kann drin waten.
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antidotepp
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von antidotepp »

Moin,

ich habe über das onlineportal die Abgabe für SH bezahlt. Somit ist dann hoffentlich alles Save :-D

Danke euch und Grüße
Christian
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Cowie
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von Cowie »

antidotepp hat geschrieben: 21.03.2025, 12:53 Moin,

ich habe über das onlineportal die Abgabe für SH bezahlt. Somit ist dann hoffentlich alles Save :-D

Danke euch und Grüße
Christian
Dann ist alles ok und du hast nichts zu befürchten, versprochen! :+++:

Petri und Tight Lines!
Liebe Grüße und T. L.


Wolfgang
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antidotepp
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Re: Fischereischein SH

Beitrag von antidotepp »

Hej,

sehr gut. Dann kann es losgehen :)

Grüße Christian
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