ich möchte gern eine kleine Diskussion über die Schonzeiten von Bach- und Regenbogenforellen anstoßen. Dies aus gegebenem Grund, denn die Bachforellenschonzeit geht in Sachsen tatsächlich bis zum 30. April und ist zudem identisch mit der Schonzeit für Regenbogenforellen. Da kann man schon mal Cabin Fever oder Schonzeitkoller bekommen, auch wenn im Gegenzug die Hechtschonzeit in BB und MV sehr (zu) liberal ist.
1. Zur Bachforellenschonzeit:
Die Bachforellenschonzeit ist von den deutschen Ländern extrem unterschiedlich geregelt. In Bayern und Baden-Württemberg darf ab dem 1. März gefischt werden, bei unseren Nachbarn in Thüringen ab dem 1. April und in Brandenburg am dem 16. April. Ich finde, dass es durchaus Sinn macht, die Schonzeiten regional unterschiedlich zu regeln, die massiven Unterschiede von zwei Monaten machen mE aber keinerlei fischereibiologischen Sinn. Ich habe bislang in sieben Bundesländern (unterschiedlich intensiv) im Frühling auf Bachforellen gefischt (Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen). Mein Eindruck ist, dass es durchaus unschädlich wäre, die Fischerei ab Mitte März, spätestens ab Anfang April zu gestatten. Auch Anfang März haben die Fische mE durch die Bank abgelaicht, aber ihre Kondition ist nicht so, dass ich unbedingt auf sie fischen möchte. Kurz: Die Saison sollte allerspätestens zum 15. April aufgehen.
2. Die Regenbogen:
Witzscher Weise hat die Regenbogen in der Regel auch dort eine Schonzeit, wo sie eigentlich als "Faunenfremdling" wieder aus den Gewässern entnommen werden soll. Ganz unabhängig davon, was man von solchem Ökorassismus hält, macht ein solches Vorgehen ungefähr genauso viel Sinn wie gleichzeitig Gas geben und Bremsen. N
och eigenartiger finde ich, dass sich die Schonzeit für Regenbogen in der Regel 1/1 mit der Schonzeit der Bachforelle deckt. Fischereibiologisch macht das grundsätzlich keinen Sinn, denn die Regenbogen ist - wenn nicht züchterisch auf Herbstlaicher umgearbeitet - ein Frühlingslaicher. Sinn macht diese Schonzeitregelung also eigentlich nur, wenn es tatsächlich nicht um den Artenschutz, sondern um den Gewässerschutz geht und Angler durch die Ausgestaltung der Schonzeit wie in Sachsen für ein halbes Jahr vom Bach ferngehalten werden sollen. Daher meine Frage: Wie sähe für Euch die richtige Schonzeitregelung für Regenbogen aus? ME sollte deren Schonzeit eher mit der Äschenschonzeit synchronisiert werden. Das ist zwar nicht optimal, aber besser als drei verschiedene Schonzeiten für unsere drei Hauptsalmonidenarten.
3. Der Bachsaibling:
... hat in unseren Gewässern nun tatsächlich grundsätzlich nichts zu suchen. Wer mal größere Bachsaiblinge gefangen hat, weiss, dass die ab ca. 30 cm reine Fischfresser sind und daher unter den Brütlingen von BF, RF und Äsche massiv aufräumen können. Der Schädel verrät insoweit schon alles. Daher sollten diese Burschen auch keine Schonzeit erhalten. Ich alter Ökorassist!

Stramme Leine!
T.