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Der Wahnsinn geht weiter- EU will vollständige Überwachung der Angler
Wir haben in den letzten Jahren mehrfach berichtet, dass die EU uns Angler immer stärker überwachen möchte. Aktuell ist man dabei „Nägel mit Köpfen“ zu machen.
Die EU-Kontrollverordnung
Mit der Fischereikontrolle soll die Einhaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) gewährleistet werden, für deren Erfolg sie daher eine wesentliche Voraussetzung ist. Die Kontrollregelung der Union wird derzeit im Rahmen eines Vorschlags der Europäischen Kommission, mit dem die Überwachung von Fischereitätigkeiten modernisiert und für eine bessere Durchsetzung gesorgt werden soll, überarbeitet.
Die Fischereikontrollregelung wurde konzipiert, um die GFP, deren Kerntätigkeit eine der wenigen ausschließlichen Zuständigkeiten der EU ist, zu unterstützen, wird jedoch als eine nationale Zuständigkeit begriffen. Die Mitgliedstaaten sind für die Kontrolle ihrer Fischereitätigkeiten und der damit verbundenen Tätigkeiten verantwortlich, während die Kommission prüft, wie sie ihrer Aufgabe nachkommen. Bereits am 30. Mai 2018 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Fischereikontrollregelung, der auf die Änderung der Kontrollverordnung ausgerichtet ist. Der Vorschlag sieht die elektronische Nachverfolgung aller Fischereifahrzeuge der Union, die vollständige digitale Erfassung der Fänge, einschließlich elektronischer Logbücher und Anlandeerklärungen für alle Fischereifahrzeuge, und die Überwachung der Freizeitfischerei vor. Dieser Entwurf wurde in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet. Die Regelungen für die Fischerei wurden dabei mehrfach aufgeweicht (z.B. die Videoüberwachung zur Einhaltung der Anlandeverpflichtung kann, muss aber nicht zwingend umgesetzt werden!), die Regelungen für uns Angler mit jedem Entwurf verschärft.
Was kommt auf uns Angler also in naher Zukunft zu?
1. Durch ein Registrierungs- oder Lizenzsystem sollte eine exakte Erfassung natürlicher und juristischer Personen, die Freizeitfischerei betreiben, und die Erhebung zuverlässiger Daten über Fangmengen und Fangmethoden ermöglicht werden.
2. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, eine einheitliche, wirksame und umfassende Kontrolle der Freizeitfischerei durch nationale Regelungen zu ermöglichen, wofür ein geeignetes Sanktionssystem eingeführt werden sollte, das bei Verstößen gegen die Bestimmungen zur Anwendung kommt.
3. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Freizeitfischerei in ihrem Hoheitsgebiet und in Unionsgewässern in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen und Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie den Bestandserhaltungsmaßnahmen der Union einschließlich der im Rahmen von Mehrjahresplänen ergriffenen Maßnahmen ausgeübt wird.
4. Es muss eine Lizenz zum Meeresangeln beantragt werden.
5. Die Mitgliedstaaten erheben die Daten zu Fängen aus der Freizeitfischerei
6. Freizeitfischer müssen die Fänge aufzeichnen und den zuständigen Behörden täglich oder nach jeder Fangreise elektronisch übermitteln
7. die Ortung eines für Angeltourismus eingesetzten Schiffs und von Charterbooten für die Freizeitfischerei
8. Markierung von Fanggeräten
9. Diese Regelungen gelten für alle Freizeitfischereitätigkeiten, ob vom Hochseeangelschiff, vom Kleinboot oder auch zu Fuß an der Küste, unabhängig von der Fangmethode.
Neuer Wettbewerb für den Angeltourismus
Unter dem Begriff 'Pesca-Tourismus' erhalten Fischer zukünftig die Möglichkeit, Freizeitfischer „auf See zu bringen“, als Nebentätigkeit, die ihre Kerntätigkeit ergänzt. Gucken wir uns die Auflagen für die Hochseeangelschiffe und Charterboote an, erhalten die Fischer hier anscheinend mit deutlich weniger Auflagen die Möglichkeit Angeltouren anzubieten. Dieses ist rechtlich nicht haltbar und wir werden hier ggf. sofort Klage erheben. Langsam reicht es mit der Bevorzugung der Fischerei durch die EU-Politik. Wir fordern, dass sich „unsere“ politischen Vertreter auf Landes- und Bundesebene endlich für den Angeltourismus stark machen und dieses maritime Erbe erhalten. Die wirtschaftliche Bedeutung des Angeltourismus ist sicherlich unbestritten und liegt ein Vielfaches über der Fischerei. Wieso werden dann auf europäischer Ebene die Prioritäten so verschoben?
Zum Abschluss heißt es dann „Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine an die in der Freizeitfischerei tätigen Fischer und anderen Marktteilnehmer gerichtete Kommunikationskampagne vorbereiten und in Gang setzen, damit diese Zielgruppen ordnungsgemäß über die neuen Bestimmungen dieser Verordnung unterrichtet werden.“. Alles klar?
Schläft der DAFV eigentlich?
Mir platzt bald der Hals....






