Ein Sportbootführerschein ist erforderlich, wenn die Motorleistung
PS x 0,74 darf die Summe aus Bootslänge x Bootslänge + 3 nicht überschreiten, darunter ist alles frei.
Beispiel:
50 PS x 0,74= 37 Motorisierung, Bootslänge 5,2m x 5,2 + 3 = 30,04 demnach ist die Motorisierung höher, als der Bootslängenwert und das Boot gilt als Speedboot. In diesem Fall muß also ein Bootsführerschein vorhanden sein,
- eine Haftpflichtversicherung muß nachgewiesen und mitgeführt werden; sowie der
- Eigentumsnachweis des Bootes und es herrscht nach wie vor
- Schwimmwestenpflicht.
Gruss Rudi
