Die illegalen Netze werden häufig zu sogenannten Geisternetzen, die letztlich auf den Grund absinken.
Mir ist bekannt, dass die dän. Fischereiaufsichtsbehörden nachts (damit man diese im Scheinwerferlicht besser erkennen kann)
Jagd auf solche Netze machen und herausfischen, weil sie eine Gefahr für Natur und Mensch darstellen.
Leider sind die Netze dann nicht mehr den Verursachern zuzuordnen, weil sie nicht gekennzeichnet sind.
Moin,
mein dänisch reicht immer noch gerade zum Brötchenkaufen
Könnte mal jemand die für uns erkennbaren und relevanten Eckdaten übersetzen? Z.B. den Mindestabstand zum Land und die zeitlichen Verbote?
Tl und Dank
Hennes
Sie müssen nicht alles glauben was Sie denken. ( Heinz Erhardt)
Abstand vom Ufer kann schwanken da verschiedene lokale Regeln.
Aber generell - jeder Freizeitfischer (wir sind die Lystfisker) kann in DK bis zu 6 Ausruestungen haben die auch kombiniert werden duerfen.
ZB 100m Garn (Netz) mit Reuse , gesamt max 135m/Ausruestung. Das wichtigste was fuer ganz DK gilt, beidseitig der Fluss und Bachauslæufe eine 500m ganzjæhrige Schutzzone. (Bæche unter 2m von 16.9. - 15.3)
Dann eben noch solche lokalen Regeln wie Bornholm, die haben gleich mal Trolling und Netzfischerei auf 1sm entlang der Uferkante untersagt.
Alle Gerætschaften sind natuerlich zu kennzeichnen damit niemand Geisterausruestungen aufstellt.
Gilt so æhnlich in allen drei skan. Lændern und wird zunehmend kontrolliert und soll auch gemeldet werden (auch Polizei oder Kuestenwache)
Die Fangbeschrænkungen haben wohl einige Freizeitfischer zu unerlaubten Netzen, Reusen, Hummerkørben verfuehrt.
Gruss Hendrik
Willst du morgen noch lokal handeln musst du heute daran denken !