Bald ist Schonzeit und dann geht das Gejammer wieder los dass die Fischer sich einen Dreck darum scheren welche Forellen hier gerade nicht gefangen und vermarktet werden dürfen. Ich möchte darauf hinweisen dass seit dem 13.12.2014 lt. EU-Richtlinie eine Kennzeichnungspflicht für alle Meeresfrüchte gilt. Also auch für den Ostsee-Wildlachs. Hier gehts zum Text: >Klick
Man muss ja nicht gleich mit Warenproben zum Ordnungsamt rennen, aber bei Gastwirten und Einzelhändlern mal Fragen stellen und ein wenig "mit dem Sargdeckel klappern" bzw. "Kopfkino" erzeugen wie wir das früher bei der Versicherung genannt haben kann sicherlich nicht schaden und ist hilfreicher als internes Gejammer über zuviele Netze am Strand.
Meine Meinung: Wenn die Stellnetzfänge der Meerforelle irgendwann mal sauber erfasst und regulär vermarktet werden sollen müssen wir jede Transparenz schaffende Regelung ins Bewußtsein der Agierenden bringen.
Gruß

Frank