Moin Broder!
Ich bin mir sicher, daß Du die aufgebrachte Diskussion zu diesem Thema an anderer Stelle aufmerksam verfolgt hast. Habe mich dort auch nur kurz geäußert, da mir absolut klar war, daß diese Diskussion absolut ins Leere läuft.
Der Liebe Gesetzgeber
Grundsätzlich ist es vielleicht Sinnvoll zu erwähnen, daß man nicht immer verstehen muß, was sich der Gesetzgeber bei bestimmten Regelungen gedacht hat. Dabei sind sich sicherlich alle darüber einig, daß eine zum ablaichen bereite Trutte, die reife Fortpflanzungsorgane in sich trägt, durchaus schonenswert ist. Hauptsächlich wird man diese Fische wohl innerhalb der Schonzeit antreffen, wobei der Begriff reif natürlich reichlich interpretationsspielraum beinhaltet.
Die Schonzeit gilt bedingungslos
Klar ist natürlich - uns jedenfalls -, daß innerhalb der Schonzeit solche Fische bedingungslos zurück in ihr Element zu entlassen sind, damit sie sich weiter vermehren können.
Der Quantensprung vom 30. Sept auf 1. Okt.
Natürlich ist es absolut merkwürdig, daß ich einen gefärbten Fisch am 30. September um - na sagen wir mal - 20.00 Uhr entnehmen darf und, legt man die sinnvolle Verwertung nach dem Tierschutzgesetz eng aus, auch entnehmen muß und nur 4 Stunden später nicht mehr entnehmen darf.
4 Stunden sollen dann den Unterschied zwischen schonenswert und nicht-schonenswert ausmachen. Mir auch völlig unverständlich.
Der sogenannte Ehrenkodex
Vielen Meerforellenfischern glitschen angefärbte Fische einfach häufig durch die Finger, wobei sie diese Unachtsamkeit als eine Art Ehrenkodex betrachten. Habe oft darüber nachgedacht - und hin - und her - und unschlüssig - bin ich gerade nach der Diskussion im AB zu der Ansicht gelangt, daß eine solche Verallgemeinerung eigentlich unsinnig wäre.
Auch tauchte in der Diskussion häufiger die Ansicht auf, daß alle, die außerhalb der Schonzeit "angefärbte" ( und ich schreibe bewußt angefärbte und nicht braune ) Mefos entnehmen grundsätzlich böse und die Releaser grundsätzlich die Guten sind.
Das ist nicht so - für mich jedenfalls nicht.
Sich selbst eine Last auferlegen bringt andere auf dumme Ideen
Ich bin natürlich grundsätzlich der Meinung, daß man nicht alles abschlagen muß, was einem an den Haken geht. Aber ich bin auch der Meinung, daß der Ermessensspielraum erhalten bleiben sollte, den wir als "Sportfischer" an der Küste noch genießen. Bei welcher Farbnuance kann ich einen Fisch entnehmen ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen. Jeder sollte sich außerhalb der Schonzeit selbst eine Meinung darüber bilden, ob er solch einen Fisch entnehmen will oder nicht. Am Wasser hat man ja gerade beim Angeln auf Meerforellen genug Zeit zum nachdenken.
Natürlich ist das Entnehmen ein Rehbraunen prallen Trutte direkt vor der Mündung eines Flusses etwas anderes, als wenn man eine Meerforelle fängt, bei der sich, wenn man genau hinschaut, eine beginnende Färbung eingestellt hat. Blöde finde ich es demjenigen, der nach dem Gesetz handelt ein schlechtes Gewissen zu machen, weil er einen angefärbten Fisch aus Überzeugung entnommen und sich ja grundsätzlich nach dem Gesetz verhalten hat.
Diese Hetze könnte früher oder später zu gesetzlichen Auflagen führen, die dann vielleicht die Schonzeiten so ausdehnt würde, daß die Meerforellensaison auf - sagen wir mal - drei Monate begrenzt und grundsätzlich für die Meerforelle ob silber oder nicht gilt.
Eine Saison von 1. Mai bis 1. September wäre nicht wirklich prima.
Wenn ich mir die gesetzliche Regelung so betrachte, ist es für mich eigentlich grundsätzlich ein Wunder, daß der Gesetzgeber bei der Schonzeit zwischen braunen und nicht-brauenen Fischen unterscheidet. Eigentlich gilt doch immer ganz oder gar nicht. Ist doch in anderen Bundesländern auch so.
Laßt uns den schlafenden Riesen lieber nicht wecken.
Was ist so verwerflich an fetten Fischen?
Ein netter Gedanke wurde in der AB-Diskussion aufgegriffen.
"Warum ist die Entnahme einer silbernen 70er im Mai weniger verwerflich als die Entnahme einer angefärbten 70er im August?"
Beide werden sicherlich am Ende des Jahres für Nachwuchs sorgen.
Warum ist eine weniger für die Fortpflanzung wertvoll als eine andere?
Ist sie nicht. Beide sind grundsätzlich gleich-wertvoll.
Demnach ist doch Entnahme eines silbernen Fisches im Frühjahr als erhebend zu betrachten und die entnahme eines angefärbten Fisches im Sommer zu verurteilen ein Absurdum an sich.
Die lieben Absteiger
Selbst das Argument der Fortpflanzung kann hier nicht gelten, denn diese Fische haben bereits abgelaicht. Nun zu sagen, daß diese Fische z.B. aus dem Januar oder Februar wertvoller für die Fortpflanzung sind als silberne des Aprils wäre wohl ziemlich unsinnig. Demnach muß es andere Gründe geben, weshalb man sie schwimmen lassen sollte.
Meine eigene Meinung
Ich persönlich möchte mich bei fetten Fischen, die noch nicht Rehbraun sind grundsätzlich an das Gesetz halten. Natürlich gibt es hier und da einen Grund einen Fisch trotz ausreichendem Maß zu entlassen, was natürlich verboten ist.
Auch hier möchte ich mich an das Gesetz halten. Gefangene Fische sind hiernach doch sinnvoll zu verwerten. Einen dackelbraunen Fisch, vor dem ich mich der Farbe wegen ekele und den ich versehendlich fing, kann ich nicht essen. Somit ist die zweitbeste Lösung sprich Verwertung das Releasen, da als dritte Alternative nur der Wurf in die Tonne in Frage kommen würde. Letztere ist aber die Sinnloseste Verwertung, aber vom Gesetzgeber scheinbar so gewollt. Es hängt für mich wirklich vom Ausmaß der Färbung ab, wie ich mich verhalten möchte.
Bei den Absteigern sieht es anderes aus. Hier spielt die Farbe keine Rolle. Es kommt einfach auf die Kondition an.
Fettlose Fische sind für mich kulinarisch Wertlos und so wird (vom Fisch) die 2-beste Lösung gewählt und der Fisch gleitet, wenn er nicht zu stark verletzt ist (nach inem straken Flossenschlag) oft versehentlich durch meine Finger, was bei solchen Hungerhaken auch kein Wunder ist.
Aber von einem generellen Ehrenkodex ich nicht viel hakten.
Er ist eine zusätzliche Bürde.
Versuche zu Broders Fragen
Zu 1:
Auch die silbernen Frühjahrsforellen würden, wenn man sie nicht fängt, zum "
Ganzen beitragen. Konsequent wäre dann, sich einanderes Hobby zu suchen, da
ich persönlich reines C&R nicht praktizieren möchte.
Zu 2:
Genau - sie sind noch nicht reif, was natürlich jährlich vom Wetter abhängt, aber der Gesetzgeber hat sich die heiße Zeit nicht ausgedacht, sondern den Zeitraum gewählt, in dem die meisten Fische aufsteigen. Dabei ist mir persönlich wiederum völlig unklar, warum die Schonzeiten in den einzelen Ländern dann unterschiedlich ist.
Zu 3:
Ganau -, wobei ich dieses auf die abgemärgelten Absteiger beschränken möchte.