wir machen das Thema Messer mal lieber hier weiter, sonst zerlegen wir den schönen thread von Frank
Waffenrecht ist ein heisses Thema in dieser Republik, obwohl legale Waffen höchst selten für Straftaten benutzt werden. Wenn, dann ist es aber immer höchst spektakulär und damit interessant für die Politik. Eine schöne Spielwiese.
Kurz zur Historie:
Die rot-grüne Regierung unter Schröder hatte eine Novellierung des Waffenrechts geschrieben. Diese hatte bereits den Bundestag passiert und lag am 26. April 2002 zur Zustimmung im Bundesrat, als just an diesem Tag sich das Schulmassaker in Erfurt ereignete. Daraufhin wurde die Vorlage zurück gezogen und völlig überarbeitet. Dies führte dann letztlich zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregulierung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG), wie wir es heute kennen.
Einiges wurde verschärft oder komplizierter, manches auch vereinfacht. Die größte Schwierigkeit war anfangs die, das zwar das Gesetz verabschiedet wurde und in Kraft trat, es aber keinerlei ministerielle Rechtsverordnung oder Ausführungsbestimmung dazu gab. Richter mussten nach dem Gesetz urteilen, dies geschah aber meist nach Gutdünken. Mittlerweile hat sich die Situation entspannt.
Aber auch heute noch nimmt in einem Waffenrechtslehrgang bei uns (Bundespolizei) allein die Definition des Waffenbegriffs einen ganzen Tag in Anspruch. Ich selbst mache diese Lehrgänge auch schon ne Weile nicht mehr, deswegen bin ich auch nicht immer auf dem aktuellsten Stand, kann aber immer mal einen Kollegen aus dem Bereich der Fachlehrer fragen.
Zu den Messern:
Diese sind aus dem Waffenrecht weitestgehend verschwunden, mit den Ausnahmen Spring-, Fall-, Faust- oder Butterflymesser sowie alles, was als Gegenstand des täglichen Lebens getarnt, aber eben ein Messer ist. Es gibt noch einige zusätzliche Spezifikationen in der Anlage 2 zum Waffenrecht, kann man googlen. ALLES ANDERE GILT ALS WERKZEUG UND UNTERLIEGT NICHT DEM WAFFENRECHT.
Natürlich ergeben sich aus bestimmten Strafrechtsnebengesetzen zusätzlich Bestimmungen, wie z.B. dem Luftsicherheitsgesetz oder dem Versammlungsrecht, das gehört aber sicher nicht hier her.
Beachten sollte natürlich jeder, das hier nicht die Rede von Eu-, sondern nur nationalem Recht ist. Zu Dänemark oder so kann ich nichts sagen.
Fragen, die jetzt bestimmt auftauchen, versuche ich nach bestem Wissen zu beantworten, aber (wie bei den Lottozahlen) ohne Gewehr, äh Gewähr.
Gruß Arnulf
Ups, hätte vielleicht besser nach gesetzliche Regelungen gehört.....hallo, Mods.....









