Ich stand direkt am Wasser das hier durch einen Steinhang befestigt ist .Hätte auch waten können, aber das ist in dem bereich aufgrund von glitschigen Steinen und wechselnder wassertiefe sehr ungemütlich. Zumal ich nciht wirklich den Unterschied sehe ob ich nun direkt am Wasser auf der Steinkante (die bei normalwasserstand eigentlich unter wasser ist) stehe oder 30cm weiter vor der Kante im Wasser.

Das 2 stöckige Gebäude (könnte auch n Altenheim sein, kp) beinhaltet auf alle fälle mehrere Wohnungen, das Gelände ist weder eingezäunt noch sonstwie als Privatgelände gekennzeichnet.
Es gibt ja nun ein Uferbetretungsrecht für Fischereiberechtigte, bei Privatgrundstücken ist das ganze wie ich nach kurzem Googeln rausfinden konnte allerdings etwas komplizierter.
Hat da wer ein weniger mehr Ahnung von ?
Ich habe mich im letzten Jahr mehrmals mit anderen Bewohnern des Hauses unterhalten, die schienen nichts dagegen zu haben das ich da fische.






