Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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den-gamla-svenskan
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von den-gamla-svenskan »

So nachdem ich mich jetzt auch durch sämtliche Beiträge gelesen habe stellen sich mir noch ein paar Fragen.
1. Ab wann (Datum) muss ich einen SH-Schein haben?
2. Bekommt man ihn nur auf dem Ordnungsamt?
Wenn die 2. Frage mit ja zu beantworten ist, dann frage ich mich nur, wie ich das an einem Wochenende umsetzen soll, wenn ich bis Freitagmittag arbeiten muss und nur für Sams
tag und Sonntag nach SH fahren wil.......
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Chefin sagt so:

1. Wie bisher bekommt man als Nicht-Schleswig-Holsteiner immer noch 1 x für 30 Kalendertage einen Touristenangelschein, alles wie gehabt die Jahre.
Und dies jetzt so lange, bis die neue Durchführungsverordnung (DVO) verabschiedet ist.

2. Für SHler gibt es ab Inkrafttreten des LFischG, was voraussichtlich Anfang Dezember sein wird, da Ministerin und Ministerpräsident noch in Urlaub sind und unterschreiben müssen, eine Übergangsregelung, so dass WIR diesen Schein schon ab Dezember haben können. Die Behörden/Ordnungsämter sind alarmiert. Diese Scheine wird es vorerst ausschließlich bei den Ordnungsämtern geben.

3. Ab neuer DVO (in 3 bis 6 Monaten - unsere Juristen/Biologen/Sachbearbeiter sind aufgrund der enormen Personaleinsparungen überlastet) gilt das dann für ALLE.

4. Grundsätzlich wird es die jetzigen Gastscheine und die neuen ebenfalls vorerst ausschließlich auf den Ordnungsämtern geben, wie oben schon erwähnt.

Ich weiß, das ist nicht gut für diejenigen, die zum Wochenende kommen und dann vor verschlossenen Behörden stehen, lässt sich aber nicht ändern.
A.v.m.:Vielleicht kann man den Touri-Schein im Voraus die Woche über bestellen und schicken lassen??? - da würde ich mich mal bei den entsprechenden Ämtern beraten lassen. Da sitzen oft nette Leute, und man hat Erfolg, wenn man nicht so viel meggert :grin: .

In Zukunft soll dies mal auf Online-Erwerb umgestellt werden, wie es schon in "Skol for Denmark" und "Eviva Espana" Praxis ist. Das ist aber noch in der Mache und dauert.....................

Und nun dürft ihr weiterweinen, weitermeckern, euch aufregen, fluchen... und nach DK fahren :grin: :grin:

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Hanne
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hanne hat geschrieben:Und nun dürft ihr weiterweinen, weitermeckern, euch aufregen, fluchen... und nach DK fahren :grin: :grin:
Ja, genau da läuft es nun darauf raus.

Vielen Dank auch an die SH Landesregierung, wenn ich demnächst mal wieder an die Bode eine
Tagestour machen möchte, und mir dann morgens in Thale erstmal im Ordnungsamt einen
Sachsen-Anhalt Schein holen darf, um die Gastlizenz erwerben zu dürfen.

DAS ist für mich doch die wahre Ideologie des Fliegenfischens. Schön vor dem Fischen im
Amt erstmal eine Nummer ziehen. Da scheiße ich doch auf jeden Maifliegenschlupf für,
von dem die Herrschaften in der SH Landesregierung wahrscheinlich eh noch nicht mal was
gehört haben.

Obwohl: Entzerrt wahrscheinlich etwas den Andrang, weil wir auswärtigen am Wochenende
ja nirgends den Fischereischein kriegen werden.

Ich wiederhole mich jetzt nochmal: UNFASSBAR :+evil:

Ingo
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
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Ammaluschi
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Ammaluschi »

Soll doch, wie ich verstanden habe, alles demnächst anschnur ablaufen ;)
Insofern könntest du das dann auch zu Hause vom Sessel aus vorbereiten ( wie das Angeln in Däningen).
Aber du hast natürlich recht, es ist schon doof.
Gruß Lutz :wink: :wink:

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den-gamla-svenskan
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von den-gamla-svenskan »

Naja, damit ist ja schon mal Fakt, dass spontane Touren am Wochenende nicht mehr stattfinden können. :c
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Olli
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

Hanne hat geschrieben:Und nun dürft ihr weiterweinen, weitermeckern, euch aufregen, fluchen... und nach DK fahren :grin: :grin:

Tight Lines
Hanne
Genau fahrt mal alle nach Dk dann sind unsere Küsten hier wenigtens wieder leerer :grin: .
Gruß Olli
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Ein Beitrag,

den man sich sicherlich hätte schenken können.

Ingo :wink:
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Olli
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

Polar-Magnus hat geschrieben:Ein Beitrag,

den man sich sicherlich hätte schenken können.

Ingo :wink:
Hi,

schon aber ich verstehe die ganze Diskussion nicht wirklich.Wozu darüber aufregen nützt doch eh nichts und ändern tut man damit auch nichts ;) .Ich finde es gut mit der Gebühr und wenn ich das richtig verstanden habe wird diese ja auch sinnvoll genutzt also wo ist das Problem?
Das Leute ohne Schein fischen dürfen das finde ich wesentlich schlimmer als die paar Euro die nicht Schleswig Holsteiner zahlen müssen.Wir zahlen ja selber eine Gebühr jedes Jahr ist so doch nur fair wenn andere Bundesländer das auch müssen um in der Ostsee fischen zu dürfen.Hier wird immer von Leidenschaft geredet aber nun regt sich so mancher auf das sie eine Gebühr zahlen müssen um hier fischen zu dürfen.Mir wär das total egal ob ich eine Gebühr zahlen müsste um in anderen Bundesländern zu fischen.Klar könnte man das sinnvoller regeln aber nun ist das nunmal so entschieden wurden ändern werden wir daran eh nichts.Und es kann ja jeder selber entscheiden es wird ja niemand dazu gezwungen an unserer Küste zu fischen.


Gruß Olli
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adasen
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von adasen »

Moin Olli,
ich glaube es geht nicht um das "Zahlen" an sich. Wenn das Geld sinnvoll verwendet wird, dann kann man diesen Schritt nur begrüßen. Viel problematischer ist es doch, an den begehrten Schein zu kommen. Wenn er denn nur auf dem Amt erhältlich ist, haben viele von uns ein Problem, die "nur mal kurz" an die Küste zum fischen wollen. You know?
Gruß
André

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Olli
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

adasen hat geschrieben:Moin Olli,
ich glaube es geht nicht um das "Zahlen" an sich. Wenn das Geld sinnvoll verwendet wird, dann kann man diesen Schritt nur begrüßen. Viel problematischer ist es doch, an den begehrten Schein zu kommen. Wenn er denn nur auf dem Amt erhältlich ist, haben viele von uns ein Problem, die "nur mal kurz" an die Küste zum fischen wollen. You know?
Moin,

das ist dann aber eher ein Luxusproblem finde ich.
Wenn man den "Schein" nur einmal im Jahr kaufen muss sollte das doch kein Problem sein.Ich kann ja auch nicht einfach spontan an irgendein Gewässer fahren und dort fischen.Da muss ich mir auch vorher eine Karte kaufen.Klar war natürlich schön an der Ostsee einfach hinfahren und fischen aber wo gibt es sowas sons in Deutschland?Ich muss mir auch überall vorher eine Tageskarte holen ausser es ist ein Vereinsgewässer oder so.


Gruß Olli
Zuletzt geändert von Olli am 21.10.2011, 10:32, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Olli
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Olli,

was ich "schlimm" oder eher unnütz finde ist, dass wir in diesem Land neben etlichen anderen
Gesetzen auch 16 Fischereigesetze haben, weil das Thema Kompetenz der Länder ist.

Das führt dazu, dass es überall abweichende Regelungen wie Schonzeiten, Maße usw.
eingeführt werden und jedes Land auch noch sein eigenes Süppchen bei den Fischereischeinen
kocht.

Was ich wünschenswert fände wäre, dass es einen Bundesfischereischein gäbe
genauso wie ein bundeseinheitliches, durchdachtes Fischereigesetz. Schluß und Aus. Von mir
aus können wir dann auch alle jährlich einen 10er oder so in die Staatskasse für die
Bundesfischereimarke drücken und gut.

Aber leider ist diese ganze Föderalismus Angelegenheit mit den Kompetenzen auf Länder-
und auf Bundesebene nicht ganz so einfach.

Schön fände ich übrigens auch, wenn es genau einen deutschen Anglerverband gäbe. Aber
das ist ja erst kürzlich wieder grandios gescheitert.

Und ja, ich fände es äusserst ärgerlich in jedem Bundesland für eine Fischereimarke zu
zahlen, weil sich mir bei dem politischen Hintergrund der Magen umdrehen würde und
unsere Leidenschaft sowieso schon arg bürokratisiert ist. In diesem unseren Land mal wieder besonders.

Ich denke es ist klar geworden, dass ich für die Fischereierlaubnis in dem von mir erwählten
Gewässer ansich durchaus zahlungsbereit bin und das ja auch regelmäßig an
Binnengewässern tue.

Ingo

EDIT mit Bezug auf dein letztes Posting, welches sich mit diesem überschnitt:
Was das mit den Gastkarten angeht, habe ich den Sachverhalt jetzt mehrfach eindeutig
erklärt und habe eigentlich keine Lust mehr, versuche es aber dennoch noch einmal:

Wenn das jedes Land jetzt so macht wie S.-H. musst Du Dir erst bei der Behörde den
Fischereischein holen UND DANN die Gastkarte für das Gewässer. Nicht anzuerkennen, dass
das eine üble bürokratische Hürde wäre, macht mich schon ein bischen nachdenklich bis gereizt.
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Hawk
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hawk »

Zumal Gastkarten für viele Gewässer auch am Sonntag zu haben sind, aber die Marke vom Amt wird man am Sonntag sicher nciht bekommen :c
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Olli
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

Hawk hat geschrieben:Zumal Gastkarten für viele Gewässer auch am Sonntag zu haben sind, aber die Marke vom Amt wird man am Sonntag sicher nciht bekommen :c
Hi,

für manche schon kenne aber einige wo das auch nicht der Fall ist und ich die auch nur im Angelladen bekomme und der hat auch nicht am Sonntag auf.Ich fand die Regelung schon immer zu lasch das jeder umsonst an der Ostsee fischen darf.Vorallem wenn ich sehe was da manche an Fischen mit vom Strand schleppen finde ich das gut das das nun nicht mehr so einfach möglich ist bzw. diese wenigstens eine kleine Gebühr zahlen müssen.Und wenn man mal sieht wie voll die Küsten mittlerweile sind dann finde ich das noch besser wenn diese kleine Gebühr einige abschreckt und es wieder etwas leerer wird.Wem die Ostsee und das fischen dort was wert ist dem ist das eh egal es ist zwar ein kleines Hindernis aber sicher kein Weltuntergang.Ist ja nur einmal im Jahr das man diese Gebühr zahlt.
Zuletzt geändert von Olli am 21.10.2011, 11:00, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Von mir aus.

Dann aber bitte als Fischereierlaubnisschein für die Ostsee (in S.-H.), den sich jeder kaufen
muss, der dort konkret fischen möchte.

Das mit dem Eintreiben von Gebühren durch den Verkauf von SH Fischereischeinen ist für mich
ein faules Ei bei der inhaltlichen Umsetzung. Und da möchte ich persönlich schon differenzieren.

Ingo
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Fazer »

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das ja eine Jahresschein, oder? Dann wäre es meiner Meinung nach doch ein relativ kleines Problem einmal zu Beginn des Jahres zu normalen Öffnungszeiten aufs Amt zu fahren um den Schein zu kaufen. Sicherlich wäre es online (die Däninger haben das ja auch geschafft) wesentlich komfortabler. Aber das kommt ja vielleicht auch irgendwann.
Gruß
Nico

Ich kann mich dem Wasser nicht entziehen (AdMeeF)
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