Neuerungen im Landesfischereigesetz

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Waldmeister
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Waldmeister »

Moin,

hab mal beim Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V. nachgefragt. Hier die Antwort:
"...tatsächlich soll die Fischereiabgabepflicht auch für Inhaber von Fischereischeinen anderer Bundesländer eingeführt werden. Allerdings ist zum einen das Gesetz noch nicht verkündet und damit in Kraft getreten. Zum anderen existiert zur Zeit noch gar kein Dokument, auf das diese Marke geklebt werden könnte. Denn eine Marke aus SH kann man nicht auf einen Schein aus HH oder Bayern kleben. Es gibt also für die Verwaltung dazu noch einiges zu organisieren.

Für eine rechtsverbindliche Antwort würde ich mich direkt an die obere Fischereibehörde wenden, z.B. an Herrn Danberg, Tel. 04347-704-308."

Warten wir´s mal ab.

Grüße

Waldmeister
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Man darf dann mal gespannt sein, wie das bei den anreisenden Kutteranglern so umgesetzt wird.

Ich würde mal sagen, dass der Meerforellentourismus bei den Anglern gesamt doch eher eine Randerscheinung ist...

Ingo
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Gardenfly
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

Polar-Magnus hat geschrieben: Ich würde mal sagen, dass der Meerforellentourismus bei den Anglern gesamt doch eher eine Randerscheinung ist...

Ingo
Glaube ich nicht, schaue doch mal am Weissenhäuser Strand 8)
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Ich sagte nicht, dass es gar keine Rolle spielt.

Aber wenn man sich mal die Kutterflotten so anguckt...
Gut, die fetten Dorschjahre sind leider durch und das Ganze ist wohl eher auf dem
absteigenden Ast.

Mal am Rande dazu: Auf den Kuttern war der Landesfischereischein ja auch schon immer oder
zumindest sehr lange Pflicht. Ich wüsste aber in all den Jahren meiner Aufenthalte in
Heiligenhafen nur von einer einzigen Kontrolle diesbezüglich, und das auch nur vom Hörensagen.
Jedenfalls hatte ich da nicht den Eindruck, dass es ein ernsthaftes Behördeninteresse gibt bzgl.
der Überwachung, ähnliches beim Heringsfischen, wo zur Saison die Angler ja auch
leicht zu kontrollieren wären.

Als es das noch gab wurde da behördlicherseits viel eher darauf geachtet, dass ja keiner
eine Pulle Schluck oder Stange Brennholz zuviel vom zollfreien Einkauf mitgenommen hat...

Ingo
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Mein Senf dazu:
(recherchiert bei der Juristin, die dieses Gesetz gemacht hat)

Ja, wir sind jetzt Raubritter und verlangen Geld von unseren Gastanglern aus anderen Bundesländern, egal, ob sie in SH im See, im Fluss, im Puff oder in der Ostsee angeln.

Die Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer ist dadurch in absolut keiner Weise gefährdet - es bleibt wie gehabt: anerkannt.

Die 28 hinter einander liegenden Tage müssen am Stück sein. Die Aussage der neuen Formulierung soll sein: Das kann man mehrmals im Jahr machen. Nicht wie früher 30 Tage einmal im Jahr, sondern immer wieder mal 28 Tage. Keine so schlechte Neuerung, oder?

Der Rest im neuen LFischG ist m.E. abkzeptabel - außer der neuen Hegepflicht. Auch in meinen Augen nicht akzeptabel, dass nicht genutzte Strecken keine Hege brauchen. Damit schließe ich mich der Meinung des LSFV an.

Das Inkrafttreten des Gesetzes wird Anfang Dezember 2011 sein (M und MP müssen noch unterschreiben, dann Veröffentlichung im GVO). Danach wird es 4 bis 6 Monate dauern, bis die Durchführungsverordnung (LVO) gültig ist, erst dann sind die Gesetze gültig und auszuführen. Die Gastscheine für die 28 Tage werden "im Vorgriff" auf das endgültige Inkraftteten schon jetzt ausgegeben.

Noch eine kleine Anmerkung zum C&R:
Egal, was da vorgeschrieben wird, es ist nicht nachprüfbar.
So sagte es einer der Biologen vom LSFV SH.
Also keine Diskussionen mehr nötig - entspannen wir uns.
Wir können höchstens noch unsere persönliche Meinung <dafür oder dagegen> kund tun.

That's it.
Wenn ihr noch Unklarheiten beseitigt haben wollt - ich gehe gern fragen!

Lieben Gruß
Hanne

P.S. Kleiner Nachsatz: Fischereiabgaben fließen grundsätzlich in die Fischerei, d.h. Besatzmaßnahmen etc.
Zuletzt geändert von Hanne am 14.10.2011, 10:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Hanne
Gardenfly
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Gardenfly »

Hanne hat geschrieben:Mein Senf dazu:

Die Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer ist dadurch in absolut keiner Weise gefährdet - es bleibt wie gehabt: anerkannt.


sofern extra geblecht wird, werde mal mit meinen abgeordneten reden damit die SHler in NdS auch zahlen müssen........
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Hanne,

das kann ja nicht sein:
Hanne hat geschrieben:Die Anerkennung der Fischereischeine anderer Bundesländer ist dadurch in absolut keiner Weise gefährdet - es bleibt wie gehabt: anerkannt.
Denn wie stand es schon im Kommentar auf der Seite eures Landesverbandes:
LSFV-SH hat geschrieben:Vollkommen unsinnig ist die neue Regelung, nach der nun auch Fischereischeininhaber anderer Bundesländer in Schleswig-Holstein die Fischereiabgabe (zusätzlich zur Zahlung in ihrem Heimatbundesland) zahlen müssen. Damit stellt sich Schleswig-Holstein bundesweit in eine absolute Außenseiterposition, die auch die gegenseitige Anerkennung von Fischereischeinen gefährdet. Auf diesen Umstand haben wir mehrfach hingewiesen. Es ist inkonsequent, einerseits Laien über den Urlauberfischereischein zum Angeln nach Schleswig-Holstein locken zu wollen und andererseits erfahrene Angler über eine zusätzliche Gebühr abzuschrecken. Auch die Bürokratie steigt, zumal bislang nicht einmal ein Papier existiert, auf dem die Abgabemarke für Gäste aufgeklebt werden könnte. Wir hätten uns die Einführung eines neuen fischereilichen Dokumentes sparen und die jahrzehntelang bewährte Praxis der gegenseitigen Anerkennung und Gleichstellung der deutschen Fischereischeine fortführen sollen.
Offenbar hat die zuständige Juristin ihr eigens Gesetz also selbst nicht verstanden 8) .

Diese 28 Tage Regelung hat oder hatte bisher ja nur Gültigkeit für Leute komplett ohne Fischereischein,
was ohnehin zumindest eine fragwürdige Regelung ist.

Ändern tut sich, dass Leute aus den anderen 15 Bundesländern im Besitz Ihres Fischereischeines
jetzt einen Fischereischein, eine Marke oder wie auch immer zusätzlich von S.-H. kaufen sollen, so sie dort fischen wollen.
Und das kann es nicht sein.

Gruß,

Ingo :wink:
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Alex »

Ja, wir sind jetzt Raubritter und verlangen Geld von unseren Gastanglern aus anderen Bundesländern, egal, ob sie in SH im See, im Fluss, im Puff oder in der Ostsee angeln.
Hmmmm,

eigentlich war ich der Meinung, dass es sich nei dem Puff um ein geschlossenes Gewässer handelt, für welches man keinen Fischereischein benötigt.

Blechen für Ostsee finde ich O.K. . Blechen für Schleswig-Holsteinische Gewässer, an denen man zusätzlich noch eine Lizenz braucht, finde ich auch irgendwie bescheuert .

Obwohl - die zahlen wir ja auch jedes Jahr. Schwieriges Thema - absolut. Von Abseitposition würde ich da aber nicht sprechen. Wir haben nun einmal die Küste vor der Tür, was uns zusammen mit Meck.-Pomm anders macht. Hier war es immer so, dass die Einheimischen jedes Jahr löhnen müssen (hat sich auch nie jemand drüber beklagt). Die Fischer anderer Bundeländer haben immer für lau gefischt, unhabhängig davon ob sie im eigenen Bundesland eine jährliche Fischereiabgabe zahlen mußten oder nicht (darüber haben wir uns anders herum auch nicht beklagt).

Ich wäre für die Anerkennung des auswärtigen Fischereischeins, wenn der auswärtige Angler bereits in seinem eigenen Bundesland eine jährliche Fischereiabgabe leistet.

Obwohl - nö - so ne richtige Lösung ist das ja auch nicht. :c
Ohne Länderkooperation ist das alles doof. :grin:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Waldmeister
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Waldmeister »

moin,

weiß denn schon jemand, wie hoch diese Abgabe sein soll? Und soll die jährlich oder nur einmalig sein?

Gruß

Waldmeiser
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Hanne
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ich werde das nach der Mittagspause noch einmal mit ihr abklären.

Sie hat es mir so gesagt, und so muss ich es wiedergeben.
Dass sie auch den Forellenpuff erwähnt hat, irritiert mich ebenfalls.

Stellt mir mal konkrete Fragen, die ich dann nachfrage und beantworten kann!!!!
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Hanne
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Polar-Magnus
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Alex und alle anderen,

ich will meinen Standpunkt jetzt noch einmal klar darstellen:

Wenn ich in diesem unseren Land angeln will, muss ich dazu erstmal per se legitimiert sein. Dazu brauche
ich den Nachweis einer Sportfischerprüfung und einen Landesfischereischein, welchen es ohne
erstere nicht gibt und durch den auf Länderebene und gegen Gebühr quasi das ganze auch
noch mal abgesegnet wird, dass ich grundsätzlich überhaupt fischen darf.

Wie hinreichend dargestellt hat jedes Bundesland dazu eigene Vorstellungen hinsichtlich
Gültigkeit, Zahlung usw.. Damit diese grundsätzlich überhaupt-erst-Mal Berechtigung denn
nun überall in Deutschland gilt, haben die Länder Kraft ihrer Landesgesetze den Wisch der
jeweiligen 15 anderen Mitstreiter anerkannt, was sehr wünschenswert und logisch ist.

Wenn ich nun meinen Prüfungsnachweis und den Fischereischein habe, darf ich erstmal noch
absolut nirgendwo in Deutschland angeln, weil jedes Wasser einen oder mehrere
Fischrechtinhaber hat. Ich muss mich, so ich also kein eigens Gewässer oder keine eigene
Pacht habe, also um eine Berechtigung für das auserkorene Gewässer bemühen.
Ich kann dazu z.B. Vereinsmitglied (welcher selber Pächter oder Besitzer eines Wasser ist)
werden oder aber ich kaufe mir eine Gastberechtigung, so denn welche ausgegeben werden.

Für die Küste Schleswig-Holsteins wie übrigens auch Niedersachsens war das bisher so, dass
das Land die Erlaubnis zum Angeln für lau und ohne Papier hergab, es musste halt nur die
Legitimation an sich per Fischereischein bestehen.

Wenn S.-H. jetzt Geld für das angeln an seiner Küsten haben will, wäre für mich der einzig
richtige Weg, analog M.-V. eine Küstenkarte zu verkaufen, für jeden, der dieses Gewässer
konkret befischen will.

Mit der angedachten Regelung wirft das Land zwei Dinge für mich in einen Topf:

Es will den holsteinischen Fischereischein (oder eine Marke) an Leute aus anderen
Bundesländern quasi als Gewässerberechtigung für die Ostsee verscherbeln. Das bedeutet
eigentlich, dass ich mir jetzt in 2 Bundesländern eine generelle Legitimation zum Fischen
kaufen soll, die Berechtigung zur Ausübung an der Ostsee aber nach wie vor eigentlich frei
ist.

Ich schilderte ja auch schon, wie das weitergeführt werden könnte, wenn das alle so machen:
Wenn irgendjemand an Binnengewässern, die ja eigentlich nie kostenfrei befischt werden
dürfen, außerhalb seines eigenen Bundeslandes fischen wollte, müsste er/sie erstmal einen
Fischereischein vom Bundesland vor Ort kaufen und dürfte sich dann damit um eine
Berechtigung zur Befischung des Gewässers kümmern.

Ingo
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ja, Ingo, ist leider dann so, jeder Gast zahlt eine Fischereiabgabe für das Angeln in SH.
Das ist nun traurig, aber wahr.
Da soll Geld eingenommen werden für Besatz, Hege, Pflege und so weiter.
Man zahlt für das Angeln als Gast hier im Lande, egal wo man hingeht - Ostsee, Fluss, See, Forellenpuff. Für uns Schleswig-Holseiner ist das Angeln in der Ostsee frei - aber wir zahlen ja sowieso unsere Jahresfischereiabgabe, egal, wo wir hingehen, auch für die "freie" Ostsee und auch wenn wir ausschließlich an die Ostsee gehen.

Zusätzlich zu dieser grundsätzlichen Fischereiabgabe für SH (allgemein) muss man dann noch am Fluss beim entsprechenden Verein/Pächter den Tages- oder Wochenschein kaufen. Im Forellenpuff zahlen wir ja dann auch noch Eintritt für den Tag. Soweit ich weiß, muss man dort aber nicht den Fischereischein vorzeigen (geschlossenes Gewässer).

Raubritter!
Wegelagerer!

Ich verstehe euer Entsetzen!

Ich werde am Nachmittag nachfragen, wie hoch die Abgabe sein wird, ob jeder Gastangler einen Fischereischein besitzen muss... und was noch?
Zuletzt geändert von Hanne am 14.10.2011, 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Hanne »

Ich korrigiere mich und erkläre zusätzlich:

angeln in SH kann ein Gast mit Fischereischein aus seinem Bundesland (immer anerkannt! Der LSFV veröffentlicht juristisch nicht korrekte Angaben) oder komplett ohne Fischereischein.

Ein Gast mit Fischereischein aus seinem Bundesland zahlt die Abgabe für das Angeln in SH - in Höhe unseres schleswig-holsteinischen Jahresbeitrages (fällt mir grad nicht ein, wie hoch der war) und einmalig für das Jahr - so wie wir SHler.

Ein Gast komplett ohne Fischereischein zahlt die Gebühr für den Urlauberfischereischein für 28 Tage und die Abgabe für das Angeln in SH.
Die 28 Tage kann er im Jahr so oft machen wie er will. Den Jahresbeitrag hat er beim ersten Mal entrichtet.

Ein Urlauber darf hier somit immer noch ohne Fischereischein als Gast angeln.
Bekommt nur ein Papier mit den nötigsten Informationen in die Hand gedrückt.
:no: :+cry:

Holla die Waldfee, das ist großzügig. Würde bei mir nicht durchgehen.
Angeln ohne Fischereischeinprüfung geht bei mir gar nicht.
Ein Grundwissen über die fischereiliche Praxis sollte doch abgefragt sein.

Seids ihr nun zufrieden?
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Hanne nochmal,

danke für Die Klärung :+++: .

Hiermit
Hanne hat geschrieben:Ein Gast mit Fischereischein aus seinem Bundesland zahlt die Abgabe für das Angeln in SH - in Höhe unseres schleswig-holsteinischen Jahresbeitrages (fällt mir grad nicht ein, wie hoch der war) und einmalig für das Jahr - so wie wir SHler.
ist indes aber genau der Sachverhalt bestätigt, wie ich ihn oben dargestellt habe.

Und ich muss sagen:
Hanne hat geschrieben:Seids ihr nun zufrieden?
Mit Deiner Klärung ja, inhaltlich leider nein...

Gruß,

Ingo :wink:
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Re: Neuerungen im Landesfischereigesetz

Beitrag von Olli »

Hanne hat geschrieben:Ein Urlauber darf hier somit immer noch ohne Fischereischein als Gast angeln.
Bekommt nur ein Papier mit den nötigsten Informationen in die Hand gedrückt.
:no: :+cry:

Holla die Waldfee, das ist großzügig. Würde bei mir nicht durchgehen.
Angeln ohne Fischereischeinprüfung geht bei mir gar nicht.
Ein Grundwissen über die fischereiliche Praxis sollte doch abgefragt sein.

Seids ihr nun zufrieden?
Hi,

irgendwie möchte und kann ich mir das nicht vorstellen das nun jeder Gast ohne Fischereischen hier angeln darf.Wozu hat man denn selber einen Angelschein gemacht?
Also ich halte davon garnichts woher sollen die wissen wie man einen Fisch schonend behandelt oder waidgerecht tötet?Wie sollen sie Fische unterscheiden oder Schonzeiten und Mindestmaße wissen?Das man nur durch einen Angelschein kein besserer Angler ist ist klar aber ganz ohne Schein und Kenntnisse auf die Fische los lassen?
C&R verbieten aber jeden Gast ohne Angelschein auf die Fische loslassen :roll: .
Die Regelung das Gäste aus anderen Bundesländern auch eine "Marke" wie wir kaufen müssen finde ich gut.Vorallem wenn das Geld sinnvoll genutzt wird.Ich mein was sind schon paar Euro für 1 Jahr fischen an unserer Küste?Wenn man zb. in Bayern fischen will was zahlt man da teilweise für eine Tageskarte verstehe daher die Aufregung nicht die 10-20€ oder was das kosten wird ist doch ein Witz für ein Jahr Ostsee ;) .

Gruß Olli
Gruß Olli
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