@Hi Thomas, hi all
Habe zu der Angelegenheit gerade ne Weile mit dem Justitiar unseres Landesjagdverbandes gesprochen. Folgendes Ergebnis: Wildbeobachtungskameras (und das sind sie ja nun mal) leben in einer rechtlichen Grauzone. Sie werden grundsätzlich als unbedenklich erachtet, wenn sie abseits von Wegen und Plätzen stehen. Besonders hilfreich ist das Vorkommen seltener Wildarten oder Vögel, welche als Begründung dienen können. Das Veröffentlichen von Bildern oder Videos (die Dinger können beides, auch mit Blitz oder Infrarot) ist natürlich aus Datenschutzgründen klar verboten.
Im hier vorliegenden Fall des Netzes im Bach würde es mir reichen, wenn ich für mich persönlich Bilder des Frevlers hätte. Vielleicht kenne ich ihn ja und da auf den Aufzeichnungen Datum und Uhrzeit festgehalten sind, kann ich immer noch sagen, ich habe es selbst gesehen (haben wir damals bei den Hochsitzzerstörern auch so gemacht). Manchmal reicht auch ein Konfrontieren des Missetäters mit dem eigenen Wissen, ohne das ich die Bilder erwähne.
Die modernsten (und Leider auch teuersten) Kameras übertragen direkt aufs Handy, so das man zeitnah einschreiten kann.
Alles in allem immer noch besser, als gar nichts zu machen.
Gruß und TL
Arnulf