tangathotty hat geschrieben:
Auf jeden Fall sollte sich jeder im klaren sein, das er sich auf sehr dünnem
Eis bewegt wenn er maßige Fische außerhalb der Schonzeit zurücksetzt.
ich darf, und zwar immer.. wenn ich einen vernünftigen grund dafür habe.
grüße
Thotty
Hi Thotty, ich hatte da so eine Ahnung das von dir noch was kommt.
Ohne jetzt mal auf die alten Threads einzugehen (ist mir jetzt zu mühsam das alles nochmal durchzukauen), noch ein paar Gedanken zu dem von dir zitierten Satz.
Der eigentliche, ursprüngliche Sinn und Zweck der Angelfischerei ist der Verzehr der Fische nach dem Fang und dies ist auch der vernünftige Grund im Sinne des Tierschutzgesetz, der es uns erlaubt Tieren Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
Dazu kommt dann noch der Begriff der Hege, der unter Umständen auch einen vernünftigen Grund darstellen kann.
Aber mit diesem Grund, falls es eine persönliche Einschätzung ist, oder auch anderen
persönlich konstruierten "vernünftigen Gründen" läuft man im Falle eines Falles Gefahr, vor Gericht zu scheitern, denn eines ist klar. nicht immer entscheiden die Gerichte gleich.
Wir haben aber vom Gesetzgeber zu diesem Thema ein von vielen unterschätztes Hilfsmittel erhalten, welches indirekt auch das C&R betrifft.
Und zwar die Schonzeiten und vor allem die Schonmaße, die in Eigenregie der Fischereirechteinhaber beliebig gestaltet werden können.
Eine sehr effiziente, aber leider oft vernachlässigte Möglichkeit Einfluss zu nehmen.
Dazu möchte ich mal einen Lösungsansatz von Frank de la Porte anführen und zwar am Beispiel der Meerforellenfischerei.
(Das weicht natürlich hier alles vom eigentlichen Ursprungsthema ab und vielleicht kann das ja jemand unter dem Titel C&R abtrennen?)
Der Nachteil der bisherigen Schonmaßregelung ist, das es ein festgelegtes Maß gibt und alles was darüber liegt entnommen werden muss, egal wie groß.
Das führt dazu, das in der Hauptsache die recht häufigen Größen von 40-50 cm entnommen werden.
Das führt irgendwann dazu, das in diesem Größenbereich zu wenig Fische vorkommen.
C&R solcher Fische ist aber in dem Falle außerhalb der Schonzeit vom Gesetzgeber nicht erlaubt.
Eine andere Gestaltungsmöglichkeit wäre ein Zwischenschonmaß, bspw. 50-60cm.
Das hieße aber das alle Fische zwischen 40-50 und über 60cm entnommen werden müssten.
Somit entstände in diesen Bereichen ein zu kleiner Bestand, das releasen wäre allerdings im Bereich 50-60cm legitimiert.
Die dritte und meiner Meinung nach optimale Regelung wäre ein Stufenschonmaß nach folgendem Prinzip:
Erlaubte Tagesfangmenge wären 3 Fische.
Der erste entnommene Fisch muss ein Mindestmaß von 40cm aufweisen.
Der zweite entnommene Fisch muss ein Mindestmaß von 50cm aufweisen.
Der dritte entnommene Fisch muss ein Schonmaß von 60cm aufweisen.
Diese Regelung hätte viele Vorteile gegenüber dem bisherigen System:
1. Das Grössenspektrum der entnommenen Fische ist breit gefächert.
2. Das C&R ist nach dem ersten entnommenen Fisch und erst recht nach dem zweiten weitgehend legitimiert.
3. Ein weitaus größerer Anteil Jungfische hätte die Chance zum wervollen Laichfisch heranzuwachsen.
4. Die unselige Diskussion zum C&R hätte weitgehend ein Ende.
Diese Regelung, die wir als Angler selbst in der Hand hätten wäre meiner Meinung nach der richtige Lösungsansatz, wobei natürlich Schonmaße an die individuellen Bestandsverhältnisse angepasst werden könnten.
Was haltet ihr von so einer Regelung?
(Sorry Thotty wegen der Zeilenlänge. Ich hoffe es reicht bei dir bald mal für nen anständigen Monitor.) :grin: