Durchfahrt ans Wasser
Durchfahrt ans Wasser
Hallo zusammen, mal ne Frage.
Die schönsten Spots sind leider nur schwer zu erreichen.
Wenn da nun Schilder stehen wie: Durchfahrt nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Anlieger frei oder Durchfahrt für Autos und Motorrräder verboten..... die die Anfahrt zur Küste verhindern?
Wenn wir aber nun an die Küste wollen um zu angeln??? Können wir dann nicht trotzdem???
Was meint Ihr?
Enno
Die schönsten Spots sind leider nur schwer zu erreichen.
Wenn da nun Schilder stehen wie: Durchfahrt nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Anlieger frei oder Durchfahrt für Autos und Motorrräder verboten..... die die Anfahrt zur Küste verhindern?
Wenn wir aber nun an die Küste wollen um zu angeln??? Können wir dann nicht trotzdem???
Was meint Ihr?
Enno
- Ammaluschi
- 1. Vogelfänger Altona
- Beiträge: 4957
- Registriert: 13.03.2005, 07:29
- Wohnort: Tornesch
Ein berechtigtes Anliegen liegt nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: Anlieger sind Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)
Ein Anlieger ist also nicht zu verwechseln mit einem Bewohner bzw. Anwohner (der im betreffenden Gebiet wohnt) oder mit einem Anrainer (dessen Besitz dort liegt). Bewohner/Anwohner und Anrainer sind automatisch immer auch Anlieger, nicht jedoch umgekehrt.
Es genügt aber nicht, daß man (in Ausflugs- und Urlaubsgebieten) in einem See, der hinter dem Sperrschild liegt, schwimmen oder in einem ebenso gelegenen Wald wandern möchte, hier ist die Einfahrt verboten, es sei denn, ein Zusatzschild (z. B. „Frei bis zum See“) würde dies gestatten.
Ein Anlieger ist also nicht zu verwechseln mit einem Bewohner bzw. Anwohner (der im betreffenden Gebiet wohnt) oder mit einem Anrainer (dessen Besitz dort liegt). Bewohner/Anwohner und Anrainer sind automatisch immer auch Anlieger, nicht jedoch umgekehrt.
Es genügt aber nicht, daß man (in Ausflugs- und Urlaubsgebieten) in einem See, der hinter dem Sperrschild liegt, schwimmen oder in einem ebenso gelegenen Wald wandern möchte, hier ist die Einfahrt verboten, es sei denn, ein Zusatzschild (z. B. „Frei bis zum See“) würde dies gestatten.
Gruß Lutz
Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
gefunden........
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Es bricht einem das Auge, beim Lesen dieser für das Volk bestimmten Zeilen!
Man kann allerdings herauslesen und vermuten, dass ein Angler mit gültigem Fischereischein einen solchen Weg benutzen darf,
da er ja diesen Weg benutzt, um vor Ort sein grundsätzliches Uferbetretungsrecht, zum Zwecke der Fischerei mit der Handangel, auszuführen.
Gruß
Peter
Man kann allerdings herauslesen und vermuten, dass ein Angler mit gültigem Fischereischein einen solchen Weg benutzen darf,
da er ja diesen Weg benutzt, um vor Ort sein grundsätzliches Uferbetretungsrecht, zum Zwecke der Fischerei mit der Handangel, auszuführen.
Gruß
Peter
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Moin Moin
Ich behaupte mal es geht um das Schild in Schönhagen.
Soviel wie ich weiß,darfst du da nicht durch.
Davon mal abgesehen, wenn alle dort hinein fahren(und es sind nicht wenige)gibt es garantiert ärger mit den Bauern.
Außerdem heißt es dann wieder "die"Angler.
Also genieße den Weg zum Fischen,auch wenn er etwas länger ist.
Gruß Mario
Ich behaupte mal es geht um das Schild in Schönhagen.
Soviel wie ich weiß,darfst du da nicht durch.
Davon mal abgesehen, wenn alle dort hinein fahren(und es sind nicht wenige)gibt es garantiert ärger mit den Bauern.
Außerdem heißt es dann wieder "die"Angler.
Also genieße den Weg zum Fischen,auch wenn er etwas länger ist.
Gruß Mario
nur die Fliege"im"Wasser fängt
Re: Durchfahrt ans Wasser
Hallo,Enno68 hat geschrieben:Hallo zusammen, mal ne Frage.
Die schönsten Spots sind leider nur schwer zu erreichen.
Wenn da nun Schilder stehen wie: Durchfahrt nur für Landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Anlieger frei oder Durchfahrt für Autos und Motorrräder verboten..... die die Anfahrt zur Küste verhindern?
Wenn wir aber nun an die Küste wollen um zu angeln??? Können wir dann nicht trotzdem???
Was meint Ihr?
Enno
bei diesem Schild ist nach meiner meinung die Zufahrt für Angler nicht erlaubt. Da wir mit unseren Fahrzeugen nicht zum Landwirtschaftlichen Verkehr gehören.
Sollte auf dem Schild allerdings für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr frei stehen ist die Zufahrt erlaubt, da die Fischerei zu den Forstwirtschaften zählt ( warum auch immer)
Bei Anlieger frei ist die Zufahrt erlaubt.
So wird es bei der Fischerprüfung geprädigt.
Gruß
Gerd
Die Küste ruft!!!
Ich würde eher sagen, dass die Wege für Landwirtschaftlichen Verkehr und Forstwirtschaft Tabu sind. Ich kann mich an eine Diskussion mit einem Juristen erinnern, der das Verbot damit begründete, dass wir solche Wege unter Umständen und nur befahren dürften, wenn wir eine Hegepflicht hätten.
Allerdings kommt hier der § 3 Abs. 2 des Landefischereigesetzes zum tragen und der besagt, dass für Küstengewässer und geschlossene Gewässer keine Hegepflicht besteht.
Also - keine Chance!
Allerdings kommt hier der § 3 Abs. 2 des Landefischereigesetzes zum tragen und der besagt, dass für Küstengewässer und geschlossene Gewässer keine Hegepflicht besteht.
Also - keine Chance!
Gruß & Petri ALEX
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Und ich würde bedenken, dass wenn ich in eine solche Strasse / Piste einfahre, im Falle eines Falles wie Steckenbleiben des Fahrzeuges, Absaufen des Fahrzeuges im Moor oder sonstigen Beschädigungen keine Versicherung zahlen muss, sofern sie kritisch ist.
Es gab da mal so einen Fall, auf dem Schild stand "Achtung, Fähre", doch der Fahrer dachte wohl, er hätte ein Amphibienfahrzeug.
Ich meine nur, bei eigenwilliger Auslegung eines Strassenschildes steht man möglicherweise mit den Kosten auch allein da.
Es gab da mal so einen Fall, auf dem Schild stand "Achtung, Fähre", doch der Fahrer dachte wohl, er hätte ein Amphibienfahrzeug.
Ich meine nur, bei eigenwilliger Auslegung eines Strassenschildes steht man möglicherweise mit den Kosten auch allein da.
Hmm, ich sehe schon es gibt da unterschiedliche Meinungen.
Klar ist das immer doof, wenn der Ruf der Angler in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich spreche die Eigentümer generell direkt an und frage ob ich bei ihnen parken kann. In Dk hatte ich nur einmal Probleme damit. In D öfter.mal. Z.B. Das Agra Versuchsgelände bei Lindhöft. Ging n paar Jahre gut und dann war da n neuer Besitzer und der wollte das nicht.
Oder Dalsgard beim Klärmerk. Früher war es keim Prob. da zu parken und die Privattreppe zu benutzen. Aber mit anderen Eigentümern...?
Tja so ist das eben. Freundlichkeit währt eben am längstren, so hab ich mal eine Dänische Omi bei Barsmark angesprochen ob ich auf ihrem Hof parken könnte. Ich war wohl der erste Besucher seit Jahren da und bekam gleich n Stück Kuchen- Wie nett.
Na gut. Ich werde mal den einheimischen Scheriff, ein Bekannter, ansprechen. Mal sehen was der sagt.
Erst mal Danke für Eure Antworten!!
Enno
Klar ist das immer doof, wenn der Ruf der Angler in Mitleidenschaft gezogen wird. Ich spreche die Eigentümer generell direkt an und frage ob ich bei ihnen parken kann. In Dk hatte ich nur einmal Probleme damit. In D öfter.mal. Z.B. Das Agra Versuchsgelände bei Lindhöft. Ging n paar Jahre gut und dann war da n neuer Besitzer und der wollte das nicht.
Oder Dalsgard beim Klärmerk. Früher war es keim Prob. da zu parken und die Privattreppe zu benutzen. Aber mit anderen Eigentümern...?
Tja so ist das eben. Freundlichkeit währt eben am längstren, so hab ich mal eine Dänische Omi bei Barsmark angesprochen ob ich auf ihrem Hof parken könnte. Ich war wohl der erste Besucher seit Jahren da und bekam gleich n Stück Kuchen- Wie nett.
Na gut. Ich werde mal den einheimischen Scheriff, ein Bekannter, ansprechen. Mal sehen was der sagt.
Erst mal Danke für Eure Antworten!!
Enno
Ich bin letztes Jahr mal durch die Wapu konntrolliert worden und habe die Jungs gleich mal bezüglich eines in der Nähe liegenden "Anlieger Frei" Weges gefragt.
Den genauen Wortlaut bekomme ich nicht meer zusammen,auf jeden Fall dürfen wir dort nicht durch.
Ich gehe mal davon aus, das die Jungs von der Wapu sich im "ländlichen" Gesetzbereich auch auskennen
Den genauen Wortlaut bekomme ich nicht meer zusammen,auf jeden Fall dürfen wir dort nicht durch.
Ich gehe mal davon aus, das die Jungs von der Wapu sich im "ländlichen" Gesetzbereich auch auskennen
Keep your eye on your fly