es ist mal wieder soweit, die Fischschonbezirke sollten dringendst beachtet werden.
Am Woend. waren diverse Spinn-Fliegen-und Brandungsfischer z.B. an der Hohenfelder Mühlenau unterwegs und fischten teils sogar in der Au.
Leider waren einige von denen nicht einsichtig und fischten trotz hinweis auf die Schonbezirke weiter. Die lieben Ordnungshüter mußten diese Personen dann belehren und Ornungswiedrigkeitsanzeigen verpassen.
Abgesehen davon, dass alle einen gültigen Fischereischein hatten, kannte angeblich keiner die KüFo und die Schilder waren ja nicht lesbar .
Was solls... hier nun noch einmal für nicht wissende ein Auszug aus der KüFo
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(3) Vom 1. Oktober bis 31. Dezember werden zu Fischschonbezirken erklärt
1. die Teile der Nordseeküstengewässer, die innerhalb der Häfen von Schlüttsiel und Holmersiel und des
Meldorfer Hafens im Sperrwerk Speicherkoog Dithmarschen einschließlich des jeweils vorgelagerten
inneren Hafenmolenbereiches liegen und
2. die Teile der Ostseeküstengewässer,
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a. die vor den Mündungen der nachstehenden Zuflüsse liegen und im einzelnen durch Verbindungslinien von
Eckpunkten begrenzt werden, die in einem Abstand von 200 m beiderseits der Mündung und von dort im
rechten Winkel seewärts bis zu einem Abstand von 200 m zur Uferlinie liegen,
aa. in der Flensburger Förde
1. Schwennau bei Glücksburg
2. Au bei Bockholmwik
3. Au bei Siegum
4. Ringsberger Au
5. Langballigau (Hafenausfahrt)
6. Habernis-Steinberger Au
7. Lippingau
8. Au bei Koppelheck
9. Lehbecker Au
10. Abfluß des Geltinger Noors
bb. in der Eckernförder Bucht
1. Schwastrumer Au
2. Au bei Langholz
3. Au bei Rethwisch
4. Abfluß des Goossees
5. Jordan (bei Kiekut)
6. Aschau (Kronsbek)
7. Lasbek (bei Surendorf)
cc. in der Kieler Förde
1. Strander Au (nördlich von Strande)
2. Fuhlenau
3. Hagener Au
4. Barsbeker Au
dd. in der Hohwachter Bucht
1. Schönberger Au
2. Scherbek (bei Schönberger Strand)
3. Rethkuhl-Au
4. Hohenfelder Mühlenau
5. Abfluß des Waterneversdorfer Sees (bei Lippe)
6. Abfluß des Sehlendorfer Binnensees
7. Wasbeker Au (bei Weißenhaus)
8. Oldenburger Graben einschließlich der Gewässerstrecke zwischen Mündung
und Landesschutzdeich
ee. im Dassower See
Stepenitz
b. die in der Schlei vor der Mündung nachstehend
aufgeführter Zuflüsse liegen, in den folgenden Begrenzungen:
aa) Loiterau bis zu einer Linie, die vom westlichen Vorsprung Halbinsel Reesholm auf das Gebäude der
"Ostseewerft Winning" zu verläuft,
bb) Osterbeck bis zu einer Linie, die von der Nordostecke des Yachthafens Götheby-Holm zur
Nordspitze des Holmer Sees verläuft,
cc) Mündung des Ornumer Noors in die Schlei bis zu einer Linie, die vom Wadenzug "Lüttje Holt" im
Westen über die Halbinsel zur Königsburg verläuft,
dd) Kriesebyau bis zu einer Linie, die vom Bahnwärterhäuschen zum Landvorsprung östlich des
Abflusses verläuft,
ee) Grimsnisau bis zu einer Linie, die das zur Werft "Grauhöft" gehörige Wohnhaus von Norden nach
Süden durchläuft.
Gruß Medo