@ all
wie gestern versprochen
was des Tierschutzgesetzes anbelangt, liegt Bernd richtig:
es handelt sich dabei in der rechts-systematik um eine sogenannte
Rahmengesetzgebung des Bundes
denn fischerei ist sache der länder. das bedeutet aber auch, dass niemand um beim release beispiel zu bleiben,
wegen verstoß gegen das Tierschutzgesetzes angeklagt werden kann, sondern wegen eines Verstoßes gegen
die geltende Fischereiverordnung des jeweiligen landes...
richtig ist selbstverständlich:
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
ein "vernünftiger grund" im sinne dieses gesetzes ist die gewinnung von fleisch zum verzehr,
die gewinnung von fell und sonstigen verwertbaren bestandteilen und so weiter...
und um nochmal ein wenig klarheit herbeizuführen:
das Bundestierschutzgesetz kann nicht den genauen Wortlaut der optimalen Handlungsweise meinerseits
für die unzähligen möglichen Situationen beinhalten.
nein, natürlich nicht Bernd, DAS tut nämlich bei der fischerei die jeweilige Verordnung im Landesrecht.
dort heißt es nämlich am beispiel von Schleswig Holstein:
§2
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht unterschreiten oder während
der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen
oder anderweitig zu verwerten.
(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie
nach guter fischereilicher Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das
Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
und wenn Peta nun mal wieder die welle machen will, dann wird das eben vor gericht auch mal fachkundig SO
begutachtet, wie denn die gute fischereiliche praxis so aussieht...
und aus diesem grund nennt sich auch die neue fischereiverordnung in Hessen:
"Verordnung über die gute fischereiliche praxis in der fischerei und den schutz der fische"
(hessische fischereiverordnung - HFO)
und um noch den weiteren durch die fischerei-szene geisternden irrglauben um das releasen auszuräumen
releasen ist nicht verboten.
und wer etwas anderes behauptet, erzählt schlicht unfug
und wenn man sich die Schleswig Holsteinische verordnung fünf zeilen weiter oben durchliest da steht es
doch für jeden zu verstehen - releasen ist vorgeschrieben:
"fische die unter mindestmaß oder in schonzeiten gefangen werden sind unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen."
Leute, das ist releasen...
und nirgends in den fischereiverordnungen der länder steht:
gefangene fische sind zu töten und zu entnehmen. ?!
ja heißt das denn, dass ich große fische außerhalb der schonzeit jetzt nicht zurücksetzen darf, oder wie. nein natürlich nicht.
wenn ich aus gründen des
ökologischen bestandsschutzes des gewässers der meinung bin, dass ich den dicken Zander
3 tage vor beginn seiner schonzeit release, dann darf ich das.
wenn ich der meinung bin dass ich diesen gefangenen 42pfündigen karpfen nicht als junggeselle in meinem kochtopf
einer sinnvollen Verzehrung zuführen kann, darf ich releasen.
richtig ist in der tat, und das ist auch gut so:
wettkampfangeln ist (in hessen) abgeschaft und verboten. §12 abs.2 HFO
fischen in der absicht die fische
ohne vernünftigen grund nach dem fang wieder auszusetzen ist verboten §12 Abs.3 HFO
leute, das ist releasen.
und das ist der wortlaut der gesetzlichen vorschrift hierzu !!! in hessen als beispiel.
und wenn man sich die Schleswig Holsteinische Verordnung bis zum ende durchliest steht da ähnliches:
§23Abs.: 7.
ordnungswidrig handelt, wer (..) zu anderen Zwecken als dem unmittelbaren menschlichen Verzehr fischt...
und wer sich in diskussionen mit kontrolleuren oder tierschützern als selbsterkorener elitefischer darstellt und sagt:
ich release hier aus prinzip nur...
der hat den ärger den er sich einhandelt auch verdient.
denn der hat nicht verstanden, dass die fischerei kein spielchen mit der kreatur ist, der sollte lieber golfen gehen.
da braucht man keinen respekt vor der natur, da braucht man auf dem gemähten rasen noch nichtmal ahnung von derselben...
soviel zum sachthema releasen, leute
willkommen im 21. jahrhundert.
so, und abschließend noch ein paar persönliche worte, weil darum gebeten wurde:
zum einen denke ich, dass meine posts hier im forum einen adäquaten stil pflegen und dem anspruch eines forums gerecht werden.
aber natürlich geht mir in diesem forum so manche unsachlichkeit und dummlaberei auf den geist, wenn hier hemmungslos mist verbreitet wird.
beim 15. thread zum thema "ich bekomme meine rutenverbindung nicht auseinander" ist mir das auf gut deutsch wurscht,
bei anderen threads, wie zum beispiel diesem hier ist das aber nicht der fall.
und wenn ich lesen muss:
Dies sind Folgen des "neuen" EG-Rechtes.
dann kann ich nur mit dem kopf schütteln. naja, also zum einen ist es eben das sogenannte "EU-Recht", das für Norwegen gilt.
aber nun gilt eben dieses recht grade nicht für die Schweiz, denn die ist bekanntermaßen nicht in der EU.
sowas sind dann details, die mich zwar ärgern, aber die inhaltlich wirklich nicht so wichtig sind.
aber bei nachweisbarem unfug, halbwahrheiten und halben zitaten geht mir das gehörig gegen strich
und das darf ich in diesem forum auch so sagen.
ich mein, der schweizer auszug in diesem thread sagt doch, die müssen jetzt eine prüfung machen (müssen wir auch),
die dürfen nicht nur "zum spass" fischen (müssen wir auch), selbstverständlich auch betäuben und waidgerecht töten (müssen wir auch)
die schweizer waren ja schon immer etwas langsamer...
und die große pointe der "glitschigen hände" im gesetz der schweizer, die nun wirklich das interessante dieses artikels darstellt,
wird grade nicht gepostet, sondern sie wird jetzt das forum nur per PN oder email bereichern ??
ich mein, Karsten wenn es dir nun wirklich freude macht, dann kannst du das ruhig auch so in dieser form betreiben.
sachliche threads, die das forum aber auch in irgendeiner art füllen und bereichern sind in der tat etwas ganz anderes..
das mir das jetzt möglicherweise einen auswischen möge, geht echt an mir vorbei. ich finde das lächerlich.
als dann
Thorsten