Hallo Alex
http://www.vdsf.de/angeln/sonderregelun ... h2004.html
Hier gibts noch mehr Infos. Achtung: In SH muss der Anwärter eine ähnliche (abgelegte) Prüfung wie der unserer Fischreischeinrpüfung bescheinigen.
Ich habe das bisher nur in MVP konkret wahrgenommen.
Hier bei uns hatte ich in Eckernförde gefragt. Die sagten mir, sie hätten kein Formblatt aber theoretisch würde man die Unterlagen hin und her senden können. Das ist ne Weile her. Ich weiß nicht, ob die eventuell jetzt ein Formblatt haben. Wonanders hab ich noch nicht gefragt.
Wo man aufpassen muss, ist mit der Prüfungsbescheinigung.
Wenn die Frage kommt, nicht lange nachfragen, irgendeinen Mitgliedsschein im Angelverein o.ä. ganz selbstverständlich rüber schieben und gut ist das

. Und NATÜRLICH steht immer eine ähnliche abgelegte Prüfung dahinter (wie bei uns). Sonst hat man sich schnell eine Menge Streß geschaffen.
Diese Regelung ist ziemlich daneben finde ich !
Aber so ist sie denn leider derzeit mal.
Gruß
Bernd
@KK : Dir entgeht aber auch nichts

einfach mal den Satzbau verändern in: Den Turistenangelschein kann man sich bei einigen Ordnungsämtern auch vorab bestellen.
Klar sind die auf dem Rathaus zu finden ...