Heute auf "arte" 20.15
- Kystefisker
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Heute auf "arte" 20.15
.... eine 2-teilige Dokumentation :
" Die Ostsee"
Die Folge heute gilt der Ostsee zwischen Deutschland und Estland.
Die Wiederholung kommt auf "arte" am 13.02., Uhrzeit müßte man dann im Videotext mal nachsehen.
Der 2.te Teil kommt Morgen auch um 20.15, dann geht's um die Ostsee zwischen Litauen und Dänemark !
Ich seh's mir an................. "kf"
" Die Ostsee"
Die Folge heute gilt der Ostsee zwischen Deutschland und Estland.
Die Wiederholung kommt auf "arte" am 13.02., Uhrzeit müßte man dann im Videotext mal nachsehen.
Der 2.te Teil kommt Morgen auch um 20.15, dann geht's um die Ostsee zwischen Litauen und Dänemark !
Ich seh's mir an................. "kf"
"....ja KI,......deine Mudder KI....!"
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Gast
- Ammaluschi
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Gast
Kennt sich einer so gut mit dem Gesetz aus, dass er sicher weiss, dass das mit den Screenshots unter diesen Paragraphen fällt. Ich gehe zunächst mal davon aus, aber so richtig sicher bin ich mir da nicht. Obwohl - es sind verschwindend geringe Auszüge zur Beschreibung des Gesamtwerkes ........... ich nehme aber sicherheitshalber mal die Hälfte raus.
................ in jedem Fall wunderbare Bilder! Gibt es eine Wiederholung?
Nachtrag (21:43): O.K. - ich nehme alle Screenshots raus - bis auf einen, der erlaubt sein müßte. Wir können die Rechtslage derzeit nicht genau klären.
................ in jedem Fall wunderbare Bilder! Gibt es eine Wiederholung?
Nachtrag (21:43): O.K. - ich nehme alle Screenshots raus - bis auf einen, der erlaubt sein müßte. Wir können die Rechtslage derzeit nicht genau klären.
Zuletzt geändert von Alex am 07.02.2008, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß & Petri ALEX
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Diejenigen, die gerade darüber jammern,
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Kielerkrabbe
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Ostsee-Silber
Arte definiert im Onlinauftritt nicht direkt die Lage, daher dürfte (nicht muss) gelten: "Auszüge nur mit schriftlicher Genehmigung".
Generell unterliegt jede ausgestrahlte Sendung einem Rechtsschutz, deren Verletzung bei Einzelpersonen kaum nachgegangen wird.
Solche Sceenshots allerdings, die dann an öffentlicher Stelle zugänglich werden, bewegen sich zwischen den Welten. Falls der Anlass aufgegriffen wird (muss nur mal kurz der Falsche sehen), wäre ein Besuch im schönen Städtchen Strassburg (Gerichtssitz von Arte) unabdingbar.
Die Verpflichtung läge bei Alex, daher wäre mein Rat, lieber mal ein digitales Foto einstellen als einen Screenshot.
Sonst wissen die Trutten ja nicht, was sie am Fischleg.. fressen sollen.
Generell unterliegt jede ausgestrahlte Sendung einem Rechtsschutz, deren Verletzung bei Einzelpersonen kaum nachgegangen wird.
Solche Sceenshots allerdings, die dann an öffentlicher Stelle zugänglich werden, bewegen sich zwischen den Welten. Falls der Anlass aufgegriffen wird (muss nur mal kurz der Falsche sehen), wäre ein Besuch im schönen Städtchen Strassburg (Gerichtssitz von Arte) unabdingbar.
Die Verpflichtung läge bei Alex, daher wäre mein Rat, lieber mal ein digitales Foto einstellen als einen Screenshot.
Sonst wissen die Trutten ja nicht, was sie am Fischleg.. fressen sollen.
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Gast
ups - da war er wieder .... der gesunde Menschenverstandwatbüx hat geschrieben:Wo kein Kläger, da kein Richter. Letztendlich wird hier ja nur Werbung für den Kultursender Arte und seine Dokumentationen gemacht.Alex hat geschrieben:Kennt sich einer so gut mit dem Gesetz aus, ...
Wer sollte was dagegen haben...
Ne, möchte Alex oder das Forum natürlich nicht Schwierigekeiten bringen ...
Denke aber ausgestrahlte Fernsehbilder haben natürlich Öffentlichkeitscharakter ...
Die Fernseh-PC Software läßt ein kopieren zu - bei DVDs läßt die gleiche Software ein Screenshot oder auch mitzeichnen nicht zu.
Aber egal, hier ist man im Falle eines Falles mit der sichern Seite sicherlich besser aufgehoben.
Gruß / schönes Wochenende
Micha


