Kormorane auf dicken Fendt-Schleppern mit 190 PS

Einigen Themen kann man einfach nicht entgehen.
Falls Diskussionsbedarf besteht, dann hier!
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Thomas aus Hamm
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Kormorane auf dicken Fendt-Schleppern mit 190 PS

Beitrag von Thomas aus Hamm »

Moin Jungs,

was momentan im Raum Hamm passiert ist eine Riesensauerei, ich könnte wirklich kotzen.

In den Lippeauen und an unserer schönen Ahse werden momentan die angrenzenden Wiesen und Äcker mit Schweinepisse und sonstigen tierischen Fäkalien gedüngt.

Der Boden ist schön hart gefroren und die dicken Schlepper unserer Landwirte sinken nicht im Boden ein, schlau die Jungs, es gibt keine tiefen Furchen in den Feldern und der Mist ist vom Hof verschwunden.
s
Die momentane Wetterlage ist nunmal für unsere Nebenerwerbslandwirte genial und für nicht gedüngte Felder gibt es keine Kohle mehr von der EU.

Was glaubt Ihr was passieren wird wenn Tauwetter einsetzt? Ich kann es Euch sagen, die ganze Gülle, oder zumindest ein Großteil davon wird in unsere Gewässer eingebracht. Die dünne Schneedecke taut und das Schmelzwasser samt Gülle wird in Ahse und Lippe fließen, da der Boden aufgrund des Frostes die Feuchtigkeit nicht aufnehmen kann.

Was soll ich tun......

Anzeige erstatten gegen 100 Landwirte??

Evtl. einen erschlagen....?

Landwirtschaftskammer kontaktieren?

Ich vermute in Eurer Gegend wird es nicht anders sein, deshalb lasst uns drüber sprechen und evtl. gemeinsam etwas unternehmen.

Danke

Thomas
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ChristianD

Beitrag von ChristianD »

Ich würde mir bei der Landwirtschaftskammer vorerst Informationen einholen, um mir ein genaues Bild von der Sachlage zu verschaffen. Ich habe von der Materie wenig bis keine Ahnung. Falls es im Rahmen der Rechtmäßigkeit liegen sollte, lässt sich da wohl schwer etwas unternehmen. Wenn dem nicht so ist, wäre es sicherlich lohnenswert, der Sache auf den Zahn zu fühlen. Die biologischen Folgen solcher Aktionen sind hinlänglich bekannt.
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Polar-Magnus
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Beitrag von Polar-Magnus »

Moin.

Ich kenne da die Rechtslage nicht, aber da es ja keine Einleitung ist sondern eine Felddüngung,
liegt wahrscheinlich gerundsätzlich erstmal kein ahndungswürdiger Verstoß gegen irgendwas vor.
Von daher stellt sich leider die Frage "Anzeige wegen was?".

Grundsätzlich ist es nicht schlecht, wenn in Bächen auch regelmäßig E-Fischen durchgeführt werden.
Die Ergebnislisten werden ja üblicherweise den Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt.
Wenn Du z.B. in einem Bach im Normalzustand 15 bis 20 Arten, sagen wir evtl. sogar mit Schlammpeitzger,
Schmerle und Mühlkoppe (hatten wir schon :!: ) nachweist und nach einem "Ereignis" nur noch 8 Arten
und eine deutlich verringerte Individienanzahl, dann hat man schon einmal eine deutliche Verschlechterung
des Bestandes nachgewiesen. Schadet nämlich nicht, wenn man mal von irgendjemand Schadenersatz fordern muss 8) .

Hilft aber hier nichts weiter, weil vor irgendwelchen Anzeigen die Überdüngungen der Felder zuvor gesetzlich
eingedämmt werden müssten.

Oder liegen ich da völlig schief :?:

Gruß,

Ingo :wink:
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adasen
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Beitrag von adasen »

Moin Thomas,
ich wohne im schönen Südoldenburger-Münsterland. Hier werden diverse Schnitzel und Frühstückseier in rauen Mengen für die hungigen Mägen in aller Herren Länder am "Fließband" produziert, mit entsprechenden "Abfallprodukten".
Diese Woche stand ein Artikel in unserer hiesigen Zeitung, wo auch so ein schlauer Landwirt meinte, er müsste nun die Gülle ausbringen! Das hat ihn gewaltig angesch.... Eine Anzeige mit Geldbuße folgte auf dem Fuße.
Fakt ist, das Gülle ab dem 31.01. wieder ausgebracht werden darf, sofern der Boden N I C H T gefroren ist!!! :s+3:
Da hat man(n) also eine Handhabe, sofern man gewillt ist eine Anzeige zu erstatten. Die Jungs vom NABU sind auf so eine Schweinerei auch immer ganz scharf, nur so als Tip!
Zuletzt geändert von adasen am 12.02.2010, 08:22, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
André

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Thomas aus Hamm
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Beitrag von Thomas aus Hamm »

Ich habe grundsätzlich nichts gegen Landwirte, auch nicht das unsere Bauern ihre Felder düngen um ihre Erträge zu steigern.

Allerdings ist das düngen zum jetzigen Zeitpunkt eine Katastrophe für alle angrenzenden Gewässer.

Ich habe mir überlegt heute Nachmittag Kontakt mit dem Landwirt auzunehmen und mit ihm die Situation zu diskutieren.

Ich werde euch informieren wie das Gespräch verlaufen ist.

Gruß Thomas
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Gert
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Beitrag von Gert »

Die meisten Landwirte haben zur Zeit ein riesen Problem.
Die Güllebehälter sind randvoll!! Und da Wettertechnisch nicht viel Besserung in sicht ist, versuchen die Landwirte sich etwas Luft zu verschaffen. Aber grundsätzlich ist es verboten Gülle auf eine geschlossene Schneedecke bzw. gefrorenen Boden auszubringen.
Mann muß beide Seiten verstehen, ist ein heikles Thema!! Aber generell muß man das dann nicht in der Nähe von Flüssen und Bächen machen!!
Gruß Gert
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Polar-Magnus
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Beitrag von Polar-Magnus »

Tja, man lernt nie aus.

Diese ganze Güllegeschichte ist in Deutschland heftig durchgeregelt. Hätte man sich ja denken können... :grin:

Da gibt es zum einen das Düngegesetz (DüngG) und darüberhinaus die Verordnung über die Anwendung
von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach
den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (DüV).

Dort heisst es u.a.:
§ 3 Grundsätze für die Anwendung hat geschrieben: (5) Das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Abweichend von Satz 1 dürfen Kalkdünger nach Anlage 1 Abschnitt 1 der Düngemittelverordnung mit einem Gehalt von weniger als 2 vom Hundert Phosphat (P(tief)2O(tief)5) auf gefrorenen Boden aufgebracht werden.
und
§ 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln hat geschrieben: (5) Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden:
1.auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar,
2.auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen, soweit die Dauer des Zeitraumes ohne Unterbrechung bei Ackerland zwölf Wochen und bei Grünland zehn Wochen nicht unterschreitet. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen.
So ist das also :+++: .

Ingo
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Thomas aus Hamm
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Beitrag von Thomas aus Hamm »

Polar-Magnus hat geschrieben:Tja, man lernt nie aus.

Diese ganze Güllegeschichte ist in Deutschland heftig durchgeregelt. Hätte man sich ja denken können... :grin:

Da gibt es zum einen das Düngegesetz (DüngG) und darüberhinaus die Verordnung über die Anwendung
von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach
den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen.

Dort heisst es u.a.:
§ 3 Grundsätze für die Anwendung hat geschrieben: (5) Das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist. Abweichend von Satz 1 dürfen Kalkdünger nach Anlage 1 Abschnitt 1 der Düngemittelverordnung mit einem Gehalt von weniger als 2 vom Hundert Phosphat (P(tief)2O(tief)5) auf gefrorenen Boden aufgebracht werden.
und
§ 4 Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln hat geschrieben: (5) Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, ausgenommen Festmist ohne Geflügelkot, dürfen zu den nachfolgend genannten Zeiten nicht aufgebracht werden:
1.auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar,
2.auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Die nach Landesrecht zuständige Stelle kann für die zeitliche Begrenzung nach Satz 1 andere Zeiten genehmigen, soweit die Dauer des Zeitraumes ohne Unterbrechung bei Ackerland zwölf Wochen und bei Grünland zehn Wochen nicht unterschreitet. Für die Genehmigung sind regionaltypische Gegebenheiten, insbesondere Witterung oder Beginn und Ende des Pflanzenwachstums, sowie Ziele des Boden- und des Gewässerschutzes heranzuziehen. Die zuständige Stelle kann dazu weitere Auflagen zur Ausbringung treffen und die Dauer der Genehmigung zeitlich begrenzen.
So ist das also :+++: .

Ingo


Ingo, vielen Dank :+++:

Gruß thomas
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Thomas aus Hamm
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Beitrag von Thomas aus Hamm »

Morgen zusammen,

gestern habe ich mit dem Landwirt Kontakt aufgenommen......vorher habe ich mir nochmal ein Feld an der Ahse angesehen. Der Bauer hat zum Gewässer einen Abstand von ca. 20 m gehalten, man konnte es durch den Schnee genau erkennen.

Die ersten Sätze waren recht schwierig und der knurrende Jagdhund machte die Angelegenheit auch nicht einfacher.

Ich kann euch sagen das es meiner Meinung nach ein recht positives Gespräch wurde, das bei einer Tasse Kaffee in der Küche des Landwirtes endete.

In Kurzfassung.....

Herr Frerich......... hat die Angelegenheit eingesehen, habe im die Problematik aus der Sicht eines Anglers geschildert.....in meinem beisein hat er mit 2 weiteren Kollegen telefoniert und ihnen von meinem Besuch erzählt.

Am Mittwoch 24.02. findet ein Treffen aller Landwirte der Region in Welver statt, dort wird er die Thematik vor ca. 40 Kollegen als Tagesordnungspunkt besprechen und wird mich am Donnerstag informieren.

Ich glaube ich habe auch ohne Anzeige eine Menge bewirkt.......hoffe ich zumindest :q:


Grüße aus Hamm
Thomas
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petemitchel
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Beitrag von petemitchel »

Hallo Thomas,

ich wünsche Dir das Beste in dieser Angelegenheit. Wäre schön, wenn die Landwirte Deinen beherzten Schritt anerkennen und zu sich zu einem sinnvollen Vorgehen durchringen können (auch wenn ihnen die ....... bis zum Hals steht).
Respekt für Dein Engagement :+++: und die progressive Herangehensweise :+++: :+++: :+++: .
Gruß Mirco

„Ein guter Angler muss keine Geduld haben, was er braucht, ist kontrollierte Ungeduld.“ - Richard Stuart Walker
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Timsen
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Beitrag von Timsen »

Hallo Thomas,
auch von mir Respekt für dein Handeln! Da kann man nur den Hut ziehen. Viele Leute hätten sich weiter darüber beklagt, aber dabei wäre es auch geblieben.
Du scheinst die richtigen Worte gefunden zu haben und ich hoffe das es sich bezahlt macht. :+++:
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Bernie000
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Beitrag von Bernie000 »

Es gibt eben halt wenig was ein ruhiges sachliches Gespräch nicht lösen könnte. Der Ton macht halt die Musik. :grin:
(Obwohl mit einigen alten Bauern schlecht Kirschen essen ist) :mrgreen:

Viel Glück für deine Sache und ich bin gespannt auf deinen nächsten Bericht :+++:
Dieter Eilts: Das interessiert mich wie eine geplatzte Currywurst im ostfriesischen Wattenmeer.
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fishing bear
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Respekt

Beitrag von fishing bear »

Ich finde es auch super, dass du das so gelöst hast. Denn ich wohne aufm Dorf(kein Bauer nicht verwand und verschwägert) und weiß, dass die echt ein fieses Problem haben. Mir sagte letzte Woche Donnerstag einer "Noch 10 Tage dann ist das Fass voll und ich reiße mir schon ein Bein aus um nen Güllewagen ran zu bekommen als zusätzliche Lager möglichkeit."
Darum finde ich es gut, dass du das so geschafft hast und eins weiß ich das ist nicht immer leicht mit den Bauern
;)

chrischi
Hauptsache in ruhe angeln!
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Sille
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Wohnort: kurz vor Fehmarn

Beitrag von Sille »

Super Sache :+++:

Da sieht man es mal wieder : " Redenden Menschen kann geholfen werden!".

Kann mir schon vorstellen, das es zur Zeit ein echtes Problem für die Bauern ist. Denen steht bestimmt schon fast die Gülle bis zum Hals. Was bleibt ihnen also anderes übrig? Können ihren Tiere ja schlecht nen Korken hinten rein schieben...

Bin sehr gespannt, was bei dem Treffen raus kommt...
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adasen
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Beitrag von adasen »

Sille hat geschrieben: ........
Kann mir schon vorstellen, das es zur Zeit ein echtes Problem für die Bauern ist. Denen steht bestimmt schon fast die Gülle bis zum Hals. Was bleibt ihnen also anderes übrig? Können ihren Tiere ja schlecht nen Korken hinten rein schieben...
.....
Naja, ganz so auswegslos ist die Situation wohl nicht. Da gibt es Möglichkeiten, die überschüssige Gülle einfach und unbürokratisch mit Nachweis loszuwerden.
:arrow: KLICK!
Einfach alles zu verklappen ist zu billig, zumal die Landwirte um den Umstand wissen, das auf gefrorenen Boden keine Gülle ausgebracht werden darf. Ich persönlich habe da KEIN Verständnis für...
Meine Meinung halt!
Gruß
André

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