Da hier anscheinend eklatantes Unwissen bzgl. der Regularien von eBay herrscht, möchte ich hier mal die entsprechende Regelung von eBay zitieren bevor ich mich hier zum F****e halten ermahnen lasse:timsener hat geschrieben:Man kann bei ebay - auch wenn bereits Gebote abgegeben wurden - die Auktion wieder beenden (mit dem einfach Grund: Artikel steht nicht mehr zum Verkauf).
Wenn man keine Ahnung hat...
Leute gibt es, wirklich.
Ich sehe nicht dass einer dieser Gründe in Deinem Fall erfüllt war.eBay hat geschrieben:Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote (vgl. § 10 Abs. 1 der eBay-AGB). Aus diesem Grund dürfen Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der eBay-Website einstellen, nur dann Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind (vgl. § 9 Abs. 11 der eBay-AGB).
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:
- Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
- Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit verändert.
- Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit verloren gegangen ist oder zerstört wurde.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wenden Sie sich in Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.
Soviel zu "Wer keine Ahnung hat..."
Wer lesen kann ist klar im Vorteil