100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
Ostsee-Silber

Re: 100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?

Beitrag von Ostsee-Silber »

Hallo Uli, zwei Zitate:
Sundvogel hat geschrieben:Sorry für Offtopic, aber dieses Einzelhakenmärchen ist doch immer wieder schön.
Studie hin oder her, ich habe zig Drillinge aus Fischen herausgepult, mit der Lösezange oder einer Arterienklemme. Man löst einen der drei Haken, die natürlich alle im Kiefer sitzen und schwupps, da sitzt der andere Haken wieder drin.

Ammaluschi und Salmonking möchte ich beipflichten, dass sich die Lösezeit dadurch erhöht. Da interessiert mich keine Studie, da ich da auf etliche Beispiele aus eigener Praxis zurückgreifen kann. Oder eher muß.

Als Märchen würde ich es daher nicht bezeichnen, da der Begriff Märchen auch wieder Tür und Tor öffnen könnte.
Sundvogel hat geschrieben:Beim Fliegenfischen stellt sich die Frage ja eher selten.
Diese Frage stellt sich sehr wohl. Ich habe lange rumgefummelt deswegen und kam zu einem einzigen Schluss: lieber einen 2er Haken für ein schnelles Lösen als einen 6er.

Dazu kommt Gewicht, denn wenn die Meerforelle nimmt, muß ihr etwas Wiederstand entgegen wirken. Eine kleine leichte Garnele auf einem 6er oder 8er Haken landet definitiv eher in den Kiemen als eine schwere Garnele auf einem langschenkligen 2er Haken. Das ist fast wie Binden für einen sehr spitzen Biss. Mit Spitz meine ich dabei, sehr knapp gehakt.

Wenn Du in meine Fliegendose schaust, wirst Du ab September nur große Garnelen finden auf einem sehr langen 2er Haken, sieht übel aus, aber selbst kleine Dorsche steigen wieder aus, ohne angefasst werden zu müssen. Meistens jedenfalls.

Andere Erfahrungen würde ich gerne in meine Fliegen einbringen wollen.

Und wenn mein Gewissen mitfischt, reicht mir ein Piercing im Fisch. Eine Garnele auf einem Drilling sieht zudem einfach doof aus. :grin:
Benutzeravatar
Sundvogel
...
Beiträge: 860
Registriert: 16.03.2009, 12:05
Wohnort: Fredenbeck

Beitrag von Sundvogel »

Mirko, sicherlich habe ich mich etwas polemisch geäußert.

Ich gebe die in allem was du schreibst fast uneingeschränkt recht. Meiner Ansicht nach ist das sogar auf das Spinnfischen übertragbar. Ich habe mal einen dänischen Fischer gefragt, warum er so Riesendrillinge fischen würde. Die antwort war einfach, weil er mit diesen nicht so viele kleine Forellen verangelt bzw. garnicht erst hakt. Das leuchtet mir ein.
Benutzeravatar
Alex
...
Beiträge: 12138
Registriert: 03.09.2004, 19:41
Wohnort: Nähe Kiel
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex »

Hallo liebe Gemeinde,

es ist ja in kürzester Zeit viel geschrieben worden. Darunter war (in meinen Augen) sinniges, unsinniges, gesetzloses, gesetzliches und auch Polemik, Sarkasmus und sogar Ironie konnte ich entdecken.

Nur soviel - ich halte mich an das Gesetz! Um da so wenig wie möglich in Konflikte zu geraten, fische ich innerhalb der Schonzeit kaum. Das fällt natürlich nicht immer leicht.

Dass das Zurücksetzen maßiger Fische grundsätzlich nicht erlaubt ist, halte ich für Unsinn, denn eine derartiges Gesetz gibt es in eindeutigem Wortlaut nicht. Da gibt es nur die aktuelle Rechtsprechung. Da gilt die Klausel "nicht ohne vernünftigen Grund Schmerz oder Leid zuzufügen". Würde für Leute mit Tunnelblick bedeuten, dass ich einen abgemergelten Absteiger totschlagen und in die Mülltonne werfen soll, da ich ihn nicht verwerten kann. Das kann aber kein vernünftiger Grund im Sinnes des Gesetzes sein. Ich denke da zählt der Umkehrschluss und daher müßte ich einen solchen Absteiger leben lassen anstatt ihn zu töten, um ihn in den Müll zu schmeißen. Im übrigen gibt es meines Wissens kein Gerichtsurteil, welches einen solchen Fall Laichreifer oder abgestiegener Fische behandelt. Strafen wegen C&R gab es bei Anglern, die andere Zielfische hatten. Es gibt auch keinen anderen direkten Wortlaut, nachdem Entnahme Pflicht ist. Allerdings kommt da für mich die Ehrlichkeit ins Spiel. Nur zum C&R ans Wasser zu fahren würde für mich nicht in Frage kommen, denn Sparringspartner sollte man sich meiner Meinung nach im Kickboxstudio suchen und nicht in der Tierwelt. Aber das ist meine persönliche Meinung. :-no:

Wenn jemand ein Gerichtsurteil hat, bei dem ein Meerforellenfischer wegen C&R einen auf den Sack bekommen hat, würde ich das als Gegenargument akzeptieren. Alles andere hinkt ohnehin! :grin:

Es gibt aber Dinge, die ich nicht verstehe!
Wenn jemand das Finanzamt bescheißt, kann er das mit seinem Gewissen sicherlich vereinbaren, hängt das aber nicht an die große Glocke. Wenn jemand zu schnell fährt, tut er dies nicht, wo ein Blitzer steht und wer ein lustiges Bild an eine Brücke sprüht, der schreibt nicht seinen Namen und seine Adresse darunter. Stellt sich mir die Frage, warum hier jemad schreibt, dass er bewußt gegen klare Gesetze verstoßen hat. Glatte 6 - durchgefallen - setzen!

Gute Nacht! :+pof:
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Benutzeravatar
Carp4Fun
...
Beiträge: 136
Registriert: 20.11.2007, 21:27
Wohnort: Lüneburg

Beitrag von Carp4Fun »

Alex hat geschrieben:Da gilt die Klausel "nicht ohne vernünftigen Grund Schmerz oder Leid zuzufügen". Würde für Leute mit Tunnelblick bedeuten, dass ich einen abgemergelten Absteiger totschlagen und in die Mülltonne werfen soll, da ich ihn nicht verwerten kann. Das kann aber kein vernünftiger Grund im Sinnes des Gesetzes sein. Ich denke da zählt der Umkehrschluss und daher müßte ich einen solchen Absteiger leben lassen anstatt ihn zu töten, um ihn in den Müll zu schmeißen.
Dass man einen Absteiger per se nicht sinnvoll verwerten kann, wäre zwar erst mal eine rein subjektive Feststellung. Aber dein Umkehrschluss ist in meinen Augen völlig zutreffend, denn der § 17 TierSchG bestätigt nicht nur im 2. Absatz das von dir oben Geschriebene:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
sondern sagt bereits ganz klar im 1. Absatz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet
Und ich bin zwar kein Jurist, kann mir aber eher nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Grund für ein Töten ohne Verwertungsmöglichkeit bereits aus der Motivation heraus gegeben sein soll, dem 2. Absatz gerecht zu werden. :roll:

_________
Zum Thema: In solchen Situationen seh ich auch keine passende Alternative zur bestehenden gesetzl. Regelung. Würde man Ausnahmen gewähren, wäre Schwarzen Schafen damit leider Tür und Tor für die rücksichtslose Fischentnahme geöffnet...
Gruß
Sascha
Benutzeravatar
Alex
...
Beiträge: 12138
Registriert: 03.09.2004, 19:41
Wohnort: Nähe Kiel
Kontaktdaten:

Beitrag von Alex »

Dass man einen Absteiger per se nicht sinnvoll verwerten kann, wäre zwar erst mal eine rein subjektive Feststellung.
Das stimmt natürlich! :-no:

Aber die Begriffe Rohheit und erheblich halte ich auch für eher Subjektiv.

Diese C&R Debatte ist immer ein heißes Eisen! :s+3:

Ich habe mir bishe auch nicht die Mühe gamcht malzu erforschen, welche Argumente bzw. Urteilsbegründungen es udrch die Gerichte gegeben hat. Ungeachtet dessen, wie das Urteil am Ende ausgefallen ist.
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hey @ all

um hier in der C&R debatte noch einmal kurz die begrifflichkeiten zu klären:

Catch & Release bedeutet:
Fischen um die Fische wieder zurückzusetzen.
und das ist verboten

wer sparringspartner sucht, soll wie Alex schon geschrieben hat zum kickboxen gehen..

releasen bedeutet:
gefangene fische wieder zurückzusetzen

und ist gesetzlich vorgeschrieben

§ 2 KüFVO Schleswig Holstein
(2) Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder -gewicht unterschreiten oder während der für
sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder
anderweitig zu verwerten.

(3) Werden Fische gefangen, die einem Verbot nach Absatz 2 unterliegen, so sind sie nach guter fischereilicher
Praxis vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht
darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
nachzulesen ist das ganze beim Landessportfischerverband Schleswig Holstein
hier


grüße
Thorsten
-- dry or die --
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Hallo
Ein bischen Senf muß ich auch noch dazugeben.
Für mich persönlich habe ich dieses Jahr entschieden nicht während Aufstieg, Laichzeit und Abstieg der Meerforelle zu fischen. Als Zeitraum übernehme ich die Schonzeit der Bachforelle, diesen Angelentzug habe ich viele Jahre schon verkraften müssen, es ist machbar.
Das niemand davor gefeit ist braune Meerforellen in dieser Zeit zu fangen und diese unter Umständen tödlich zu verletzen, hat Mirko ehrlicherweise in diesem Fred geposted. (Und ich habe immer gedacht du seist unfehlbar.) ;)
Grundsätzlich schließe ich mich der Meinung von Lutz, Gerri und KK an, wobei ich eine wirkliche Schonzeit am sinnvollsten finde.
@ Thotty
Ich war immer der Meinung das Bundestierschutzgesetz steht über den Landesfischereigesetzen. Ist das nicht so?
Zur Auslegung des Tierschutzgesetzes empfehle ich die Ausführungen von Staatsanwalt Drosse, die älteren werden sich an die Grundsatzdiskussion der Jahre 87und 88 erinnern, veröffentlicht im selben Zeitraum in den entsprechenden Ausgaben von Fly Only.
Da gibt es keinen Interpretationsspielraum bezüglich verschiedener Zielfischarten.
Gesetze müssen leider immer wegen der schwarzen Schafe so gestaltet werden wie sie sind, aber Sie sind dazu da sich dran zu halten!

Gruß Manni
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hey Manni,

das Tierschutzgesetz ist eine sogenannte "Rahmengesetzgebung des Bundes"

Fischerei ist aber in der Rechtshoheit Sache der Länder

soll heißen:
wenn ein angler mist baut, wird er immer nach dem fischereirecht des jeweiligen landes behandelt,

wenn ein hundebesitzer in seinem garten seinen hund exekutiert, oder ein perverser pferderipper
auf der weide ponnies abmetztelt um dann.... :s+1:
fällt das aber unter das tierschutzgesetz, weil es keine hundehaltungsverordnung oder kein pferdegesetz gibt.

grüße
Thorsten
-- dry or die --
Benutzeravatar
Maqua
...
Beiträge: 5497
Registriert: 23.06.2009, 15:24
Wohnort: bei Aachen

Beitrag von Maqua »

Hi Thotty

Das hieße ja im Umkehrschluß das, wenn das Landesfischereigesetz es zulassen würde ein Tier zu quälen, mich anschließend niemand aufgrund des Tierschutzgesetzes belangen könnte?
Entschuldige bitte, aber das klingt für mich unglaublich.

Gruß Manni
Benutzeravatar
Der Stefan
Wandervogel und Fischliebhaber
...
Beiträge: 1827
Registriert: 21.10.2006, 12:50
Wohnort: Gammelby/Ostsee
Kontaktdaten:

Beitrag von Der Stefan »

Mahlzeit .
Ich möchte nun auch mal meine Meinung sagen .

Ich halte es für verwerflich und sehr unmoralisch in der Schonzeit für eine Fischart , gezielt auf diese zufischen .

Wenn man es trotzdem macht ,und das dann wenn auch um die Ecke ,
in diesem Forum publik macht ,
dann halte ich das für dumm .
Wir sind hier nicht annonym , auch wenn das einige wohl denken .
Wer mit der Absicht los geht einen Fisch zufangen und diesen dann nicht zuverwerten (wenn er denn allen Regeln entspricht)der handelt meiner Meinung nach ebenso unmoralisch.

Das muß jetzt nicht der Weisheit letzter Schluß sein , ist aber meine ehrliche Meinung .
Mutti sagt : Vom Spinnfischen bekommst du Flitzebogenellenbogen!
Denn man los.
Und sie sagt auch : Lieber öfters mal die Fresse halten :-))
Benutzeravatar
Dirk.M aus G.
Truttenfister
...
Beiträge: 669
Registriert: 09.01.2007, 21:12
Wohnort: Gelsenkirchen

Beitrag von Dirk.M aus G. »

Es gibt aber Dinge, die ich nicht verstehe!
Wenn jemand das Finanzamt bescheißt, kann er das mit seinem Gewissen sicherlich vereinbaren, hängt das aber nicht an die große Glocke. Wenn jemand zu schnell fährt, tut er dies nicht, wo ein Blitzer steht und wer ein lustiges Bild an eine Brücke sprüht, der schreibt nicht seinen Namen und seine Adresse darunter. Stellt sich mir die Frage, warum hier jemad schreibt, dass er bewußt gegen klare Gesetze verstoßen hat. Glatte 6 - durchgefallen - setzen!

Gute Nacht! :+pof:[/quote]


Nun ja Alex, manche Dinge verstehe ich auch nicht.
Türkisch zum Beispiel :grin:
Spaß beiseite,zum einen hat hier ja niemand von sich behauptet gegen das Gesetz verstoßen zu haben,es war Eingangs lediglich von einer mir bekannten Person die Rede.
Zum Anderen besteht meinerseits ein Interesse der allgemeinen Meinung zu diesem Thema.
Machen in Euren Augen manche Gesetze Sinn oder Unsinn, und sind somit eventuell gerechtfertigt oder auch nicht :?:
Wenn nicht in einem Forum wie diesem, wo dann sollte man einen repräsentativen Querschnitt erwarten dürfen?!

Zuletzt ein Wort zur angesprochenen EHRLICHKEIT :-roll:
Viele Menschen,auch hier in diesem Forum,steht dieses Attribut leider nicht zu.Sie belügen sich selbst und andere noch dazu ,denn sie praktizieren eine Doppelmoral die nach eigenen Bedürfnissen ausgelegt wird.Da fehlt sprichwörtlich nur noch der Heiligenschein :s+1:
Ich jedenfalls befürworte das Handeln des Anglers am Beginn dieser Diskussion und stehe auch dazu.
Sollte jemand anderer Meinung sein, dann hoffe ich mit einer anderen Ehrlichkeit, wie ich sie beschrieben habe.
Wer die Menschen kennt der liebt die Tiere!
Benutzeravatar
Hanne
F & F Küstenwanderer
...
Beiträge: 819
Registriert: 13.10.2008, 13:12
Wohnort: Kiel

Gesetz

Beitrag von Hanne »

Es gilt im Lande das Landesgesetz - welches fast immer strenger ist als das Bundesgesetz. Das darf das Land - je nach gegebenen Situationen...

Ich fische nicht in der Schonzeit - aus genau den o.g. Gründen, aber sicher fällt mir Anfängerin das leichter als euch alten Hasen - äääähhh Fischern.

Mir gefällt der Ratschlag, zeitweise - wenn nötig - grundsätzlich mit größeren Haken zu fischen, um die kleineren Anbeißer zu vermeiden. Leider hab ich, bilde ich mir ein, bei größeren Fliegen auch mehr Windknoten im Vorfach, kann das sein?

Gruß und Petri
Hanne
Tight Lines
Hanne
Benutzeravatar
Carp4Fun
...
Beiträge: 136
Registriert: 20.11.2007, 21:27
Wohnort: Lüneburg

Beitrag von Carp4Fun »

Moin Thotty & Co.,
tangathotty hat geschrieben:wenn ein angler mist baut, wird er immer nach dem fischereirecht des jeweiligen landes behandelt
Dass Fischereirecht Ländersache ist, ist zwar korrekt, aber deine Schlussfolgerung daraus kann ich nicht nachvollziehen. Du willst damit sagen, dass das TierSchG für uns Angler quasi keine Bedeutung hat? Ich glaube kaum. Auch deine obige Definition im Sinne von "C&R ist verboten, releasen aber gesetzlich vorgeschrieben" klingt für mich irgendwie unzutreffend. Diese Begrifflichkeiten sind meines Wissens eben bis dato nicht juristisch einwandfrei definiert und daher waren bisherige Verurteilungen (einige, wenige gibt es offenbar) auch stets nur auf die konkreten Begleitumstände des jeweiligen Einzelfalls bezogen. -Wie z.B. das vorsätzliche Zurücksetzen nach belegbarer, lang anhaltender Fotosession durch den Fänger. Und ganz gewiss spielt bei diesen Einzelfallentscheidungen gerade das besagte TierSchG eine ganz gewichtige Rolle! Zumindest so lange kein entsprechendes Zurücksetzverbot maßiger Fische in unser LFischG eingebaut wird. Sollte das mal der Fall sein (im Gespräch war es anlässlich der aktuellen Überarbeitung bereits), wäre das aber wohl für uns alle und selbst für den klassischen Kochtopfangler ein mehr oder minder großer Verlust an Eigenverantwortung. So gesehen kann ich mit der momentanen rechtlichen Unsicherheit eigentlich ganz gut leben... ;)

So, sorry für offtopic... :wink:
Gruß
Sascha
Benutzeravatar
tangathotty
...
Beiträge: 1766
Registriert: 09.05.2005, 11:09
Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hey Manni,

ein landesfischereigesetz würde es nicht erlauben ohne vernünftigen grund ein tier
zu quälen, weil es dann nicht mit dem tierschutzgesetz konform gehen würde.

deshalb nennt man das ja auch Rahmengesetzgebung des Bundes
und deshalb hat ja auch das Tierschutzgesetz für den fischer seine bedeutung.
geregelt ist die Fischerei aber nun mal durch die Fischereiverordnung des landes.

und dieser vernünftige Grund ist die gewinnung von fleisch, fell etc, der es dem
angler erlaubt einen fisch nach guter fischereilicher praxis eben dann doch kurz
leid zufügen zu dürfen. deshalb machen angler auch im gegensatz zu vogelfotografen
eine gesetzlich vorgeschriebene Fischerprüfung

ein trophäenfoto oder die sportliche drillfreude eines C&R anglers ist im sinne des
gesetzes kein vernünftiger grund, und damit verboten.

und selbstverständlich darf ich einen fisch fotografieren und natürlich darf ich auch
einen fisch zurücksetzen, wenn ich dafür einen vernünftigen grund habe: schonzeiten,
mindesmaße oder ökologischer bestandsschutz
wenn der dicke laichzander ein paar
tage vor der schonzeit selbstverständlich released wird.

wer angelt um fotos zu machen oder C&R drillspass zu genießen dem wird, wenn
er an den falschen gerät dafür auch richtigerweise der arsch aufgerissen.

ist mir auch egal, wenn das für manchen nicht plausibel klingt, aber so ist das gesetz.
und das ist auch im gesetz so eindeutig geschrieben und hat mit definitionen nix zu tun.

und Carp4fun, du sprichst auf das sogenannte "karpfenurteil" an, und in der tat hat
derjenige den 30pfünder 5minuten an land gelegt und ist mit seinem auto schnell
um die ecke heim gefahren, weil er die kamera vergessen hatte. er wurde dabei
gesehen und zurecht angezeigt.
hätte der stolze fänger sich gefreut und den karpfen mit der begründung released
"der ist zu groß für meinen kochtopf" hätte kein richter ihn dafür verurteilt, so sehr
PETA auch schimpfen mag.. tatbestand und sachlage verstanden ?

und wer sich im internet mit seiner gesetzlosigkeit entblödet, muss sich ebenfalls nicht wundern.
der macht sich einfach selbst angreifbar... selbst schuld.

ein freund von mir ist fischereiaufseher und Mod im flifi forum und hat einen typen angezeigt,
der dort das bild seines abgeschlagenen Lachs aus NRW gepostet hat. der Lachs ist als
wandersalmonide ganzjährig geschützt. DER typ bekommt in NRW lebenslang keinen
fischereischein mehr. und das ist auch richtig so.


grüßung
Thotty



:s+3:
-- dry or die --
Benutzeravatar
Carp4Fun
...
Beiträge: 136
Registriert: 20.11.2007, 21:27
Wohnort: Lüneburg

Beitrag von Carp4Fun »

tangathotty hat geschrieben:.. tatbestand und sachlage verstanden ?
Ja besten Dank, denke schon. ;) Puh, wir gleiten hier echt vom Thema ab. Also wenn du schreibst, dass diese Thematik im Gesetz bereits eindeutig abgehandelt ist und nix mit Definitionen zu tun hat, dann mach dir doch bitte mal kurz die Mühe und schick mir -gern auch per PN- einen entsprechenden Hinweis, wo ich suchen muss. In unserem LFischG S-H einschl. BiFO und KüFO hab ich bis dato jedenfalls keinerlei Aussagen dazu finden können. Und mein Hinweis auf das besagte Gerichtsurteil bezog sich auf einen Urteilsspruch des AG Bad Oeynhausen vom 10.04.2001. Dort ging es um einen zurückgesetzten Weserkarpfen von 44 Pfund und ausschlaggebend für die Verurteilung war eben der ausgiebige Wiege- und Fotografiervorgang sowie der vermutete Vorsatz dieser Aktion. Nur eben nicht auf Grundlage irgend eines Landesfischereigesetzes, sondern -grad nochmal nachgelesen- nach offenbar verwirklichtem Tatbestand des § 17 Nr. 2b TierSchG. Aber sei es drum, mit dem eigentlichen Thema hat das nicht mehr viel gemein und es bringt uns nicht weiter, hier als Nichtjuristen über die Auslegungsmöglichkeiten irgendwelcher Gesetze zu spekulieren.

Ich jedenfalls hätte zwar kein gutes Gewissen dabei, einen offensichtlich nicht mehr lebensfähigen Fisch zurück zu setzen, käme aber dennoch nicht auf die Idee, ein untermaßiges oder sonstwie geschontes Exemplar deshalb einfach mitzunehmen. Und wenn doch, muss ich halt davon ausgehen, dass mir im Falle des Erwischtwerdens die vorsätzliche Nichtbeachtung von Schonmaß oder Schonzeit vorgeworfen wird. Ohne wenn und aber...
Gruß
Sascha
Antworten