100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?
- Dirk.M aus G.
- Truttenfister
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- Wohnort: Gelsenkirchen
100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?
Hallo zusammen,
mich würde mal Eure Meinung zu folgender Begebenheit interessieren.
Dem Schwager vom Kollegen eines Freundes(na wer war das wohl?) ist letzte Woche folgendes passiert: Er fing einen grossen braunen Fisch,der sehr "spitz"
gebissen hatte(der Blinker war nicht mehr zu sehen ).
Beim Hakenlösen musste der Angler leider feststellen,daß der Drilling den Fisch im Kiemenbereich schwer verletzt hatte.Dieses hatte starke Blutungen zur Folge.
Aufgrund dieser Feststellung räumte der Angler dem Fisch keine Überlebenschancen mehr ein, und er entschied sich den Fisch abzuschlagen um ihm unnötige Leiden zu ersparen. :c
So weit so gut,wie geht die Geschichte nun weiter?
Vergrabt Ihr den Fisch oder gebt Ihr Ihn dem Meer zurück um den ewigen Kreislauf zu erhalten?
Oder teilt der eine oder andere von Euch die Meinung des Betroffenen,
der den Fisch zum Verzehr mitnahm, um eine Sinnvolle Verwertung zu gewährleisten?
Wie ist Eure Meinung dazu
mich würde mal Eure Meinung zu folgender Begebenheit interessieren.
Dem Schwager vom Kollegen eines Freundes(na wer war das wohl?) ist letzte Woche folgendes passiert: Er fing einen grossen braunen Fisch,der sehr "spitz"
gebissen hatte(der Blinker war nicht mehr zu sehen ).
Beim Hakenlösen musste der Angler leider feststellen,daß der Drilling den Fisch im Kiemenbereich schwer verletzt hatte.Dieses hatte starke Blutungen zur Folge.
Aufgrund dieser Feststellung räumte der Angler dem Fisch keine Überlebenschancen mehr ein, und er entschied sich den Fisch abzuschlagen um ihm unnötige Leiden zu ersparen. :c
So weit so gut,wie geht die Geschichte nun weiter?
Vergrabt Ihr den Fisch oder gebt Ihr Ihn dem Meer zurück um den ewigen Kreislauf zu erhalten?
Oder teilt der eine oder andere von Euch die Meinung des Betroffenen,
der den Fisch zum Verzehr mitnahm, um eine Sinnvolle Verwertung zu gewährleisten?
Wie ist Eure Meinung dazu
Wer die Menschen kennt der liebt die Tiere!
- tangathotty
- Beiträge: 1766
- Registriert: 09.05.2005, 11:09
- Wohnort: Falkensteiner Strand
hey Dirk
ein beispiel:
am vereinsteich gibt`s ne spezi, der wartet beim hecht oder zanderbiss
echt lange mit dem anhieb, damit der fisch auch ja schön "sicher" hängt.
(böse absicht wollen wir ihm ja gar nicht unterstellen..)
aber wenn der fisch untermaßig ist, kann er ihn dann deiner rede nach ja
wieder mitnehmen.. dann machen die kochtopfangler in zukunft den style einfach alle so.
ich mein, was soll das? die gesetzlichen regelungen sind eindeutig.
punkt.
ich halt mich dran, weil das gesetz so sinn macht.
grüßung
Thotty
p.s.: ich bin übrigens in hessen fischereiaufseher. hält sich einer nicht an`s
gesetz gibt`s ärger, so ist das nun mal.
ein beispiel:
am vereinsteich gibt`s ne spezi, der wartet beim hecht oder zanderbiss
echt lange mit dem anhieb, damit der fisch auch ja schön "sicher" hängt.
(böse absicht wollen wir ihm ja gar nicht unterstellen..)
aber wenn der fisch untermaßig ist, kann er ihn dann deiner rede nach ja
wieder mitnehmen.. dann machen die kochtopfangler in zukunft den style einfach alle so.
ich mein, was soll das? die gesetzlichen regelungen sind eindeutig.
punkt.
ich halt mich dran, weil das gesetz so sinn macht.
grüßung
Thotty
p.s.: ich bin übrigens in hessen fischereiaufseher. hält sich einer nicht an`s
gesetz gibt`s ärger, so ist das nun mal.
-- dry or die --
- Ammaluschi
- 1. Vogelfänger Altona
- Beiträge: 4957
- Registriert: 13.03.2005, 07:29
- Wohnort: Tornesch
Huhu,
wer im Herbst fischt, muß mit einer extrem großen Dichte von braunen, zurückzusetzenden Fischen rechnen. Aus meiner Sicht handelt derjenige in dieser Zeit fast vorsätzlich, der mit Blinker und Drilling fischt. Es gibt durchaus Möglichkeiten das Fischen schonender zu gestalten.
Wenn, dann bitte schön mit Einzelhaken am Blinker oder Fliege
...und TT hat recht, es wird reichlich Leute geben, die es drauf anlegen, die DFische zu verangeln und dann aus moralischen Gründen die nicht korrekten Fische mitzunehmen.
wer im Herbst fischt, muß mit einer extrem großen Dichte von braunen, zurückzusetzenden Fischen rechnen. Aus meiner Sicht handelt derjenige in dieser Zeit fast vorsätzlich, der mit Blinker und Drilling fischt. Es gibt durchaus Möglichkeiten das Fischen schonender zu gestalten.
Wenn, dann bitte schön mit Einzelhaken am Blinker oder Fliege
...und TT hat recht, es wird reichlich Leute geben, die es drauf anlegen, die DFische zu verangeln und dann aus moralischen Gründen die nicht korrekten Fische mitzunehmen.
Gruß Lutz
Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
Re: 100% Gesetzestreue-Wie seht Ihr's?
Nee. Der Fisch muß zurück. Fertig. Da gibt es wohl auch kaum zwei Meinungen zu.Dirk.M aus G. hat geschrieben:Oder teilt der eine oder andere von Euch die Meinung des Betroffenen,
der den Fisch zum Verzehr mitnahm, um eine Sinnvolle Verwertung zu gewährleisten?
Wenn er vergraben werden soll, dann ist er ja de facto entnommen genauso wie wenn der Fisch abgeschlagen wird. Ich würde mal sagen, dass sich dein Kollege bei sowas auf allerdünnstem Eise bewegt.
Was ist an Einzelhaken am Blinker besser? Die Überlebenschancen des Fisches erhöht das nicht.Ammaluschi hat geschrieben:Wenn, dann bitte schön mit Einzelhaken am Blinker oder Fliege
hmmm
Erster Akt
Erste Szene
Vorhang auf:
1 Meerforelle knapp unter 40 gefangen-> geblutet wie ein geschächtetes Schwein- Kiemen schon hellrot.
selbstverständlich zurückgesetzt! Nach der 3. Runde im Kreis Schwimmen wurde der kleine Fisch von einer Möve angepickt...und krüppelte nochmal, eine letzte Flucht ergreifend, in Ufernähe umher.
(Publikum schluchzt)
Vorhang zu.
Zweiter Akt
Zweite Szene
Vorhang auf.
1 Meerforelle 52cm, braun, Kiemenschaden- noch im Wasser abgehakt, Herzschlag kaum mehr möglich wegen Blutleere, mit einem Schwall verabschiedet. Schwall färbt bei Kiemenstoß Wasser rot. Gute Reise brauner Fisch. 1% Überlebenschance. Nutze sie- ich spiele dann Lotto.
Vorhang für immer zu!
Le fin
Nachwort:
MAYDAY
ach du Schreck-
denkt mal was ihr denkt, ich denk das wohl auch.
Beteiligung in diesem Fall würde mich nur zu sehr aufregen.
...
...
...
ich werde es nicht wieder aussprechen, schreiben...
hmm...
wieder etwas schlauer-
....
Flucht in den grauen Schleier der Anonymität..., wobei etwas weniger schwarz / weiß Denke manch einem wohl auch nicht schaden sollte.
Grey is beautiful.
Besser so.
Erste Szene
Vorhang auf:
1 Meerforelle knapp unter 40 gefangen-> geblutet wie ein geschächtetes Schwein- Kiemen schon hellrot.
selbstverständlich zurückgesetzt! Nach der 3. Runde im Kreis Schwimmen wurde der kleine Fisch von einer Möve angepickt...und krüppelte nochmal, eine letzte Flucht ergreifend, in Ufernähe umher.
(Publikum schluchzt)
Vorhang zu.
Zweiter Akt
Zweite Szene
Vorhang auf.
1 Meerforelle 52cm, braun, Kiemenschaden- noch im Wasser abgehakt, Herzschlag kaum mehr möglich wegen Blutleere, mit einem Schwall verabschiedet. Schwall färbt bei Kiemenstoß Wasser rot. Gute Reise brauner Fisch. 1% Überlebenschance. Nutze sie- ich spiele dann Lotto.
Vorhang für immer zu!
Le fin
Nachwort:
MAYDAY
ach du Schreck-
denkt mal was ihr denkt, ich denk das wohl auch.
Beteiligung in diesem Fall würde mich nur zu sehr aufregen.
...
...
...
ich werde es nicht wieder aussprechen, schreiben...
hmm...
wieder etwas schlauer-
....
Flucht in den grauen Schleier der Anonymität..., wobei etwas weniger schwarz / weiß Denke manch einem wohl auch nicht schaden sollte.
Grey is beautiful.
Besser so.
Zuletzt geändert von homebeach am 20.11.2009, 21:07, insgesamt 6-mal geändert.
- Achim Stahl
- Local Dealer
- Beiträge: 1960
- Registriert: 19.07.2006, 13:23
- Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
- Kontaktdaten:
Hallo Dirk,
zu diesem Thema kann ich auch eindeutige Erfahrungen beisteuern:
Ich habe einige Jahre in Bayern gelebt, und dort ist es so geregelt, dass ein nicht überlebensfähiger Fisch in der Schonzeit oder kleiner als das Mindestmaß, mitgenommen werden muß und dem Tageslimit angerechnet wird.
An meinem Vereisgewässer, der Isar, sah man beispielsweise niemals jemanden in der Forellensaison mit Wurm auf Barben fischen. Kaum hatten die Forellen aber Schonzeit, waren die ganzen bauernschlauen Spezialisten mit Würmern "auf Barben" aus. Gefangen haben sie seltsamerweise aber nur Forellen, die "leider nicht mehr überlebensfähig" waren und in der Schonzeit in die Pfanne wanderten.
Seit diesen Erfahrungen finde ich unsere Regelung in Schleswig-Holstein sehr gut. Und wenn ich mir vorstelle, unsere Netzfischer dürften auch noch ganz offiziell "unerwünschten Beifang" in der Schonzeit anlanden und verhökern, wird mir ganz anders...
Viele Grüße!
Achim
zu diesem Thema kann ich auch eindeutige Erfahrungen beisteuern:
Ich habe einige Jahre in Bayern gelebt, und dort ist es so geregelt, dass ein nicht überlebensfähiger Fisch in der Schonzeit oder kleiner als das Mindestmaß, mitgenommen werden muß und dem Tageslimit angerechnet wird.
An meinem Vereisgewässer, der Isar, sah man beispielsweise niemals jemanden in der Forellensaison mit Wurm auf Barben fischen. Kaum hatten die Forellen aber Schonzeit, waren die ganzen bauernschlauen Spezialisten mit Würmern "auf Barben" aus. Gefangen haben sie seltsamerweise aber nur Forellen, die "leider nicht mehr überlebensfähig" waren und in der Schonzeit in die Pfanne wanderten.
Seit diesen Erfahrungen finde ich unsere Regelung in Schleswig-Holstein sehr gut. Und wenn ich mir vorstelle, unsere Netzfischer dürften auch noch ganz offiziell "unerwünschten Beifang" in der Schonzeit anlanden und verhökern, wird mir ganz anders...
Viele Grüße!
Achim
- Achim Stahl
- Local Dealer
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- Registriert: 19.07.2006, 13:23
- Wohnort: Kiel, ganz dicht am Fisch!
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Deshalb mal n kurzer Auszug aus den Forenregeln!
Regel 14: Insbesondere sind folgende Dinge nicht erlaubt:
Die Aufforderung zu Straftaten oder sich daran zu beteiligen.
Das Gesetz ist eindeutig und läßt keinen Ermessensspielraum.
Wer nun vorsätzlich dagegen handelt, weil er den Fisch sinnvoll verwerten will, hat in meinem Augen dann auch selber Schuld,
wenn er mit der Aktion bei einer Kontrolle nicht auf Verständnis stößt.
Macht was Ihr wollt, aber macht es nicht öffentlich.
Regel 14: Insbesondere sind folgende Dinge nicht erlaubt:
Die Aufforderung zu Straftaten oder sich daran zu beteiligen.
Das Gesetz ist eindeutig und läßt keinen Ermessensspielraum.
Wer nun vorsätzlich dagegen handelt, weil er den Fisch sinnvoll verwerten will, hat in meinem Augen dann auch selber Schuld,
wenn er mit der Aktion bei einer Kontrolle nicht auf Verständnis stößt.
Macht was Ihr wollt, aber macht es nicht öffentlich.
- Dirk.M aus G.
- Truttenfister
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- Wohnort: Gelsenkirchen
- Popeye
- KaLeu der Damper Handelsmarine
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- Wohnort: Barmstedt
das nicht, aberDirk.M aus G. hat geschrieben:..... seine Meinung zu äussern was nach meinem Kenntnißstand bisher noch nicht strafbar ist
dieses kann man in keinster Art und Weise nachvollziehen.homebeach hat geschrieben:
1 Meerforelle 38cm, Springerfliege Kiemenbogen angeritzt, (Fisch nahezu ausgeblutet...)
1 braune Meerforelle 52cm, Blinker hinterer Kiemenbereich, stark blutend.
Kurzum Beide wurden verarbeitet.
Mir ist der Fisch zu schade um ihn am Strand zerpicken zu lassen oder ihn 10 Minuten durch die Gegend taumeln zu lassen ehe er gequält verreckt.
.
Schon garnicht die Veröffentlichung !
Hier wird gegen Fischer zum Protest aufgerufen, Kormorane zu Feinden gemacht, aber Angler, die sich nicht an die vorhandenen GESETZE halten, sind somit kein bißchen besser...
Also, Regeln und Gesetze beachten und alles ist Tutti
Gruß Sven
fischen,fangen,filetieren >(((°> und zurücksetzen
fischen,fangen,filetieren >(((°> und zurücksetzen
Moin Moin
Sollte man einen stark aus den Kiemen blutenden Fisch wieder zurücksetzen? Ich denke nicht.
Der Fisch qult sich doch oder sehe ich das falsch.Kann ich die Überlebenschance einschätzen?
Wenn man ihn abschlägt,tötet und auf den Grund sacken läßt hat man nichts verbotenes gegenüber dem Gesetz und seinem Gewissen getan.
Außerden ist beim Fang meist kein außenstehender Zeuge dabei,welcher die Verletzung bestätigen kann.
Das kann manch einer als Freifahrtsschein betrachten.
Fazit:AUF JEDEN FALL ZURÜCK;EGAL WIE !
Gruß Mario
Sollte man einen stark aus den Kiemen blutenden Fisch wieder zurücksetzen? Ich denke nicht.
Der Fisch qult sich doch oder sehe ich das falsch.Kann ich die Überlebenschance einschätzen?
Wenn man ihn abschlägt,tötet und auf den Grund sacken läßt hat man nichts verbotenes gegenüber dem Gesetz und seinem Gewissen getan.
Außerden ist beim Fang meist kein außenstehender Zeuge dabei,welcher die Verletzung bestätigen kann.
Das kann manch einer als Freifahrtsschein betrachten.
Fazit:AUF JEDEN FALL ZURÜCK;EGAL WIE !
Gruß Mario
nur die Fliege"im"Wasser fängt
Es gibt Dinge, die sollte man lieber pfeiffen!
Die Vorgaben der Fischereigesetze sind doch eindeutig und nicht auslegbar.
Als Ausbilder des LSFV-SH bringe ich das den Junganglern (es sind auch ältere dabei)
auch genau so bei.
In dieser Unterrichtseinheit wird immer heftig diskutiert, was ist wenn...usw.
Das führt aber zu nichts,
es gibt halt nur die Eine offizielle Lesart.
Gerri und Lutz
Gruß
Peter
Die Vorgaben der Fischereigesetze sind doch eindeutig und nicht auslegbar.
Als Ausbilder des LSFV-SH bringe ich das den Junganglern (es sind auch ältere dabei)
auch genau so bei.
In dieser Unterrichtseinheit wird immer heftig diskutiert, was ist wenn...usw.
Das führt aber zu nichts,
es gibt halt nur die Eine offizielle Lesart.
Gerri und Lutz
Gruß
Peter
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Also,
PP 23 KüFiVo SH sagt:
Ordnungswidrig handelt, wer ...untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische nicht unverzüglich zurücksetzt.
Keine(!) Aussage zum Zustand des Fisches
Klare Ansage: zurücksetzen (meint: nicht einbuddeln!)
Klare Ansage: unverzüglich (kein Foto!)
Aber ebenso klar: Ordnungswidrig (es ist also keine Straftat!)
Volker
PP 23 KüFiVo SH sagt:
Ordnungswidrig handelt, wer ...untermaßige oder während der Schonzeit
gefangene Fische nicht unverzüglich zurücksetzt.
Keine(!) Aussage zum Zustand des Fisches
Klare Ansage: zurücksetzen (meint: nicht einbuddeln!)
Klare Ansage: unverzüglich (kein Foto!)
Aber ebenso klar: Ordnungswidrig (es ist also keine Straftat!)
Volker
Hallo Dirk,
ich halte mich an das Gesetz.
Was mir aber irgendwie nicht ganz einleuchtet ist folgendes:
Die Schonzeitenregelung, die Meerforelle betreffend, wurde vor geraumer Zeit der dänischen Regelung angeglichen
und von vielen als gut und sinnvoll angesehen.
Ich bin da aber ganz anderer Meinung.
Ich finde, dass der Befischungsdruck auf die Meerforellen immer mehr zunimmt,
schau dir nur den Zuwachs der Mitgliedszahlen hier im Forum an.
1981 hat man ab und an mal einen Angler getroffen, der der MeFo nachstellte, heute kannst du die Tage zählen, an denen du niemanden triffst.
Das heißt, auch in ihrer eigentlichen „Schonzeit“ stellt der Mensch, also wir, den Fischen nach, weil wir ja nur auf die Überspringer mit losen Schuppen fischen.
Dabei nimmt man dann billigend in Kauf Fische zu fangen und zu verletzen, die eigentlich dem Trieb der Arterhaltung folgen.
Und dann die Frage zu stellen haltet ihr euch 100% an das Gesetz,
was das Zurücksetzen verletzter brauner Fische in der Schonzeit angeht ist für mich mehr als bedenklich.
Für mich bleibt der verantwortungsvolle Fischer in der Schonzeit zu Hause und lässt die Fische, Fische sein.
Ich für meinen Teil wünsche mir wieder die alte Regelung zurück,
Schonzeit ohne wenn und aber, basta.
PS. ...und wenn ich dann solche Beiträge oben lese, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand dann könnte ich k.....
Es ist einfach nicht waidgerecht!
ich halte mich an das Gesetz.
Was mir aber irgendwie nicht ganz einleuchtet ist folgendes:
Die Schonzeitenregelung, die Meerforelle betreffend, wurde vor geraumer Zeit der dänischen Regelung angeglichen
und von vielen als gut und sinnvoll angesehen.
Ich bin da aber ganz anderer Meinung.
Ich finde, dass der Befischungsdruck auf die Meerforellen immer mehr zunimmt,
schau dir nur den Zuwachs der Mitgliedszahlen hier im Forum an.
1981 hat man ab und an mal einen Angler getroffen, der der MeFo nachstellte, heute kannst du die Tage zählen, an denen du niemanden triffst.
Das heißt, auch in ihrer eigentlichen „Schonzeit“ stellt der Mensch, also wir, den Fischen nach, weil wir ja nur auf die Überspringer mit losen Schuppen fischen.
Dabei nimmt man dann billigend in Kauf Fische zu fangen und zu verletzen, die eigentlich dem Trieb der Arterhaltung folgen.
Und dann die Frage zu stellen haltet ihr euch 100% an das Gesetz,
was das Zurücksetzen verletzter brauner Fische in der Schonzeit angeht ist für mich mehr als bedenklich.
Für mich bleibt der verantwortungsvolle Fischer in der Schonzeit zu Hause und lässt die Fische, Fische sein.
Ich für meinen Teil wünsche mir wieder die alte Regelung zurück,
Schonzeit ohne wenn und aber, basta.
PS. ...und wenn ich dann solche Beiträge oben lese, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftatbestand dann könnte ich k.....
Es ist einfach nicht waidgerecht!
Zuletzt geändert von Kielerkrabbe am 21.11.2009, 06:21, insgesamt 1-mal geändert.