Wann angelt man eigentlich?

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Arnd
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Wann angelt man eigentlich?

Beitrag von Arnd »

Hallo liebe MeFo-Gemeinde,

nach einigen Wochen berufsbedingter Abstinenz melde ich mich wieder im Forum zurück und eröffne mal ein sehr schönes Diskussionsthema.

Wann ist eigentlich der Tatbestand des Angelns gegeben?

Hintergrund ist folgender. Wie schon gesagt, war ich berufsbedingt für längere Zeit weitab vom Fisch. Bei solch einem herrlichen Sonntag juckte es mich in den Fingern, meine Zweihandwurfkünste zu verbessern. Also....alles eingepackt und ab zum Kanal. Ich muss dazu sagen, dass ich zwar im Besitz eines gültigen Angescheins bin, nicht aber Vereinsmitglied. Sollte ich also angeln wollen, müsste ich mir eine Tageskarte besorgen.

So, nachdem man knapp 1,5 Stunden an der Technik gefeilt hat (am Vorfach hatte ich einen Wollfaden geknotet), kommt ein rüstiger Aufseher vorbei und fragt nach meinen Papieren. Ich händigte ihm alles aus, mit dem Hinweis, dass ich ja im rechtlichen Sinne gar nicht angeln würde, da ich nun einmal weder Köder noch Haken benutzte. Er sah dies anders und meinte, dass der Tatbestand des Angelns alleine durch die Verwendung einer Angelrute gegeben wäre. :o . Das Ende vom Lied war, dass er sich meinen Namen und Adresse notierte und eine Eingabe an den Verband machen werde. Des Weiteren untersagte er mir das weitere "angeln".

Als ich vor einem Jahr mit dem Fliegenfischen begann und wusste, dass ich in einem Land mit den kompliziertesten Gesetzen lebe, hatte ich mich schon telefonisch beim Verband und bei diversen Angelvereinen erkundigt wo man mir durchweg bestätigte, dass ich nicht angeln (i.e. S.) würde, solange kein Köder oder Haken montiert wären.

Mir scheint, hier gibt es Interpretationsschwierigkeiten über das Tun, was alle von euch regelmässig ausüben.

Wie seht ihr die Sache? Ab wann angelt man, und ab wann wirft man lediglich eine Schnur mit einem Wollfaden ins Wasser. Ich denke, gerade für diejenigen unter Euch, die manchmal mit Kind und Kegel losziehen dürfte dieses Thema nicht ganz uninteressant sein. Stellt Euch mal vor, Euer Sohnemann (4-5 Jahre alt) bekommt einen Stock mit Schnur und montiertem Gummifisch (ohne Haken) in die Hand gedrückt, und Ihr bekommt eine Anzeige wegen Schwarzangelei.

Kennt sich jemand in derlei juristischen Abartigkeiten aus?

Gruss, Arnd
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Achim Stahl
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Beitrag von Achim Stahl »

Hallo Arndt,

so lange du kein fangfertiges Gerät benutzt, angelst du auch nicht. Sprich: kein Haken - kein Angeln.

Problematisch wird es, wenn du Fliegen mit dir führst. Dann kannst du schnell aus deinem Übungsgerät fangfertiges Gerät machen, oder man kann dir unterstellen, dass du die Fliege gerade erst entfernt hast.

Grundsätzlich hast du nichts Verbotenes getan, aber es hilft meistens, wenn man vorher bei dem Verein (Gewässerwart oder Vorstand), an dessen Gewässer man üben will, anfragt, ob das in Ordnung ist.

Ich verstehe sehr gut, wenn die Vereinsmitglieder sonst nicht immer begeistert sind.


Viele Grüße!


Achim
Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein Fischlein her.

www.serious-flyfishing.de
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Arnd
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Beitrag von Arnd »

Hallo Achim,

danke für die schnelle Antwort. Ich gehe - bis auf den letzten Satz - konform. Der Kanal ist 40 Km lang. Warum sollten sich also Vereinsmitglieder gestört fühlen (nebenbei gesagt, gerade mit den Aktiven hatte ich nie Probleme, wenn ich üben wollte).

Kann aber auch sein, dass es mittlerweile bei mir zur Gewohnheit geworden ist, dass mir der Kamm schwillt sobald ein Gesetzesvertreter die Bühne betritt.

Schönen Abend,

Arnd
Ostsee-Silber

Beitrag von Ostsee-Silber »

Hallo Arnd, dann wären wir wohl kaum Freunde geworden.

Tatsache ist, Du hältst eine Angel, im Sinne des Betrachters, ins Wasser.

Augenscheinlich der Tatbestand des versuchten Fischfanges. Sowas zieht Aufseher an.

Ein roter Wollfaden kann Fische fangen, weil sie mit ihren Zähnen hängen bleiben.

Hättest Du dann noch, wie Achim schreibt, hakige Fliegen in der Jacke, wäre Dein Schicksal besiegelt.

Ich habe beide Seiten erlebt, einerseits die Auslegung als Fischereiaufseher, andererseits als "Übender". Seitdem bin ich Gast.

Mein Tipp, hol´ Dir die Tageskarte zum Üben. 3 Euro sind die Gebühr, die Dir leicht fallen könnten, falls da um diese Jahreszeit auch mal Karpfen zu sehen sind.

Und wenn nicht, bist Du auf der sicheren Seite. Klingt doof, aber das Wasser ist nicht für alle da. Scheinbar. Ausser, man arrangiert sein Ego mit der deutschen Genauigkeit.
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Polar-Magnus
Eigentlich war ich's nicht...
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Beitrag von Polar-Magnus »

Moin.

Ich kenne das so, dass der "Tatbestand" des angelns dann gegeben ist, wenn man fangfähiges Angelgerät (also wie Achim schreibt mit Köder und Haken) am Wasser mitführt :!:

Das heißt also geangelt wird rein rechtlich, wenn Du eine fertig montierte Rute am Wasser dabei hast. Wenn Du keine Fliege angeknüpft und wie Achim auch schreibt keine dabei hast, sollte dies im Grunde kein Angeln sein. Kompliziert wird's vielleicht, wenn man bedenkt, dass man ja auch manche Fische ohne Haken angeln kann (z.B. Hornhecht mit diesem Seidenzeugs oder Aale durch Pöddern)... :grin:

Sollte das Fliegenwerfen mit Üb-Fliege tatsächlich als angeln angesehen werden, muss man dann auch einen Kescher, ein Maßband und ein Messer mitführen :?: Viele Vereine (meiner zumindest) sehen in Ihrer Satzung das mitführen dieser Gegenstände beim Fischen vor - soll heissen, wenn Übungswerfen schon fischen ist, würde ich ohne Kescher auch des Feldes verwiesen werden :o .

Gruß,

Ingo :wink:
Ein Fliegenfischer ist manchmal glücklich, aber nie wunschlos.

Du bestimmst das Ziel, du bestimmst den Weg und du bestimmst die Regeln. Es ist dein Spiel, dein Leben.
Zitat von gonefishing aus seinem sagenhaften Patagonien Reisebericht.
Ostsee-Silber

Beitrag von Ostsee-Silber »

Hallo Ingo, Du hast schon recht und einige Bestimmungen lassen sich vielleicht auf das Ballungsgebiet im Ruhrpott zurück führen.

Stelle Dir vor, Du stehst an einer schnuckeligen Kurve am Kanal und solche Kurven sind schon selten, viele Leute verbringen ihre Zeit damit, hier "im Grünen" zu entspannen und die Wasservögel zu verwöhnen.

Was wiederum die Flossenträger anzieht und ein Karpfen an der 6er Rute hat ja auch was. Den Rest kann man interpretieren...ob Haken oder nicht, hier bilden die Vogelfütterer oft die Meinung und einige Vorschriften werden zugunsten der allgemeinen Ruhe ausgelegt.

Und trotz der teilweise 2 Meter hohen Spundbohlen ist ein Kescher keine Pflicht. :c

Unter der Woche kann man da mal hin, aber ich freue mich lieber auf den Strand. Seit meinem Austritt aus dem Verein habe ich nun kein Übungswasser mehr, aber manchmal gönne ich mir eine Tageskarte für 3 Euro und besuche Karpfen, Barsch und Zander. Und viele schöne Wiesen ohne Kescherzwang und Vorschriften gibts hier auch. :-no:
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Arnd
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Beitrag von Arnd »

Wie ich sehe, scheint meine Auffassung zum Angeln nicht exotischer Natur zu sein.

Auch ich kenne es nur so, dass zum Angeln (in seiner einfachsten Form) eine Schnur, mit HAKEN und KÖDER gehören.

Lassen wir solch aussergewöhnliche Methoden des Pödderns auf Aal bzw. diese besagte Hornhechtfischerei aussen vor, muss ich wirklich einmal die Frage in den Raum stellen, wieviele Fische weltweit bisher mit einem Wollfaden gelandet wurden. :o (genau dieses Argument hat der Aufseher auch gebracht). Ich meine, das Argument ist so fadenscheinig (haha! im wahrsten Sinne des Wortes), dass selbst Schwimmer mit eingerissenem Zehennagel eine Gefahr für den Fisch darstellen könnten.

Na, ja. Ich werde jetzt folgendermassen vorgehen. Schriftliche Anfrage beim LFV mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme. Dieses Schreiben werde ich dann immer schön mitführen und bei Bedarf vorzeigen (ich vermute mal, dass in meinem Sinne entschieden wird). Sollte sich wider Erwarten etwas anderes ergeben, halte ich Euch auf dem Laufenden.

Nochmals zur Klarstellung: ich habe nichts gegen Kontrollen am Gewässer. Ich kann mir auch vorstellen, dass dieser (meist ehrenamtliche) Job nicht immer angenehm ist. Aber mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen (und nichts anderes ist der ausgesprochene Verweis vom Gewässer) bzw. seine Macht auszuspielen lässt mich manchmal an den gesunden Menschenverstand mancher Zeitgenossen zweifeln. Stichwort "Deeskalation".

Gruss, Arnd
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bulldogfish
Lieber Fishkopp als aalglatt!
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Beitrag von bulldogfish »

Moin!

Aus der Landesverordnung für Fischerei in Binnengewässern - hier Schleswig-Holstein. DSowas muss es bei euch doch auch geben, schließlich leben wir in Deutscheland. 8) :oops

§8 Abs. 2:

Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht fischereiberechtigt oder fischereiausübungsberechtig ist, Fischereigeräte im fangfertigen Zustand mit sich führen. Ein Fischereigerät befindet sich dann im fangfertigen Zustand, wenn es unverpackt oder unverschnürt zum unmittelbaren Fangeinsatz fertig gerüstet ist.


Eine Angabe zu Mitführen von Ködern ist nicht erwähnt, aber das Zusammenstecken der Rute reicht aus. Hier im Land der Horizonte. :l:
Mein Tip - du kommst nicht damit durch, nur geübt zu haben, wenn ihr einen ähnlichen Passus in der Binnenfischereiverordnung habt.

TL Bull
alias Peter

Wat mut, dat mut!!!
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Arnd
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Beitrag von Arnd »

Hallo Peter,

ja, korrekt. Dieser Passus gilt auch für NRW. Dabei gibt es allerdings Definitionsbedarf bei dem Wort "fangfertig". Was ich so weiss bzw. gelesen habe, heisst dies, dass zumindest ein Haken (wenn auch ohne Köder) fest montiert ist. Und das war nicht der Fall.

Na, egal. Ich werde morgen ein Mail an den LFV schicken und dann wissen wir mehr.

Gruss, Arnd
Gast

Beitrag von Gast »

Wann fangfertiges Gerät nun wirklich fangfähig ist, liegt denke ich auch zu einem großen Teil im Ermessen der Beteiligten!

Ich gehe zum Üben an einen See, der zwar in Vereinshand ist, aber durch ein gutes Gespräch und einen kleinen Almosen in die Vereinskasse (wirklich gering) kann ich ohne Sorgen ans Wasser zum Werfen (auch mit Wollfussel) gehen.

Ich habe mal etwas ganz ähnliches erlebt. als ich mir eine neue polbrille gekauft habe, wollte ich diese an einem nahegelegenen Moor ein wenig ausprobieren. Ich muss dazu sagen, dass es sich bei deisem Gewässer um ein Hoheitsgebiet eines Angelvereins handelt, bei dem ich nie Mitglied war und auch niemals sein werde. Ich habe mir Zwecks Polbrillentest im Supermarkt ein handelsübliches Baguette gekauft, um damit ein wenig ans Moor zu ziehen und etwas Brot (Daumennagelgroße Stückchen) auf die Wasseroberfläche zu streuen. Mein Ziel war es zu testen, ob meine Polbrille auch das hält, was sie verspricht. Also um zu sehen, ob ich die schlürfenden Rotaugen und Karpfen gut erkennen kann.....ihr könnt euch denken, was geschieht: Jemand tippt mir auf die Schulter mit einem freundlichen Hinweis, dass an diesem see Anfütterverbot herrsche, so stünde es doch auch in der Satzung (wohlgemerkt: ich war als harmloser und unbescholtener Passant ohne jegliches Angelgerät unterwegs). Ich habe mit dem Herren ein längeres Gespräch führen müssen, mit dem resultat, dass nach gegenseitigem Einvernehmen die Polizei den Sachverhalt vor Ort klären soll. Ende der Geschichte waren dann 2 herzlich lachende Schergen und ein belämmert abziehender Fischereiaufseher.
:lol:
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Eckat
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Beitrag von Eckat »

Moin

Aus dem Leitfaden für Fischereiaufseher:

Nicht fangfähige Geräte sind solche, an denen für deren Funktion erforderliche Einzelteile fehlen, die verpackt sind, die sich in geschlossenem Raum eines Transportmittels (auch Rutentasche) befinden.

So stehts in der Gewässerordnung unseres Vereins. Die Diskussion dürfte dann beginnen wenn es darum geht ob ein Wollfaden fängig ist oder nicht.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist er's nicht.

Gruß Eckat
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Eckat
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Beitrag von Eckat »

Moin
Arnd hat geschrieben: Na, egal. Ich werde morgen ein Mail an den LFV schicken und dann wissen wir mehr.

Gruss, Arnd
Und, hat's schon 'ne Antwort gegeben?

Gruß Eckat
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Arnd
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Beitrag von Arnd »

Hallo Eckat,

ja, letztes WE kam die Antwort. Irgendwie wieder juristisch verklausuliert. Man 'geht davon aus, dass Angelgerät ...ohne Haken als nicht fangfertig betrachtet werden kann...' und '...die Fischerei nur mit fangfertigem Angelgerät ausgeübt wird...' (freies Zitat).

Also, kein definitives Ja oder Nein. Wobei es offensichtlich ja wohl doch so ist, wie viele andere (und ich ebenfalls) es auch sehen. Kein Haken bzw. Köder = kein Angeln.

Hmmmh! So langsam macht mich in Deutschland einiges sehr, sehr nachdenklich.

In diesem Sinne....viele Grüsse aus dem Westen Absurdistans.

Arnd
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Olli
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Beitrag von Olli »

Achim Stahl hat geschrieben:Hallo Arndt,

so lange du kein fangfertiges Gerät benutzt, angelst du auch nicht. Sprich: kein Haken - kein Angeln.
Und was ist mit Silkekrogen?Damit kann man ja auch Fische fangen obwohl es kein Haken ist.Übrigends hat meine Tante auch schonmal eine Bachforelle mit rotem Wollfaden gelandet.Auch beim üben in einer Au in DK.Es geht also schon mit etwas Glück.
Gruß Olli
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tangathotty
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Beitrag von tangathotty »

hey Arnd,

und selbst wenn statt des echt fängigen wollfadens ein neon gelber palmer in größe 10
mit abgeknipstem hakenbogen verwendet wird...

ich kenn genau diesen schwachsinn wie du schreibst ebenfalls, wenn ein (dazu noch alkoholisierter)
aufseher den dicken macht und dir partout dein training versauen will.

da hilft auch leider kein diskutieren, dass genau mit dem von dir erwähnten "fangfertigen gerät"
halt schlicht und einfach ein haken an der sache sein muss.. die dummheit der menschen ist leider erschreckend.

genau das ist der grund, warum ich damals den lehrgang zum fischereiaufseher hier in hessen
besucht habe. jetzt ist nämlich ruhe. soll doch so ein schwachmaat nächstes mal dann die polizei
rufen, da freu ich mich schon drauf: wenn ich dann meine aufseher papiere aus der tasche ziehe, fahren
die jungs nämlich wieder nach hause..

grüßung
Thotty
-- dry or die --
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