Wann angelt man eigentlich?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
Gardenfly
Nichtlosgeher
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Beitrag von Gardenfly »

Fangfähiges Angelgerät ist Angelrute Plus Schnur , so steht es in den Fischerprüfungsfragen (NdS).
Und so würde dann auch ein Richter entscheiden müssen.

Aber man sollte natürlich den gesunden Menschenverstand walten lassen.
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tangathotty
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Wohnort: Falkensteiner Strand

Beitrag von tangathotty »

hmm gardenfly,

ich würde da gerne im forum zum "fangfähigen Angelgerät" und zu besagten prüfungsfragen nochmal nachfragen.


ich hab das hessische und niedersächsische fischereigesetz mal durchgesucht aber keinen entsprechenden passus gefunden.

zum einen kommt es in der tat nicht drauf an, was in irgendwelchen erklärungen zu ewaigen prüfungsfragen von lehrgangsleiter
kommentiert wird, sondern es gilt nur das, was im gesetztestext steht..

so sagt z.b. in hessen einzig (!!) der
§46
"...entgegen § 14 Abs. 1 ohne Fischereierlaubnisschein den Fischfang ausübt oder entgegen Absatz 5 mit Fanggeräten
oder Fahrzeugen fischt, die im Erlaubnisschein nicht eingetragen sind.."

das bedeutet iSdG (im Sinne des Gesetzes) das, wer keinen fischfang ausübt, am Wasser machen kann, was er für richtig hält.
und zwar wurftraining jeder art.

und catch & release fällt da natürlich nicht rein, denn das ist selbstverständlich "catch"

als anekdote noch kurz:
der fischereiaufseher erklärte mir damals voll (-mundig) man dürfe nämlich auch nicht mit einem geladenen gewehr im Vogelsberg
durch fremder leute jagdrevier spazieren, woraufhin ich ihm erwiderte, dass man noch nicht einmal mit einer ungeladenen flinte
durch die fußgängerzohne gehen dürfte. das läge aber nicht am jagdrecht, sondern am waffengesetz...

oder denkt hier ein nicht fliegenfischender fischereiaufseher, dass ich mit den schlaufen der windknoten in meiner leine
den fischen eine falle stelle, die ich dann zuziehe, wenn einer mit seiner flosse dahinein stolpert ?? :lol:

vielleicht kann hier ein juristisch tätiger sportsfreund aus dem forum noch weitergehende erhellung bringen

grüßung
Thorsten
-- dry or die --
Kielerkrabbe

Beitrag von Kielerkrabbe »

Ich möchte auch mal meinen Senf dazu geben, denn ich finde man sollte die ganze Sache auch aus einem anderen Blickwinkel beleuchten. Unabhängig davon, dass jetzt die endgültige Sachlage nicht eindeutig klar aus dem Gesetzestext von uns abzuleiten ist, die Fischerreiaufseher haben die Aufgabe und die Berechtigung den Fischereiausübenden und die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren, also üben sie doch ihre Tätigkeit in unserem Sinne aus.
Dies kommt uns also allen eigentlich zugute, denn wer überprüft den sonst ob jemand fischereiberechtigt ist oder nicht? Ohne Kontrollen geht es leider nicht, das zeigt im Straßenverkehr die Polizei, in der Jagd der Jagdaufseher usw..
Nicht jeder verhält sich bei der Fischerei waidgerecht und jeder von uns kann doch bestimmt von einem Vorfall berichten, bei dem er Leute am Wasser angetroffen hat, die offensichtlich nicht mit der Angelrute ans Wasser gehören. Also, bei aller berechtigter Kritik – Fischereiaufseher sind in der Regel keine Wichtigtuer sondern machen ihren Job (ehrenamtlich) der uns allen hilft.
Ich freue mich über jede Kontrolle, denn erstens habe ich nichts zu verbergen und zweitens ist die Präsens eines Fischereiaufsehers am Wasser für uns eigentlich ein Vorteil.
Vielleicht schaltet sich Martin (Troutcontrol = Forellenkontrolleur) mal ein, wenn er aus Schweden zurück ist, er müsste in der Lage sein uns da auf dem juristischen Eis weiter zu helfen.
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