Moin, habe gerade folgendes gelesen:
Man darf nur Köder mit einem Haken verwenden. Entweder Einzel-, Doppel-, oder Drillingshaken. Der Haken muss entweder ganz ohne oder mit zusammengeklemmtem Wiederhaken ausgestattet sein.
Und:
Werden diese Regeln nicht beobachtet wird das Fischereirecht für das aktuelle Jahr sowie für das kommende Jahr eingezogen.
Im Wiederholungsfall wird das Fischrecht für das aktuelle Jahr sowie für
weitere 5 Jahre eingezogen.
Ganz schön heftig - aber vielleicht auch verständlich ...
Gruß Bernd
Neue Regelung für das Angeln in der SKjern Au
Neue Regelung für das Angeln in der SKjern Au
87 cm - und doch wieder verloren
Hallo Bernd,
wo hast Du es gelesen? Im Net?
Die Regelungen sind vollkommen in Ordnung und wohl leider auch nötig. Ich frage mich allerdings, wie es festgestellt wird, dass der Betroffene "gesperrt" ist? Mich hat noch nie jemand nach dem Pass gefragt. Weder wenn ich mir den Jahresschein geholt habe, noch bei dem Kauf einer Tageskarte für die Skjern.
Gruss, Arnd
wo hast Du es gelesen? Im Net?
Die Regelungen sind vollkommen in Ordnung und wohl leider auch nötig. Ich frage mich allerdings, wie es festgestellt wird, dass der Betroffene "gesperrt" ist? Mich hat noch nie jemand nach dem Pass gefragt. Weder wenn ich mir den Jahresschein geholt habe, noch bei dem Kauf einer Tageskarte für die Skjern.
Gruss, Arnd
Besondere Regelung für das Angeln im Skjern Fluss-System.
Man darf nur Köder mit einem Haken verwenden. Entweder Einzel-, Doppel-,
oder Drillingshaken. Der Haken muss entweder ganz ohne oder mit zusammengeklemmtem Wiederhaken ausgestattet sein.
Nachdem 1 Lachs gefangen worden ist, wieder zurückgesetzt oder nicht, darf
nicht mehr mit Wurm oder köder mit Duft geangelt werden.
Garnelen sind ganz verboten laut der Verordnung des Skjern Fluss-Systems.
Der Angler darf pro Jahr nur einen Lachs über 73 cm oder 2 Lachse mit einer Länge von 73
cm oder darunter mitnehmen/töten.
Werden diese Regeln nicht beobachtet wird das Fischereirecht für das aktuelle
Jahr sowie für das kommende Jahr eingezogen.
Im Wiederholungsfall wird das Fischrecht für das aktuelle Jahr sowie für
weitere 5 Jahre eingezogen.
Jeder gefangene Lachs und Meerforelle muss auf dem Fangstrapport registriert werden, Den sie im Postkasten an des Fluss findet, oder on-line Registrierung an www.skjernaasam.dk/Fiskeriet/Fangstrapporter.
das stammt hieher
Gruß BlackZulu