Zwei schwarze Fahnen?

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
smellslikefish

Zwei schwarze Fahnen?

Beitrag von smellslikefish »

Aus aktuellen Anlass mal die Frage:

Was zeigen die schwimmenden Markierungen der Fischer mit zwei schwarzen übereinander angeordneten Fahnen an?

Waren das Reusen?
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-Steffen-
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Beitrag von -Steffen- »

Hab da mal folgendes gefunden.

§ 20 Kennzeichnung von Fanggeräten und Fischbehältern
(1) In den Küstengewässern sind ausgelegte Stell- und Treibnetze sowie Aalschnüre und Korbketten durch Flaggen so zu kennzeichnen, dass an den Enden je zwei viereckige Flaggen gesetzt werden. Bei Längen über 500 Meter sind darüber hinaus in Abständen von höchstens 400 Meter Bojen mit je einer Flagge anzubringen.
Gruß Steffen

"Flüsse und ihre Bewohner wurden zur Erholung weiser Männer gemacht und für Dummköpfe, damit
sie unbeachtet daran vorbeilaufen." - Izaak Walton
smellslikefish

Beitrag von smellslikefish »

Ja, aber anhand der Farbe kann man doch nochmal erkennen was genau da jetzt unter Wasser liegt, oder? Ich habe bisher nur die roten Doppelflaggen wahrgenommen, die soweit ich weiss Netze kennzeichnen.

Die Schwarzen waren anders angeordnet als die Roten es sonst sind und viel näher am Ufer (ca. 30m).
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nordfan
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Beitrag von nordfan »

Die Sache ist ganz einfach,
steht alles hier geschrieben:

Konsolidierte Fassung der
Landesverordnung
über die Ausübung der Fischerei
in den Küstengewässern


Auszug:
1. Für Netze sind rote Flaggen von mindestens 40 cm Kantenlänge und Radarreflektoren,
für Angelschnüre und Aalreusen schwarze Flaggen von mindestens 20 cm Kantenlänge zu verwenden.

2. Reihen von ausgelegten Stellnetzen einschließlich Heringsstellnetzen sowie Angelschnüren und Aalreusen sind
an ihren Enden durch je zwei viereckige Flaggen übereinander (Doppelflaggen) zu kennzeichnen.


Gruß
Nordfan :wink:
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SilverDoc

Beitrag von SilverDoc »

Lernt man ja auch eigentlich in der Prüfung ;)
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Der_Malte
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Beitrag von Der_Malte »

SilverDoc hat geschrieben:Lernt man ja auch eigentlich in der Prüfung ;)
In welcher :q:
Gruß Malte

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Beitrag von SilverDoc »

Die, die du ablegen musst, um deinen blauen Lappen zu erhalten.
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Der_Malte
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Beitrag von Der_Malte »

Nee kommt das dort wirklich drinn vor!? :oops
Lang, lang ist´s her. :roll:
Gruß Malte

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Beitrag von SilverDoc »

JA :wink:
smellslikefish

Beitrag von smellslikefish »

SilverDoc hat geschrieben:Lernt man ja auch eigentlich in der Prüfung ;)
Aber nicht im tiefsten Niedersachsen ;)

@Nordfan: Danke!
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Der_Malte
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Beitrag von Der_Malte »

smellslikefish hat geschrieben:
SilverDoc hat geschrieben:Lernt man ja auch eigentlich in der Prüfung ;)
Aber nicht im tiefsten Niedersachsen ;)

@Nordfan: Danke!
Da denke ich auch, ich kann mich nicht dran erinnern, dass das drin vorkam.
Gruß Malte

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nordfan
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Beitrag von nordfan »

Fischereirecht ist Landesrecht!

Daher kommt es, dass unterschiedliche Inhalte gelehrt werden.
Ich führe auch Kurse für die Fischereischeinprüfung durch

und bei mir steht das Thema natürlich auf dem Lehrplan. ;)

Gruß
Nordfan :wink:
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Der_Malte
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Beitrag von Der_Malte »

Hier lernt man immer wieder was dazu.

:+++:
Gruß Malte

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Beitrag von Gardenfly »

Da ich oft das "Glück" habe für die Prüfungsauswertung rekrutiert zu werden,kann ich auch nur sagen :
In NdS ist das keine Prüfungsfrage.
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mefoandy
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Beitrag von mefoandy »

Genau das kann ich auch bestätigen.
in Niedersachsen kennt man solchen Fragen bei der Sportfischerprüfung nicht !

Aber trotzdem ist es interessant - man sollte es eigentlich wissen.
Zumindest davon schon einmal gehört haben.

Aber unsere norddeutschen Freunde sind ja gern behilflich bei solchen Fragen.

Danke :+++:

tl Andy
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