es gibt ja derzeit in vielen Foren reichlich Diskussion um das "neue" Waffenrecht. In Bezug auf uns Angler ist dabei die spannende Frage, was mit Messern ist, deren Klingenlänge mehr als 12cm beträgt.
Diskussionen, wenn man ein wenig googelt, gibt es in allen Bereichen, von Militaria Fans (offensichtlich), Trachtengruppen (z.B. Hirschfänger, die zum Jagdbrauchtum gehören), Kochfans (offensichtlich) und Leuten, die einfach ein Brotmesser in der Metro kaufen wollen.
Im Anglerboard gibt es einen ~8 Seiten Thread, in dem zu 50% über die Softair Waffen Geschichte und andere 12cm Anzüglichkeiten diskutiert wird. In die Richtung soll das hier bitte nicht gehen
Im AB besteht Einigkeit darüber, dass z.b. ein Filietiermesser im Koffer/Rucksack wohl mitgeführt werden darf, am Grürtel sehen das einige schon als grenzwertig.
KEINER diskutiert dort jedoch den EINSATZ eines solchen Messers.
Also mal völlig unbetrachtet, ob ich das Teil bis zum Einsatz in welcher Form auch immer legal "aufbewahren" kann...
Was passiert, wenn ich Trutti den Weg in den Himmel bereite bzw. sie in leckere Filets verwandeln will? Normalerweise mache ich das möglichst am Wasser, um der Müll in der Küche nicht entsorgen zu müssen und zumindest den Teil, den ich nicht verwerte über die Krabben ins Meer zurück zu führen. Spätestens dann ist das Messer letztendlich in der Öffentlichkeit angekommen.
Hier ein paar Ergebnisse meiner Recherchen:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/200 ... 50/01.html
Der dort angegebene Link referiert jedoch nur eine Entwurfsform des Gesetzes, nicht das verbindliche Gesetz selbst.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf
Falls jemand einen "offiziellen" Link mit einer "finalen" verabschiedeten Version des Textes findet, immer her damit.
Ich finde es ziemlich erschreckend, dass Otto-Normalbürger; [nein, in Bezug auf den Internet Gebrauch, betrachte ich mich dann doch sogar als höher qualifizierten Normalbürger]; nicht in der Lage ist, mit diesen relevanten Informationen auf den offensichtlichen Einstiegen bedient zu werden.
www.polizei.de -> Hamburg -> Aktuelles
-> Die Queen Mary 2 kommt im November
Suche nach "Waffengesetz" -> 1 Eintrag vom 10.8.2007:
Im Hafen einlaufende Schiffe müssen eine Liste aller an Bord befindlichen Waffen angeben
www.justiz.de -> Suche nach Waffengesetz -> nicht gefunden (!!!)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Hat, wie man im Link schon erkennen kann nur die Version von 2002.
Es gibt eine Referenz (November 2007) über die vorhergehende Änderung, die die Länder ermächtigt, das Tragen von Waffen in bestimmten Bereichen einzuschränken, wie in HH z.b. in der Kiez Ecke.
Die folgende Info klingt für uns Angler zwar sehr bedarfsgerecht,
ist jedoch nicht "offiziell", da die Quelle eben keine Behörde, sondern eine Interessengruppe ist.
http://www.cop2cop.de/2008/02/22/gesetz ... ngesetzes/
Kann ich als Watangler, der keinen Rucksack oder Koffer oder Eimer zum transportieren seiner Gerätschaften verwendet, sondern sein Messer in der Wat-Weste "führt" mein bisheriges Messer noch mitnehmen, oder muss ich auf ein 11,9 cm Messer umsteigen ?Das Führen bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck weiter erlaubt sein. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll.
Volker