30.12. verpetzen von 6 Brandungsanglern

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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tangathotty
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Beitrag von tangathotty »

....napalm... alles andere ist kinderkram :evil:

aber mal im ernst: Zippy, Adasen und ich hatten am Eitz auch mal ein paar
dauercampende brandungsangler angesprochen. allderdings erwiderten die nur,
dass sie ja nicht auf Mefos aus sind, daher dürften die ja dort fischen.
das die aufstiegswilligen fische allerdings nicht an den bierkisten im Eitz vorbeischwimmen
konnten, weil dieser zu kühlungszwecken komplett zugestellt war könnt ihr euch sicher denken.

einzige alternative: den lehrgang zum fischereiaufseher mitmachen.

grüß euch
Thotty

und guten rutsch
-- dry or die --
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Hiker
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Re: ich weiß nicht recht..

Beitrag von Hiker »

meyfisch hat geschrieben:...und wenn ich mir vorstelle, ich würde dieses verhalten auf andere lebensbereiche übertragen, dann lebe ich in einem land mit lauter kleinen denunzianten und aufpassern, die jedes fehlverhalten sanktioniert wissen wollen. eine für mich gruselige vorstellung.
Die Mehrzahl aller aufgeklärten Fahrerfluchtdelikte geht auf das Konto von o.g. Denunzianten :grin: . Das sind nämlich unsere lieben gelangweilten Mitbürger (nichts für ungut - meist Rentner), die den ebenso lieben langen Tag am Fenster sitzen und haarklein beobachten, was da so geschieht.
Wenn es nun dein ramponierter Wagen ist, den du morgens vor der Arbeit "umgestaltet "vorfindest, dann freust du dich auch, das Lieschen Müller beobachtet hat, dass da einer aus "Sonstewo" mit Numernschild XYZ um 7.13 Uhr gegengedeppert ist.... nur mal so als Beispiel

Ich denke, es ist im richtigen Rahmen zu betrachten ;). Das angeführte "Kaugummi ausspucken" als Beispiel und zu sechst in einer Schutzzone ne' Brandungssause veranstalten sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Irgendwo muss man ja mal anfagen - die Auswirkungen des Prinzips Vogelstrauss sollte jedem irgendwoher bekannt sein.

Greets, Hiker ;)
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Kystefisker
Fish hard, Rest easy....
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Beitrag von Kystefisker »

... klar kann man's so wie Müller machen aber spätestens wenn euch die ersten trotz noch so netter Sprüche Haue androhen (... denn Müller's "Trick" funktioniert wohl nicht sooo häufig, sind ja nicht alle so Naiv und Wissen schon was man von ihnen will !) macht man sich Gedanken ob man solche Probanten anspricht.

Fakt ist es gibt Schongebiete und jeder der an der Küste fischt hat sich vorher zu Informieren wo man wann & wie fischen darf.
Klingt Schaize, ist aber so... :!:

Daß das Spiel auch anders rum funktioniert konnte ich im Frühjahr selbst erleben, da wurden wir schon an eben jener Stelle von einem Beamten von was auch immer (WaPo?) schon auf'm Deich dermaßen angepflaumt und der hatte NULL Ahnung über die Zeiten in denen die Au ein Schonbezirk ist und beim Versuch ihm eben den richtigen Sachverhalt dazulegen liefen wir dermaßen auf Grund, ich hab's dann gelassen und wir gingen unserer Wege.

Will sagen es gibt überall 2 Seiten der Medallie, jeder ist für sich und sein Handeln selbst verantwortlich und muß eben auch mit Konsequenzen rechnen wenn er sich falsch verhält. Und dann zu sagen "...das kann ja mal passieren..." , wenn man solche Leute nicht in irgend einer Weise über ihr Fehlverhalten informiert wird sich nie was ändern und meistens Wissen diese Menschen schon genau was sie da tun und auch das die wenigsten sich trauen was zu unternehmen....!!!

Und Vergleiche mit einem "Blockwart", na ja ... :roll:

Und wenn man sich's ganz einfach machen will dann schafft man Schongebiete ab, streicht die Schonzeiten und schon hat man keinen Grund mehr sich über andere Aufzuregen oder diese sogar "Anzuschwärzen", aber ist es das was man haben will..... :?:

Um jetzt keine Streitgespräche loszutreten bin ich der Meinung das jeder mit sich selbst ausmachen muß wie er bei solchen Vorkommnissen handelt.

Ob man das dann auch als Thread eröffnen muß ist auch immer vorher zu Überlegen denn dann ergibt sich eben das was schon so oft Abgangen ist, event. Streitgespräche, "Anschuldigungen", ect. !
Noch bleibt ja alles im Rahmen aber wir alle Wissen auch wie schnell die Stimmung kippt und dann haben die Moderatoren wieder Arbeit im neuen Jahr (... ich für meinen Teil hätte sowas früher auch gepostet, Heute würde ich es lassen und mich nur mit Leuten vor Ort bei Treffen oder so drüber unterhalten, is aber nur meine Meinung !)

Dafür sind wir alle wohl Alt genug, in diesem Sinne wünsche ich allen für's neue Jahr garnicht erst in solche "Gewissenskonflikte" zu kommen :!:


"kf"
"Good fishing trip means also good time with your friends, people who have the same burning passion to fly fish, find the peace in it and respect mother nature."
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Fyggi
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Beitrag von Fyggi »

Hallo All

Ich denke als Mefo_Fischer und Polizeibeamter (ja, ich oute mich mal) habe ich für beide Seiten Verständnis.

Einerseits natürlich der Mefo-Fischer, dem das Messer in der Hose aufgeht, wenn er eine solche Beobachtung macht. Natürlich ist es eine Sauerei und dass das Ansprechen leider oft genug in Streit endet, läßt einen so etwas nicht ruhiger betrachten.

Andererseits eine WaPo-Dienststelle, die zwischen den Feiertagen vermutlich tatsächlich mit heruntergefahrener Stärke (ja, auch Polizeibeamte können Famlienväter und Angeler sein und freuen sich über ein paar freie Tage) ALLES machen soll. Da stehen 6 Angler in einem Schonbezirk 2 Tage vor Ende der Schonzeit wahrscheinlich nicht unbedingt auf Platz 1.

Nur damit hier kein falscher Schlag reinkommt:
wenn ich also am wasser wäre, dann würde ich das bemerken, würde mich wahrscheinlich ärgern, aber die wapo anrufen, nee, das würde ich mir verkneifen. ich bin doch kein hilfspolizist oder ganz böse ausgedrückt, blockwart
So würde ich es auch nicht so ganz sehen, dann könnte jeder machen, was er wollte und keiner würde sich mehr aufregen und etwas dagegen tun.

Wenn die WaPo bei euch eurer Meinung nach GRUNDSÄTZLICH den Eindruck erweckt, es würde sie überhaupt nicht interessieren, würde ich mich auch aufregen und etwas dagegen tun!

In diesem Fall aber einfach mal lockerer bleiben und vielleicht etwas mehr Verständnis für die für mich schon eher nachvollziehbare Situation zeigen.

Mark
Fario
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Beitrag von Fario »

mal eine frage am rande: ist denn für die verfolgung einer solchen fischereirechtlichen ordnungswidrigkeit die wasserschutzpolizei wirklich notwendig? die haben ja nicht vom boot aus geangelt und sind vom land aus viel leichter zu erwischen. könnte dies nicht also auch die normale polizei viel besser erledigen? die normalen grünen müssten ja auch in ausreichender zahl verfügbar sein.

:?:
gerri

Beitrag von gerri »

Ich finde den Blockwart Vergleich ganz treffend. Man hätte ja vielleicht auch was sagen können. Ich glaube kaum, daß die Brandungsangler gleich aufgestanden wären und zugeschlagen hätten. Ab da hätte ich dannauch die Polizei gerufen. Als Polizist würde ich auch überlegen ob ich da rauseiern würde um 6 Leute vom angeln abzuhalten, die dann vielleicht schon wieder weg sind wenn ich kommen würde.

Wie war das noch mit dem Honig, den Bienen und den Männern? :spass:
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Buba
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Beitrag von Buba »

An der Stelle ist es nicht das Erste mal das ich Angler ( Brandungs wie auch Spinnfischer ) darauf angesprochen habe das da wo er steht ein Fischschonbezirk ist !
Einer bedankte sich über die Info ( Urlauber ) und von den Anderen bekam ich meistens nur blöde Antworten wie das ist nicht dein Problem / willst du Ärger oder wurde von den Spinnfischern einfach ignoriert oder blöde angeschaut und einer kam mit dem Spruch das er mal was mit der Materie Wasserschutz und Schongebiete zu tun hatte und da ja jetzt kein Schild mehr da sei währe es jetzt keine Schutzzone mehr :!:
Ich bin ja nun etwas öfter in der Ecke unterwegs und wenn mann da andauernd Leute in dem Gebiet Angeln sieht dann :s+1: mich das irgend wie an !
Ich habe auch irgendwie Verständnis für die Wapo ! das sie nicht überall sein können um alles zu kontrolieren :!:
Außerdem ist die Schmerzgrenze bei fielen Leuten so niedrig das mann nur an einen falschen geraten muss und dann wars das ersmal mit fester Nahrung ( muss nicht so sein aber wie war es vor Weihnachten mit dem Älteren Mann der zwei Jugendlichen gesagt hatte das das Rauchen im Zug nicht erlaubt ist ? der hat das Weihnachtsfest nicht zu Hause gefeiert )
Und ab wann sollte mann denn eingreifen ?? bei 8 oder 10 Anglern :?:
Jeder muss sich informieren ob sich zum Beispiel die Mindesmaße , Schonzeiten usw geändert haben also auch wo es Schongebiete gibt :!:

Das ist zwar nur meine Meinung aber wenn wir alle nur über solche Sachen hinwegsehen wird sich nichts ändern :!:
Gruß und Petry
Bernhard .



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nordfan
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Beitrag von nordfan »

Wir drehen uns hier wie die Fliege auf der Buttermilch.

Keine der Betrachtungsweisen ist falsch und jeder empfindet die Situation ein wenig anders.
Grundsätzlich hat Timo mit seinem Aufbegehren ja Recht und die „entfernten Kollegen“ der WaPo liegen auch nicht daneben.
Nur eines sollten wir uns nicht erlauben, die völlige Gleichgültigkeit gegenüber solchen oder auch noch schwerwiegenderen Verfehlungen.
Unsere Kanzlerin sagte in ihrer Neujahrsansprache,
Zitat:
Wir wollen eine Kultur des Hinsehens als Motto für das Jahr 2008“.
Zitat Ende.

So werde ich es halten.


Gruß
Nordfan :wink:
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
Kielerkrabbe

Beitrag von Kielerkrabbe »

Nordfan hat geschrieben:...Unsere Kanzlerin sagte in ihrer Neujahrsansprache,
Zitat:
Wir wollen eine Kultur des Hinsehens als Motto für das Jahr 2008“.
Zitat Ende.

So werde ich es halten.


Gruß
Nordfan :wink:
Die schaue ich mir schon lange nicht mehr an, aber.....
auch ich sehe hin, bei der MwSt, bei den Spritpreisen, bei der Inflationsrate, bei der gestrichenen Pendlerpauschale, bei der nachträglichen Zusatzbesteuerung meines Wohnklos, bei meinen Abzügen und bei der Diätenerhöhung. :evil: :evil: :evil:
Sie hat es so gewollt :grin: :grin: :grin:
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Bernd Ziesche
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Beitrag von Bernd Ziesche »

Hallo allen :wink: .

Brandungsangler, Karpfenangler, Hochseeangler, Spinnangler oder auch Fliegenfischer - wir alle haben eine gemeinsame Leidenschaft, das Angeln.

Es gibt auf dieser Welt genug Menschen, die uns alleine wegen unserer Leidenschaft verurteilen.

Unsere Interessen können wir am besten vertreten und ggf. regelrecht verteidigen, indem wir alle zusammenhalten.

Ich betrachte viele Dinge gerne zunächst einmal mit den mir bekannten Fakten.

Wenn ein Fischer sein Netz in einen entsprechenden Schonbezirk vor die Mündung eines Meerforellen führenden Flusses stellt, fängt er einen Großteil der aufsteigenden Meerforellen weg. Das können in einer Nacht mit einem einzigen Netz ohne weiteres 50 Meerforellen binnen einiger Stunden sein.

Bis heute habe ich in 28 Jahren an der Ostseeküste noch niemals einen Brandungsangler gesehen, der eine Meerforelle fing.

Wenn also der Fischer mit seinem Netz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, was stellt dann der Brandungsangler unter der Betrachtung der echten Verhältnismäßigkeit dar ?
Kurzum eine Gruppe von Brandungsangler fängt zusammen nicht 1 % der Meerforellen, die ein Fischer mit einem 50m kurzen Netz fangen würde.

Meine persönliche Meinung ist die, dass ein Brandungsangler, der den (vermeintlichen (Schwarz-)) Fischer davon abhält, heimlich sein Netz eine Nacht vor die Mündung zu stellen, das beste ist, was dem Fischbestand des Flusses passieren kann !

Eine Gefahr für den Bestand stellt das Brandungsangeln im Mündungsbereich aus meiner Sicht nicht dar.

Ein Beamter der Wapo, welcher sich auskennt, hätte den Tatbestand der Fischwilderei "ohne Fang" erwartet. Gerade einmal eine kleine Ordnungswidrigkeit. Anders wäre es gewesen, hätten die Brandungsangler dort Meerforellen liegen gehabt. Dem war vermutlich nicht so.


Ich würde einen anderen Angler nicht ohne ein vorhergegangenen Gesprächsversuch melden. Und selbst danach würde ich es im besagten Fall nicht tun.
Denn ich denke, wir stärken unsere Position nach außen am besten dadurch, dass wir Angler gemeinsam gegen alle Netzfischer vorgehen, die für den Meerforellenbestand eine echte Gefahr darstellen.
Und ich denke, wir brauchen hier auch die Stimmen aller Brandungsangler.

Gruß,
Bernd

p.s. In einer entsprechenden Situation vor Ort reagiert man natürlich oft spontan und hat nicht die Ruhe bei der Betrachtung der Situation, wie ich sie jetzt hatte.
www.first-cast.de
Fliegenfischerschule
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Fynn_sh
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Beitrag von Fynn_sh »

Bernd Ziesche hat geschrieben:Hallo allen :wink: .

Brandungsangler, Karpfenangler, Hochseeangler, Spinnangler oder auch Fliegenfischer - wir alle haben eine gemeinsame Leidenschaft, das Angeln.

Es gibt auf dieser Welt genug Menschen, die uns alleine wegen unserer Leidenschaft verurteilen.

Unsere Interessen können wir am besten vertreten und ggf. regelrecht verteidigen, indem wir alle zusammenhalten.

Ich betrachte viele Dinge gerne zunächst einmal mit den mir bekannten Fakten.

Wenn ein Fischer sein Netz in einen entsprechenden Schonbezirk vor die Mündung eines Meerforellen führenden Flusses stellt, fängt er einen Großteil der aufsteigenden Meerforellen weg. Das können in einer Nacht mit einem einzigen Netz ohne weiteres 50 Meerforellen binnen einiger Stunden sein.

Bis heute habe ich in 28 Jahren an der Ostseeküste noch niemals einen Brandungsangler gesehen, der eine Meerforelle fing.

Wenn also der Fischer mit seinem Netz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, was stellt dann der Brandungsangler unter der Betrachtung der echten Verhältnismäßigkeit dar ?
Kurzum eine Gruppe von Brandungsangler fängt zusammen nicht 1 % der Meerforellen, die ein Fischer mit einem 50m kurzen Netz fangen würde.

Meine persönliche Meinung ist die, dass ein Brandungsangler, der den (vermeintlichen (Schwarz-)) Fischer davon abhält, heimlich sein Netz eine Nacht vor die Mündung zu stellen, das beste ist, was dem Fischbestand des Flusses passieren kann !

Eine Gefahr für den Bestand stellt das Brandungsangeln im Mündungsbereich aus meiner Sicht nicht dar.

Ein Beamter der Wapo, welcher sich auskennt, hätte den Tatbestand der Fischwilderei "ohne Fang" erwartet. Gerade einmal eine kleine Ordnungswidrigkeit. Anders wäre es gewesen, hätten die Brandungsangler dort Meerforellen liegen gehabt. Dem war vermutlich nicht so.


Ich würde einen anderen Angler nicht ohne ein vorhergegangenen Gesprächsversuch melden. Und selbst danach würde ich es im besagten Fall nicht tun.
Denn ich denke, wir stärken unsere Position nach außen am besten dadurch, dass wir Angler gemeinsam gegen alle Netzfischer vorgehen, die für den Meerforellenbestand eine echte Gefahr darstellen.
Und ich denke, wir brauchen hier auch die Stimmen aller Brandungsangler.

Gruß,
Bernd

p.s. In einer entsprechenden Situation vor Ort reagiert man natürlich oft spontan und hat nicht die Ruhe bei der Betrachtung der Situation, wie ich sie jetzt hatte.
Moin Bernd

es werden schon ab und zu Meerforellen mit der Brandungsrute gefangen, aber im Vergleich Meerforellenangler/Brandungsangler fangen Brandungsangler wohl nicht einmal 1% der Fische ;)
Ich könnte aber schon von einigen Fängen berichten, bin zeitweise ziemlich aktiv in der "Brandungsszene" ;)

Am besten gefallen mir diese beiden Sätze ...
"Ich würde einen anderen Angler nicht ohne ein vorhergegangenen Gesprächsversuch melden. Und selbst danach würde ich es im besagten Fall nicht tun."
... und da möchte ich uneingeschränkt zustimmen :+++:
Wind ist nur ein mentales Problem! (H. Mortensen)
:ironie:
Fario
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Beitrag von Fario »

Bernd Ziesche hat geschrieben: Ein Beamter der Wapo, welcher sich auskennt, hätte den Tatbestand der Fischwilderei "ohne Fang" erwartet. Gerade einmal eine kleine Ordnungswidrigkeit. Anders wäre es gewesen, hätten die Brandungsangler dort Meerforellen liegen gehabt. Dem war vermutlich nicht so.
ohne jetzt das stgb vorliegen zu haben bin ich mir sicher, dass das nicht so ist!
fischwilderei ist m.e. ein straftatbestand gem. stgb. auf den erfolg kommt es hierbei wie bei der jagdwilderei nicht an. tatbestandserfüllung ist bereits das nachstellen bei gleichzeitigem brechen fremder fischerreirechte. mit fischwilderei hat dies also vermutlich wenig zu tun. denn:

schonbezirke werden gewöhnlich von einer verwaltung/behörde per verordnung implementiert. mit dem fischereirecht an sich hat dies in diesem fall nichts zu tun. das fischereirecht obliegt grundsätzlich dem eigentümer des gewässers. der eigentümer kann das fischereirecht zwar auch anderen gewähren, aber nicht über behördliche schonbestimmungen entscheiden. die brandungsangler haben vermutlich generell in dem gewässser angeln dürfen. nur haben sie mit dem angelort gegen die verordnung verstroßen. das ist eine meistens eine ordnungswidrigkeit (ist normalerweise in den rechtsverordnungen zu den schongebieten aufgeführt). auch auf den erfolg der handlung kommt es dabei nicht an.

genauso hätte das dann auch ein sich auskennender beamter gehandhabt. grundsätzlich ist bei einer owi alles möglich. von mündlicher verwarnung ohne bussgeld bis hin zu 25.000 euro (oder 50.000?). normalerweise gibt es für verschiedene owibereiche bussgeldkataloge mit bussgeldrahmen, um das vorgehen und sanktionieren zu vereinheitlichen. dort hätte der beamte dann nachgesehen und unter einbeziehung seines ermessensspielraumes für den konkreten fall entschieden.


petri

:wink:
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Müller
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Beitrag von Müller »

ich finde das thema immer besser, und finde es bemerkenswert, was hier für ein geballtes fachwissen zu tage kommt :+++: :o :lol:



.......nur die brandungsangler wissen es wahrscheinlich noch immer nicht


:lol:
wer babyrobben kloppt, der fi..t auch kinder!!!
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troutcontrol
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Beitrag von troutcontrol »

moin,
ich werd alt, musste jetzt direkt nachgucken, welche hausnummer die fischwilderei im stgb hat (für interessierte: 293) und das, obwohl sich mein damaliger abteilungsleiter einen spaß daraus machte, mir vorzugsweise diese fälle zuzuschanzen, die ich dann auch alle sachgerecht :oops erledigt habe (eingestellt und geräte weg).

is also schon ´ne straftat, wenn sie vorsätzlich begangen wird.

ob es in den fällen, in denen kein vorsatz vorliegt, den quasi - auffang - tatbestand der owi gibt, weiß ich allerdings nicht.
vielleicht wollte der kollege von der wapo mit seinen fragen darauf hinaus, denn ansonsten hätte er wohl...

grüsse aus berlin
martin
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Mefo-Sucher
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Beitrag von Mefo-Sucher »

Hallo,

meines Erachtens gilt in erster Linie die Spezialnorm: die Küstenfischereiordnung.

Gemäß § 5 ist der Fischfang vom 01.10 bis 31.12 eines jeden Jahres in folgenden Gewässern und deren Zuläufen verboten: .. u. a. 11. Schwastrumer Au.

Ordnungswidrig
gem. § 46 Abs. 1 Nr. 15 LFischG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, entgegen § 4 den Fischfang ausübt.

Also bleibt es eine Ordnungswidrigkeit, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig.


Finde es schon richtig, die Wapo darauf aufmerksam zu machen. Da spricht ja wirklich nichts gegen und nur regelmäßiges Hinweisen genauso wie bei den Netzen sorgt schon für mehr Aufmerksamkeit für das Problem.
Schätzungsweise wurden solche "Bagatellen" bisher einfach nicht so ernst genommen.

Etwas Verständnis muss man den Beamten wohl zugestehen, wenn sie zwischen den Feiertagen unterbesetzt sind und ihre wenige Zeit kaum einplanen können.

Als erste kleine Hife sollte mindestens wieder ein Schild aufgestellt werden- auch wenn rechtlich nicht nötig. Möglichst in vandalensicherer Höhe. ;) Dann könnte man die Angler wenigstens mal darauf hinweisen, wenn man denn den Mut und die Motivation hat.
Gruß Mefo-Sucher :-D
:::::::::::::::::::::
... aus Freude am Fisch.
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