Vejle Fjord ärger am zweiten Tag bei Meter 372...

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Tante Torge
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Vejle Fjord ärger am zweiten Tag bei Meter 372...

Beitrag von Tante Torge »

Tach Gemeinde,

ich muß hier mal von meinem letzten Ausflug am Dienstag in DK berichten. Ziel sollte der Vejlefjord, genauer der Strandabschnitt bei Stouby, sein. Mein Auto konnte ich an einem Campingplatz parken und mich so gemütlich anplünnen. Auf dem Weg zum anvisierten Platz kam ich an einer Au vorbei. Soweit mir bekannt war und es mir der Fischereischein bestätigte, beginnt die Saison der Schonbezirke um Auen die kleiner sind als 2m (Mündungsbreite) am 16ten September jeden Jahres in einem Radius 500m um den Mittelpunkt des Auslaufs.
Da ich keine Lust auf fragende Touris und/oder Einheimische hatte und die anvisierte Stelle eh weiter weg lag, machte ich mich schnellen Schrittes weiter auf den Weg. Dort angekommen sah ich in ca 100m Entfernung gesetzte Reusen die gerade von einem Fischer geleert wurden. Ich stellte mich an dieser Stelle ins Wasser und fing an zu fischen. Nach ca. 30min kam ein seeeehr schnelles Boot auf mich zugeschossen. Auf 30m konnte ich Fiskeri Kontroll lesen und fing an meinen Ausweis, Lizenz etc. aus der Bux zu puhlen. Neben mir angekommen wurde ich jedoch gleich, in bestem Deutsch, aus dem Wasser gebeten. Mir wurde mitgeteilt das Ich in einer Schutzzone stehe :o und ich nun eine Strafe von 2500,- Kronen zu zahlen hätte.
Auf meinen Hinweis, das die AU doch keine zwei Meter breit war und somit die Regelung erst ab 16ten September in Kraft tritt wurde Argumentiert, das es im Vejlefjord eine Ausnahmeregelung geben würde :+q:
Es folgten wilde Telefonate mit der zuständigen Polizei, der oberen Fischereibehörde etc.
Wir verblieben so, das sich die Polizei Horsens bei mir melden würde.
Der Tach war also im A... :s+1:

Nu mal die Fragen:

1. Gibt es für den VejleFjord Ausnahmeregelungen bezüglich der entsprechenden Schutzzonen?

2. Wenn es diese Ausnahmen gibt, währe es nicht mit in der Verantwortung des Herausgebers der Lizens mir diese Regelungen mitzuteilen?
(unwissenheit schütz vor Strafe nicht, danke Kyste)

3.Die Polizei hat Adresse, Firma und Telefonnummer von mir.
Die Polizei hat sich bis heute nicht gemeldet, ist das normal?


Ich stand übrigens 372 von der Au entfernt. Die messen das original mit Laserpistolen vom Boot aus nach :+++:
Zuletzt geändert von Tante Torge am 08.09.2007, 21:22, insgesamt 1-mal geändert.
"...und wenn du die Auflaufbremse an der Zweiendrigen Einhand nicht exakt auf 37Nm eingestellt hast, dann kann son 60er Umsteiger dir schonmal den Tag versauen...."
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Kystefisker
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Beitrag von Kystefisker »

.... klingt erstmal sehr Schaize das ganze... :!:

Zum Thema ...
2. Wenn es diese Ausnahmen gibt, währe es nicht mit in der Verantwortung des Herausgebers der Lizens mir diese Regelungen mitzuteilen?
... ist es meistens doch so das man sich als Angler zu Informieren hat (ist zumindest in "D" so und wird mit dem Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" abgetan... :roll: ).

Zu allem anderen müßte doch zumindest ein ortsansässiger Getacklehändler Auskunft geben können / müssen ! ? !

Gibt's denn da keine HP auf der wie in Schleswig-Holstein die Schutzzonen, Bestimmungen, ect. aufgelistet sind....?

Hoffentlich geht das alles Gut aus, drück dir die Daumen und halt uns mal auf'm laufenden was noch kommt.....!

Guck mal hier....
http://fliegenfischerschule-mittelweser ... emark.html

http://fliegenfischerschule-mittelweser ... eilj-30799


"kf"
Zuletzt geändert von Kystefisker am 08.09.2007, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Tante Torge »

Hi Kyste, deshalb habe ich ja auch geschrieben, das es mit Aufgabe des Herausgebers ist.
Vielen Dank aber für den Link. Hatte diese Seite mal gefunden, ist aber abhanden gekommen.
Ich halt Euch auf dem Laufenden und editiere kurz meinen Post...
"...und wenn du die Auflaufbremse an der Zweiendrigen Einhand nicht exakt auf 37Nm eingestellt hast, dann kann son 60er Umsteiger dir schonmal den Tag versauen...."
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Beitrag von Kystefisker »

... Ok... ;)

Hier mal Fragen, wenn die's nicht Wissen wer dann...
Fragen zu Schonzeiten und Schongebieten beantwortet die Fischereiaufsicht in Fredericia, Tel.: 0045-75944400, www.fd.dk, mail: fca@fd.dk
Und wenn's hilft immer gern..... :wink: "Kf"
"Good fishing trip means also good time with your friends, people who have the same burning passion to fly fish, find the peace in it and respect mother nature."
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Beitrag von mefoandy »

Hallo Tante Torge,

da bist Du nicht alleine !!!

Ich habe mich diesbezüglich letztes und auch vorletztes Jahr auch schon zweimal mit der Fischereiaufsicht angelegt. Auch im allerbesten Deutsch.
Wir hatten es wohl mit den gleichen Beamten zu tun.

Bei mir ist es jedesmal bei einer Verwarnung geblieben.
Allerdings ...wenn ich nur im Urlaub auf Mefos fischen kann, dann habe ich auch keinen Bock mich mit irgend Jemanden anzulegen.

Die sonst so netten Dänen waren allerdings auch bei mir sehr spitzfindig.

Andererseits sind sehr viele Dänische Sportfischer nicht so genau:
Habe es sehr oft erlebt, das die Nezte nicht unweit von Einläufen gesetzt werden. Oder auch dort ganz unbehelligt gefischt wird.

HHmmmm...wundert mich auch...naja... Heimvorteil.

Wir sind ja auch nur Gäste, und sollten gerade deshalb an die Regeln halten.

Ich hoffe die Sache geht gut für Dich aus.
Halte uns mal au den Laufenden was aus der Sache geworden ist.

tl Andy
(in 10 Wochen bin ich auch da)
;)
Achtet die Kreatur !
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Beitrag von nordfan »

Kystefisker hat geschrieben:... Ok... ;)

Hier mal Fragen, wenn die's nicht Wissen wer dann...
Fragen zu Schonzeiten und Schongebieten beantwortet die Fischereiaufsicht in Fredericia, Tel.: 0045-75944400, www.fd.dk, mail: fca@fd.dk
Und wenn's hilft immer gern..... :wink: "Kf"
Gibt es eigentlich irgendwo Übersichtskarten als Download in der bunten Welt (www)?
Oder zumindest eine Liste der Auen und Flüsse, die eine Schutzzone haben?
Die Karten von DS aus FL habe ich ja, sind aber auch noch nicht die Goldrandlösung.
Es fehlen dort komplett Fynen und der Rest der Inselwelt.

Gruß
Nordfan :wink:
Ich sitze meinen Stein gern platt!
Er duldet mich.
Nicht immer sitzt ein netter Arsch auf mir, sagt mein Stein!
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Beitrag von Kystefisker »

... der eine Link funzt nicht weil ein Komma da ist wo's nicht hingehört, gucksu hier...

http://www.fd.dk/

Und Karten oder Daten die Einläufe ins Meer mit datailierten Schutzzonen ausweisen hab ich auch noch nicht gefunden.

Ob's sowas gibt sollten aber doch auch die vom Fischereiministerium wissen...!

"kf"
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Beitrag von Schweißsocke »

Nordfan hat geschrieben: Gibt es eigentlich irgendwo Übersichtskarten als Download in der bunten Welt (www)?
Beim Fiskeridirektoratet gibt es eine nach Landesteilen aufgeschlüsselte Übersicht aller Schutzzonen, allerdings ist nur teilweise Kartenmaterial vorhanden:
http://www.fd.dk/Default.asp?ID=17218

Für Fyn beispielsweise hier, Karten sind allerdings nur für die Einläufe angefügt, wo die Situation unklar ist:
http://www.fd.dk/Default.asp?ID=17218

Für den Vejle-Fjord gibt es auf Dagkort.dk eine Übersichtskarte zum Download, einige Süßwassereinläufe haben ganzjährige Schutzzonen:
http://www.dagkort.dk/images/pdf/0030-04.pdf

Wenn Timo in einer dieser Zonen geangelt hat (bei Stouby ist bei der Mündung der Rosenvold Å ein ganzjähriger Schonbezirk), hat er wohl schlechte Karten :c
Gruß Arne

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Tante Torge
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Beitrag von Tante Torge »

Schweißsocke hat geschrieben:Wenn Timo in einer dieser Zonen geangelt hat (bei Stouby ist bei der Mündung der Rosenvold Å ein ganzjähriger Schonbezirk), hat er wohl schlechte Karten :c
:cry: da dort der Campingplatz Rosenvold ist und der Weg Rosenvoldvej heißt, wird es wohl auch diese AU gewesen sein :+x

Aber ich hoffe auf deine Signatur, das Glück ist mit die Dummen...hoffentlich bin ich Dumm
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Beitrag von mefoandy »

Moin,

also, mir hat die Fischereiaufsicht damals gesagt, das auch die ganz kleinen Auen einen Schonbezierk haben !

tl Andy
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Beitrag von Schweißsocke »

mefoandy hat geschrieben: also, mir hat die Fischereiaufsicht damals gesagt, das auch die ganz kleinen Auen einen Schonbezierk haben !
In Südjütland ist die Sache etwas kniffelig. Timo hat ja recht, wenn er auf den Wortlaut der dänischen Verordnung über die Schonbezirke verweist: Dort steht explizit, dass nur Wassereinläufe, die an der Mündung über 2 m breit sind, eine ganzjährige Schutzzone haben.
In der Praxis sieht es aber anders aus. Die meisten dänischen Ostseezuflüsse sind sehr klein, obwohl sie den Meerforellen durchaus als Laichbach dienen. Zumindest im Sommer bei niedrigem Wasserstand fallen nur die größeren dänischen Auen in die Kategorie "über 2 Meter". Deshalb gibt es für viele Zuflüsse Ausnahmeregelungen, sprich zusätzliche Schonbezirke.

Meiner Ansicht nach ist es Verpflichtung jedes Anglers, sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren, wenn er an einem fremden Gewässer angelt, insbesondere auch über diese Sonderregelungen. Am einfachsten (und waidgerechtesten) ist es, wenn man um alle Süßwassereinläufe, die auch im Sommer soviel Wasser führen, dass ein Aufstieg möglich ist, einen Bogen macht. Dann ist man auf der sicheren Seite und vermeidet unnötige Diskussionen. Mit einer Geldstrafe ist man dann nämlich gut bedient, es kommt auch vor, dass das Fanggerät eingezogen wird.
Gruß Arne

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Beitrag von mefoandy »

Hallo Arne,

Nähe Harderslev geht auch ein ganz kleines Bächlein in die Ostsee,
von dem man mir im Angelgeschäft sagte, das dort ein recht dedeutsamer
Meerforellenaufstieg stattfinden würde. Nach meiner Meinung fast
unglaublich, aber die Einheimislchen werden's wohl wissen.

Ich gebe Dir uneingeschränkt recht - man sollte um JEDEN Einlauf einen
großen Bogen machen !
Dann bist Du in jeden Fall auf der richtigen Seite. :+++:

tl Andy
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Marcel_Karssies

Beitrag von Marcel_Karssies »

Hab mal herumgesucht wie das jetzt ist mit den unter 2m bachlein, da stand etwas gemeldet auf fluerfiskersiden.
Ist wohl eine liste von gewasserauslaufen wo mann vom 16 September bis 15 Marz 500m von enfernt sein soll.
Kann aber kein Danish also alle angaben ohne gewahr...

http://147.29.40.90/_GETDOCM_/ACCN/B19940016305-REGL
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Beitrag von Müller »

2. Wenn es diese Ausnahmen gibt, währe es nicht mit in der Verantwortung des Herausgebers der Lizens mir diese Regelungen mitzuteilen?
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3.Die Polizei hat Adresse, Firma und Telefonnummer von mir.
Die Polizei hat sich bis heute nicht gemeldet, ist das normal?

da wird nichts nach kommen, weil die polizei es sicher schon leid ist, den leuten klarzumachen, das dort das fischen nicht erlaubt ist, weil die
fiskekontrolleure zu dämlich sind, ein schild mit den sonderspeziellen regelungen dort anzubringen.

unwissenheit schützt immer vor strafe :!: (der spruch mit der unwissenheit stammt von inkompetenten ordnungskräften, die so hoffen, das sich die leute selbst zügeln)
.......wenn dort nämlich ein schild gestanden hätte, wo in deutscher, dänischer und englischer sprache darauf hingewiesen wird, das dort eine ruhezone ist, DANN WÄREN DIE LEUTE AUCH WISSEND, und könnten voll zur rechenschaft gezogen werden ;)

mach dir keine sorgen. du bist gesetzlich zum fischfang in dänemark berechtigt (du hast doch hoffentlich den fisketegn), aber die verantwortlichen haben es versäumt, dich über sonderregelungen zu informieren, die nicht aus dem fischereischein und den allgemeinen bestimmungen hervorgehen, weshalb du zum tatzeitpunkt unwissend warst, ganz einfach. fahr sonst mal zur polizei hin und schilder dem sachbearbeiter die geschichte GENAU SO. die verdienen nämlich keinen cent an der sache, und haben nur arbeit davon ;)
und die dänischen beamten arbeiten ganauso gerne wie die deutschen :oops
wer babyrobben kloppt, der fi..t auch kinder!!!
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Kystefisker
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Beitrag von Kystefisker »

... nur noch mal zu den Schildern die uns dann "Wissend" machen sollen,...

- erstens stehen diese Schilder auch bei uns an den wenigsten Einläufen die einen Schonbereich haben und wenn dann so besch..... aufgestellt das man sieh nicht sieht (Weißenhäuser Strand zB. ...) oder die "nicht sichtbar" gemacht werden (...und das bestimmt nicht von Spaziergängern!).

- zweitens kosten Schilder (die für den Gesetztgeber ins diesem Falle wohl eher "Unwichtig" erscheinen...!) einen Haufen Geld, werden meist eh zerstört und dann wird der Verwaltungsakt erst richtig teuer...!

- drittens wird es immer Leute geben die solche Schilder ignorieren und sich dann trotzdem ins Schongebiet stellen, egal ob bei uns oder anderswo.

Und somit bleibt es bei "Unwissenheit schützt vor...." und auch so bekommt der Gesetzgeber dich voll am Wickel denn diese Aussage setzt eben voraus das man sich als Angler vorher zu Informieren hat und tut man das nicht ist man eben dran, sofern ein Interesse des Gesetzgebers an einer Verfolgung der Verstöße / Straftaten besteht :!:

Ich weiß das für "D" / Hessen aus der Tätigkeit als Fischereiaufseher und auch die Ordnungskräfte des Staates agieren da seeeehr Unterschiedlich auf die jeweiligen Fälle.... :roll:

Und lieber vorher Wissen was Sache ist als sich in den wertvollen Stunden der Angelei noch rumärgern zu müssen, meine Meinung... :!:

Aber jeder so wie er will, ich hoffe mal das für'e "Tante" nix nachkommt.
Und wie die Sache mit den Regelungen in "DK" aussehen is wahrscheinlich eh'n anderes Kapitel.

"kf"
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