Fischereiabgabe 2007. Erinnerung.

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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meyfisch
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mmhhh..

Beitrag von meyfisch »

linus mach mich nicht weich.

ich zahl meinen vereinsbeitrag und sonst nix.

was ist denn nun die fischereiabgabe?

gr

mf
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Müller
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Beitrag von Müller »

besonders bemerkenswert finde ich die amtliche leistung, den angelschein aus sabschigem-wabbelsaugpapier herzustellen, und den neuen führerschein aus plastik, da bekanntermassen gerade die autofahrer viel im - und am wasser zugange sind :+++:
wer babyrobben kloppt, der fi..t auch kinder!!!
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Linus
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Beitrag von Linus »

TL
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meyfisch
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....??

Beitrag von meyfisch »

oooppss.................

danke!!

da muss ich mich wohl mal schlau machen.

gr

mf
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Linus
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Beitrag von Linus »

mach mal und berichte...

Es gibt zu diesem Thema immer wiedersprüchliche Aussagen.
Der Fischreischein wird nach bestandener Sportfischerprüfung von der Verwaltung erteilt.

Mir wurde einst gesagt, wenn ich in Hamburger Gewässern angeln möchte, muss ich die Fischreiabgabe entrichten. Falls ich anderswo ( ausserhalb Hamburgs) angeln möchte, ist dies nicht nötig.
Der Fischhereischein wird dadurch nicht ungültig.
(Aussage des Abhehmenden der Sportfischerprüfung und des Ortsamtes, welches den Fischereischein ausgestellt hat. )

Im Laufe der Jahre habe ich aber festgestellt, dass diese Geschichte anscheinend überall anders aufgefasst wird. Ich habe z.b. in Lübeck keine Gastkarten für ein Gewässer bekommen, weil die Marke nicht geklebt war. usw.....

Ich hatte da irgendwann keinen Bock mehr drauf ständig zu diskutieren und kaufe brav meine Marke und gut is..... :roll:
TL
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Beitrag von Linus »

was mir noch einfiel...

Früher gab es tatsächlich auch Fischereischeine auf Lebenszeit, diese beinhalteten die Fischereiabgabe bis zum ende der Lebenszeit :grin:

Ende der Achtziger wurde dies geändert, Die Fischereischeine galten alle ein Leben Lang, doch die Fischereiabgabe musste Jährlich berappt werden...

Falls du die Möglichkeit hast mal jemanden aus der Szene ( Fischereiaufseher o.ä.) zu fragen, wäre interessant was dann an Antwort kommt.
TL
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meyfisch
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wie war das früher...??

Beitrag von meyfisch »

früher war das so ( bis ca. 1980), da ging ich mit dem wunderhübschen grünen jahresfischereischein auf das ortsamt, kaufte mir für 5 dm (selig) oder waren es nur 3 dm (ich habs wohl vergessen) eine orangerote gebührenmarke, die dann vom zuständigen sachbearbeiter eingeklebt und mit einem schönem runden stempel versehen wurde. das war es dann.

ich hielt das immer für die verlängerung des jahresfischereischein. weiter habe ich nie was bezahlt. und ab gings an die alster.

das habe ich aktuell im "dibis" der fhh gefunden - http://dibis.dufa.de/dibi0031.asp - und das ist immerhin das offizielle behörden-auskunftsystem des stadt hamburg.

nach einer fischereiabgabe habe ich im dibis vergeblich gesucht. den suchbegriff gibt es nicht und eine suche mit diesem begriff ergibt auch kein ergebnis.

keine ahnung also was die stadt hamburg mit fischereiabgabe meint.

gr

mf
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Linus
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Beitrag von Linus »

Richtig, früher hiess der auch Jahresfischereischein. Der musste jährlich durch die Abgabe verlängert werden



Nur weil du das jetzt in DIBIS nicht findes heisst das nicht, dass es das nicht gibt ... :grin:

Guck mal Hier unter Leistungen der Kundenzentren ...ca Mitte
-Fischereischeine und Fischereiabgabe

ich denke die haben hier das sagen ...
Die Homepage der obersten Forst-, Jagd- und Fischereibehörde der Freien und Hansestadt Hamburg! damit wären wir wieder bei §7 :oops

wobei unter §6 auch steht :
Der Fischereischein wird auf Antrag von der zuständigen Behörde auf Lebenszeit erteilt....

§5:
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins mit fest eingefügtem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe sein. Der Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den zur Fischereiaufsicht Befugten oder den Polizeivollzugsbeamten vorzuzeigen.

Quelle: siehe Link zur Fischereibehörde.
TL
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Ammaluschi
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Beitrag von Ammaluschi »

:q: :q:
Ist es nicht einfacher als man denkt:

Man macht die Sportfischerprüfung um den Fischereischein auf Lebenszeit zu erhalten ( wie beim Führerschein).
Wenn man Fischen will, dann muß man jährlich die Fischereiabgabe in Form von Gebührenmarken entrichten, die eben als Nachweis in den Fischereischein geklebt werden ( wo sonst).
Die Entrichtung der Abgabe jedoch scheint von BuLa zu BuLa verscheiden zu sein ( Landesrecht?!). Ich weiß dass in Nedersachsen mal die Abgabe auf Lebenszeit entrichtet werden konnte.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Ammaluschi hat geschrieben::q: :q:
Ist es nicht einfacher als man denkt:
Nee leider nicht ....
Man macht die Sportfischerprüfung um den Fischereischein auf Lebenszeit zu erhalten ( wie beim Führerschein).
Wenn man Fischen will, dann muß man jährlich die Fischereiabgabe in Form von Gebührenmarken entrichten, die eben als Nachweis in den Fischereischein geklebt werden ( wo sonst).
Soweit so richtig, allerdings meinen andere Bula's wenn keine Marke geklebt ist, wäre der Fischereischein nicht gültig.
Die Entrichtung der Abgabe jedoch scheint von BuLa zu BuLa verscheiden zu sein ( Landesrecht?!). Ich weiß dass in Nedersachsen mal die Abgabe auf Lebenszeit entrichtet werden konnte.
Nach meinem Verständniss muss ich kleben, wenn ich in dem Jahr in den freien Gewässern Hamburgs oder den Verbandsgewässern angeln möchte.
So wurde mir das einst auch verdeutlicht...

Wenn ich aber nicht klebe (warum auch immer ) und Gastkarten in einem anderem BuLa erwerben möchte, müsste dies ohne Marke möglich sein, was schert es SH, wenn ich die Fischereiabgabe für HH nicht gedrückt habe.

Aber wie gesagt ... mittlerweile ist's mir egal
TL
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meyfisch
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aiskunft aus hamburg...

Beitrag von meyfisch »

nach auskunft des hamburger amtes für landwirtschaft und forsten verhält es sich so:

entscheidend für den fischer ist, in welchem bundesland er seinen ersten wohnsitz hat. dort muss er seinen fischereischein ausstellen lassen und die in diesem bundesland geltenden regelungen bezüglich fischereiabgabe sind maßgeblich für ihn.

er kann dann mit diesem, in seinem heimatbundesland ausgestellten fischereischein in jedem anderen bundesland fischen. unabhängig davon, welche regelungen in diesem bundesland, in dem er dann fischt, bezüglich der fischereiabgabe gültig sind.

was geht aber nicht:

der fischer lässt sich in dem bundesland, in dem er seinen zweiten wohnsitz hat und in dem keine fischereiabgabe fällig ist, einen fischerischein ausstellen und fischt dann in dem bundesland in dem er seinen ersten wohnsitz hat, wo aber eine fischereiabgabe fällig wäre.

wird dieser kleine "trick" bei einer kontrolle festgestellt, wird eine entsprechende sanktion (ordnungswidrigkeit/bussgeld) fällig.

in diesem sinne

gr

mf
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Linus
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Beitrag von Linus »

@ meyfisch

hast du denn nu 'ne Marke geklebt ?
TL
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meyfisch
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???

Beitrag von meyfisch »

öhhh....?? mhhh..!!??

(ich gehe in hamburg nicht mehr fischen - schon seit 20 jahren nicht mehr).

gr

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Nicht vergessen!

Beitrag von oh-nemo »

Nordfan hat geschrieben: Übrigens gibt es schon einen Fischereischein-Verlängerungs-Aufkleber-Bogen für die Klebemarken bis zum Jahr 2031.
Kostet......

..... nichts!! :D

Gruß
Nordfan :wink:
Na dann werde ich wohl morgen mal zum Amt dackeln müssen.....
damit ich Neujahr auch wieder kraftvoll anfischen darf.....
Jørg



.....auf der Suche nach "Edeltrout",der Mutter aller Trutten.....
Gast

Beitrag von Gast »

aaah, stimmt, da war ja noch was :cry: :x

:oops
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