Hallo,
Ein Bekannter hat gehört, das es für 2018 neue Fangbegrenzungen geben soll.
Außerdem muß jeder Fang angegeben werden.
Die Info's die er gelesen hat waren schon krass.
Weiß jemand etwas genaues?
Gruß Holger
allgemeine Fangbegrenzung für Seefisch in Norwegen
Re: allgemeine Fangbegrenzung für Seefisch in Norwegen
Hier gibt es was zu lesen.
https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... hmitnahme/
https://www.blinker.de/angelmethoden/me ... hmitnahme/
Gruß Steffen
Re: allgemeine Fangbegrenzung für Seefisch in Norwegen
moin moin,
genau darueber hatte ich hier im Forum bereits informiert.
Was der Artikel aber nicht beinhaltet, man kann durchaus mehrmals in den Fischurlaub fahren und auch mehrmals ausfuehren. Alles kein Problem.
Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen privat reisend und was im Artikel als Touristenfischereibetrieb genannt wird.
Im Gesetz klar definiert , Betriebe die im Mwst-Register angemeldet sind ( auf deutsch Gewerbeschein)
Diese Betriebe oder Einzelpersonen muessen einen Jahresumsatz von ueber 40.000 NOK haben, ein oder mehrere Boote vermieten um als Touristik fischereibetrieb zu gelten. Ein Besuch bei Bauer Mustermann der ein mal eine Huetter verleiht und sein Boot zur Verfuegung stellt erfuellt also nicht die Auflagen. Ausserdem braucht ihr keine Panik vor der Erfassung der Fænge haben. Nur die Betreiber dieser Betriebe/Gewerbe haben ein mal monatlich zu rapportieren was gefangen wurde. Dazu gibt es eine Durchfuehrungsbestimmung. Kann ich gerne rein setzen, liegt zur zeit aber nur auf norsk vor.
Die Betreiber sind auch beauflagt ihr Gæste ueber diese Neureglung der Ausfuhrquote ab 1.1.18 zu informieren.
Gruss Hendrik
Gesetz :
https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/n ... id2564251/
Durchfuehrungsbestimmung:
https://www.regjeringen.no/contentasset ... mheter.pdf
Kleiner Nachtrag:
Das neue Gestz wurde aber nicht nur auf Grund von gestiegenem Fischschmuggel geændert.
Ein Gast wird in der Regel eine Buchungsbestætigung vom Vermieter fordern um die 20kg ausfuehren zu duerfen, wurst egal ob er bei einem aus -oder innlændischen Betreiber gebucht hat.
Da wird es etwas einfacher zu verfolgen ob der Gewerbetreibende auch Steuern zahlt, wenn die Kohle nur cash fliesst sind nur 10kg møglich, ups.
genau darueber hatte ich hier im Forum bereits informiert.
Was der Artikel aber nicht beinhaltet, man kann durchaus mehrmals in den Fischurlaub fahren und auch mehrmals ausfuehren. Alles kein Problem.
Wichtig ist dabei der Unterschied zwischen privat reisend und was im Artikel als Touristenfischereibetrieb genannt wird.
Im Gesetz klar definiert , Betriebe die im Mwst-Register angemeldet sind ( auf deutsch Gewerbeschein)
Diese Betriebe oder Einzelpersonen muessen einen Jahresumsatz von ueber 40.000 NOK haben, ein oder mehrere Boote vermieten um als Touristik fischereibetrieb zu gelten. Ein Besuch bei Bauer Mustermann der ein mal eine Huetter verleiht und sein Boot zur Verfuegung stellt erfuellt also nicht die Auflagen. Ausserdem braucht ihr keine Panik vor der Erfassung der Fænge haben. Nur die Betreiber dieser Betriebe/Gewerbe haben ein mal monatlich zu rapportieren was gefangen wurde. Dazu gibt es eine Durchfuehrungsbestimmung. Kann ich gerne rein setzen, liegt zur zeit aber nur auf norsk vor.
Die Betreiber sind auch beauflagt ihr Gæste ueber diese Neureglung der Ausfuhrquote ab 1.1.18 zu informieren.
Gruss Hendrik
Gesetz :
https://www.regjeringen.no/no/aktuelt/n ... id2564251/
Durchfuehrungsbestimmung:
https://www.regjeringen.no/contentasset ... mheter.pdf
Kleiner Nachtrag:
Das neue Gestz wurde aber nicht nur auf Grund von gestiegenem Fischschmuggel geændert.
Ein Gast wird in der Regel eine Buchungsbestætigung vom Vermieter fordern um die 20kg ausfuehren zu duerfen, wurst egal ob er bei einem aus -oder innlændischen Betreiber gebucht hat.
Da wird es etwas einfacher zu verfolgen ob der Gewerbetreibende auch Steuern zahlt, wenn die Kohle nur cash fliesst sind nur 10kg møglich, ups.
Willst du morgen noch lokal handeln musst du heute daran denken !