Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
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Frank Buchholz
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Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Frank Buchholz »

Moin!

In verschiedenen Foren wird gerade über die Umwandlung einiger FFH-Gebiete in Naturschutzgebiete diskutiert, mit denen ein Verbot der "Freizeitfischerei" einhergeht. Konkret sind dies „Borkum Riffgrund“ (NSGBRgV), „Doggerbank“ (NSGDgbV), „Fehmarnbelt“ (NSGFmbV), „Pommersche Bucht – Rönnebank“ (NSGPBRV), und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ (NSGSylV).

Hier eine Karte.

Mit Freizeit-Fischerei ist jede nicht gewerbliche Fischerei gemeint (Nicht Hobby-Reusenstellen etc.), also wirklich Angeln. Das Gebiet Fehmarnbelt wirkt für Mefoangler erstmal harmlos da es erst ca. 5km ausserhalb Belly-Reichweite anfängt. Da die Begründung für das Angelverbot jedoch mit dem dazugehörigen Bootsverkehr angeführt wird während dort gleichzeitig mehrere zehntausend Schiffsbewegungen jährlich stattfinden ist von einem Prezedenzfall auszugehen der eine Erweiterung in weitere, Strand nahe FFH-Gebiete wie etwa östliche Kieler Bucht vorbereitet.

Dass der Gesetzestext die See-Berufsfischerei ausnimmt hat mit EU-Recht zu tun, der Bund darf nicht ohne weiteres ein Berufsausübungsverbot aussprechen, also kein Grund gleich an die Decke zu gehen, die Berufsfischerei wird auch eingeschränkt werden aber auf anderer Rechtsgrundlage. Trotzdem halte ich diese Entwicklung für bedenklich. Einige der FFH-Gebiete beinhalten sehr weite, beliebte Meerforellenstrände. Hier ein Auszug :
§ 4
Verbote

(1) Vorbehaltlich des § 5 (Zulässigkeit von bestimmten Projekten und Plänen) sind verboten
1. alle Handlungen zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können,
2. die Errichtung und die wesentliche Änderung künstlicher Inseln, Anlagen und Bauwerke.

(2) Verboten ist im Naturschutzgebiet insbesondere
1. die Einbringung von Baggergut,
2. die Einrichtung und der Betrieb mariner Aquakulturen,
3. die Freizeitfischerei sowie
4. das Ausbringen von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten.

(3) Die Verbote des Absatzes 1 gelten nicht für
1. den Flugverkehr, die Schifffahrt, die nach internationalem Recht erlaubte militärische Nutzung und die berufsmäßige Seefischerei,
2. Vorhaben und Maßnahmen, die unmittelbar der Verwaltung des Naturschutzgebietes dienen sowie
3. Maßnahmen, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen der Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, der Strahlenschutzvorsorge, der Seevermessung, meereskundlicher Untersuchungen und Überwachungen, der Untersuchung und Überwachung von Seeanlagen, der Fischereiaufsicht und
-datenerhebung zur Sicherung der Fischbestände, der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, der zollrechtlichen Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes, der Kampfmittelbeseitigung und der Unfallbekämpfung einschließlich des Seenotrettungswesens, erforderlich sind; § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt.
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Cowie
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Cowie »

Haben die 'nen Sockenschuß :q: :o :x

wir dürfen dann nicht mehr in die Brandung zum Fischen mit der Handangel, weil FFH-Gebiete einen "besonderen" Schutz genießen... :q: :q: :q:

...wie sieht es denn mit diesem Schutz hinsichtlich des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels an gleicher Stelle aus??????

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.... :evil: :s+1: :s+1: :s+1: :+x
Liebe Grüße und T. L.


Wolfgang
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Frank Buchholz
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Frank Buchholz »

wie gesagt, konkret ist erstmal nur das FFH Gebiet Fehmarn Belt angeplant. Aber das ist wohl eher der Anfang als das Ende.
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Sundvogel
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Sundvogel »

Cowie hat geschrieben:Haben die 'nen Sockenschuß :q: :o :x

wir dürfen dann nicht mehr in die Brandung zum Fischen mit der Handangel, weil FFH-Gebiete einen "besonderen" Schutz genießen... :q: :q: :q:

...wie sieht es denn mit diesem Schutz hinsichtlich des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels an gleicher Stelle aus??????

Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte.... :evil: :s+1: :s+1: :s+1: :+x
Nein, das steht da nicht. Zunächst ist das ein Seegebiet. Da sind keine Küstenstreifen enthalten. Dennoch interessant.
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Aalexzander
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Aalexzander »

Das hat alles ein Für und Wider.

Denbar:
Nach Jahren des Schutzes = mehr Trutten auch in Küstennähe
oder
mehr Bootsverkehr und Echo-Trolling-Trolle in Strandnähe
oder
Ausweitung auch in Strandnähe, da immer mehr Ausgleichsflächen ausgewiesen werden (müssen).
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IdEfIx
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von IdEfIx »

Zum Thema Naturschutzgebiet Fehmarn gab es heute eine Reportage im Vorabendprogramm auf N3:

Laut einem Gesetzentwurf des Berliner Umweltministeriums soll der Fehmarnbelt künftig zum Naturschutzgebiet werden - und Heiligenhafen fürchtet um seine Angelurlauber. Naturschutz ja, aber ein Angelverbot geht nach Meinung von Tourismus-Staatssekretär Frank Nägele (SPD) aus dem schleswig-holsteinischen Wirtschaftsministerium deutlich zu weit. Freizeitangler würden den Schutz der Meere nicht gefährden ......

Bericht u. Video: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswi ... ln668.html
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Blechbüchsentaucher85
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Blechbüchsentaucher85 »

Moin.
Ich habe mich noch nicht wirklich damit beschäftig, weil es mich nicht (direkt) als Angler betrifft,
demnach möchte ich mir dazu kein Urteil erlauben.
Aber, ist genau an dieser Stelle der Tunnel geplant?!? Das passt für mich nicht wirklich zusammen.
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outang
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von outang »

moin
auf europas grösster - wenn es so kommt - baustelle ist fischen dann also untersagt - na toll !
https://www.change.org/p/nord-europas-g ... dium=email

:evil:
wissen ist das einzige gut was sich vermehrt - wenn man es teilt .
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malte
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von malte »

Moin!
Es ist auch ein Antrag auf Schutz von Wandersalmonieden gestellt.Fangverbot in Binnengewässern.
irgendwie so war das.möchte jemand meine Angeln kaufen.
Wir ackern an der unserem Gewässer nun ist fast alles wieder gut am Gewässer .nun kommen die Wichtigen sperren alles .2 Jahre später sagen die dann"guck mal was wir alles gemacht haben" die Spaggen :x immer schön auf die kleinen.
so denn
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raku
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von raku »

Wenigstes die ersten Verbände scheinen wach zu werden....

http://www.lsfv-sh.de/phocadownload/BMU ... gnahme.pdf
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Waldmeister
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Waldmeister »

Moin,

hierzug gibt es Neuigkeiten: Unser Bundeslandwirtschaftsminister sagt dazu:
Schmidt: Kein Verbot der Angelfischerei

Datum: 09.06.16

Anlässlich der vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwürfe für Verordnungen in geschützten Meeresflächen nach Natura 2000 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee (AWZ-Schutzgebietsverordnungen) erklärt der für Fischerei zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt:

"Ein pauschales Verbot der Freizeitfischerei lehne ich ab. Es gibt keinen ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis, dass die Angelfischerei zu einer Belastung in Schutzgebieten führt. Der Schutz von Sandbänken und Riffen ist durch die private Angelfischerei nicht in Gefahr. Allerdings wären die Auswirkungen eines Verbotes für den regionalen Tourismus und die lokale Küstenwirtschaft unverhältnismäßig hoch."

Mal schauen....

Viele Grüße

Jan
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von DrMabuse »

Wie verhält es sich denn rechtlich in dem Fall dass ich mich als Professioneller Guide anmelde?
Dann handelt es sich bei mir auch nicht mehr um Freizeitfischerei
DrMabuse
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von hennes2121 »

Moin,
alleine fischen ist nicht Guiding und Kunden sind wieder Freizeitfischer, funzt glaube ich nicht.
Ein Seminar für Guides wäre eine Alternative aber wie sieht es mit den Quoten aus, Berufsfischerei oder Nebenerwerb?
Alles nicht schön.
TLHennes
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Matthias
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Re: Verbot der Freizeitfischerei im Fehmarnbelt

Beitrag von Matthias »

Update aus dem neuesten LSFV Newsletter:

"Am 22. September, unmittelbar vor der Bundestagswahl, hat die scheidende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Verordnungen zur Einrichtung von sechs Schutzgebieten in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unterzeichnet und damit weitreichende Angelverbote in Kraft gesetzt. Damit hat sie den deutschen Anglern ein bitteres Vermächtnis hinterlassen.
Zwar sollte bereits im Mai/Juni das Angeln in den Gebieten Borkum Riffgrund, Fehmarnbelt, Kadettrinne, Pommersche Bucht, Rönnebank, Sylter Außenriff und Östliche Deutsche Bucht in Teilen verboten werden, aber Gespräche zwischen Fischereiverbänden, Umweltverwaltung und Politik sowie das angekündigte Veto von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) schienen das Verfahren zumindest aufschieben zu können. Schmidt hatte auf eine Anfrage des LSFV SH deutlich gemacht, dass er der Verordnung ohne hinreichende wissenschaftliche Begründungen nicht zustimmen werde. Diese liegen bis heute nicht vor.
Lediglich die Gebietskulisse der Angelverbotszonen wurde verkleinert. Wo gefährden Angler Riffstrukturen? Wo gefährden Angler Schweinswale? Der Dorsch ist Gegenstand des Fischereirechtes, aber nicht des Artenschutzrechtes. Wo stören Anglerboote rastende Seevögel mehr als der gesamte übrige Seeverkehr? Auch Experten aus der Wissenschaft hatten immer wieder den Sinn der Angelverbote in Frage gestellt. Die Begründungsversuche des Bundesumweltministeriums sind konstruiert und halten keiner fachlichen Prüfung stand. Nun müssen alle Betroffenen unverzüglich abstimmen, welche Schritte gegen diese unsinnigen Verbote unternommen werden können, ausdrücklich auch rechtliche Schritte, sagte LSFV-Präsident Peter Heldt. Sinnvolle Umweltpolitik sehe anders aus – hier sei die Umweltverwaltung weit über das Ziel hinausgeschossen. Bei den wirklich großen Problemen, etwa der Erwärmung von Nord- und Ostsee und den damit verbundenen Auswirkungen auf Arten und Lebensräume, erreicht die Politik seit Jahren wenig. Aktionistisch abgestraft werden dann offenbar Gruppen wie wir Angler als vermeintlich schwacher Gegner. Das ist vollkommen inakzeptabel!"

Viele Grüße

Matthias
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