Min.Maß für Flunder, Hering, Wittling, Kliesche aufgehoben!

Was sagt eigentlich das Gesetz?
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Alex
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Min.Maß für Flunder, Hering, Wittling, Kliesche aufgehoben!

Beitrag von Alex »

Hallo liebe Gemeinde,

habe gerade eine nette Mail von tritrixi bekommen! :+++:
Da ist eine gesetzliche Regelung total an mir vorbei gegeangen. :o
Amt für ländliche Räume Kiel, als obere Fischereibehörde. Vom 03.02.2006 – 6/63 – 7501.20.02. hat geschrieben:Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in Küstengewässern.

Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in Küstengewässern ( KüFO ) vom 23. Juni 1999 ( GVOBI. Schl.-H. 1999,S.206 ), zuletzt geändert durch Landesverordnung zur Änderung der Schleswig – Holsteinischen Küstenfischereiordnung von 10. Februar 2005 ( GVOBI. Schl.- H. 2005.S.125 ) werden in Schleswig-Holsteinischen Küstengewässern der Ostsee die

1. Mindestmaße für Flundern , Hering , Wittling und Kliesche und die

2. Schonzeiten für weibliche Scholle , weibliche Flunder , Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO und die

3. Mindestmaschenöffnungen für die Sprottenfischerei von 32 mm nach § 10
KüFO aufgehoben.

Für Erwerbsfischer gelten für die oben genannten Fischarten die Mindestmaße,
Schonzeiten und Mindestmaschenöffnungen der Verordnung ( EG ) Nr . 52 / 2006 des Rates vom 22.12.2005.

Diese Allgemeinverfügung ist gültig bis zum 31.12. 2006.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und die Info! :+++:

Eine Druckversion befindet sich auf der Seite des LSFV und zwar hier:
http://www.lsfv-sh.de/downloads/Allgemeinverfuegung.pdf
Gruß & Petri ALEX

Diejenigen, die gerade darüber jammern,
dass nichts beißt, mögen dies bitte leise tun,
um nicht diejenigen zu stören, die gerade fangen.
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Alex
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Beitrag von Alex »

Die Allgeimeinverfügung wurde vvorerst weiter verlängert bis 31. Dezember 2007! :+no:

Nur mal so zur Info, weil ich gerade darüber gestolpert bin. :s+3:
Gruß & Petri ALEX

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