Messer im Waffenrecht

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
dimona36

Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

Hallo, Wolfgang, hi, all,

wir machen das Thema Messer mal lieber hier weiter, sonst zerlegen wir den schönen thread von Frank ;)

Waffenrecht ist ein heisses Thema in dieser Republik, obwohl legale Waffen höchst selten für Straftaten benutzt werden. Wenn, dann ist es aber immer höchst spektakulär und damit interessant für die Politik. Eine schöne Spielwiese.

Kurz zur Historie:
Die rot-grüne Regierung unter Schröder hatte eine Novellierung des Waffenrechts geschrieben. Diese hatte bereits den Bundestag passiert und lag am 26. April 2002 zur Zustimmung im Bundesrat, als just an diesem Tag sich das Schulmassaker in Erfurt ereignete. Daraufhin wurde die Vorlage zurück gezogen und völlig überarbeitet. Dies führte dann letztlich zur Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregulierung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG), wie wir es heute kennen.
Einiges wurde verschärft oder komplizierter, manches auch vereinfacht. Die größte Schwierigkeit war anfangs die, das zwar das Gesetz verabschiedet wurde und in Kraft trat, es aber keinerlei ministerielle Rechtsverordnung oder Ausführungsbestimmung dazu gab. Richter mussten nach dem Gesetz urteilen, dies geschah aber meist nach Gutdünken. Mittlerweile hat sich die Situation entspannt.
Aber auch heute noch nimmt in einem Waffenrechtslehrgang bei uns (Bundespolizei) allein die Definition des Waffenbegriffs einen ganzen Tag in Anspruch. Ich selbst mache diese Lehrgänge auch schon ne Weile nicht mehr, deswegen bin ich auch nicht immer auf dem aktuellsten Stand, kann aber immer mal einen Kollegen aus dem Bereich der Fachlehrer fragen.

Zu den Messern:
Diese sind aus dem Waffenrecht weitestgehend verschwunden, mit den Ausnahmen Spring-, Fall-, Faust- oder Butterflymesser sowie alles, was als Gegenstand des täglichen Lebens getarnt, aber eben ein Messer ist. Es gibt noch einige zusätzliche Spezifikationen in der Anlage 2 zum Waffenrecht, kann man googlen. ALLES ANDERE GILT ALS WERKZEUG UND UNTERLIEGT NICHT DEM WAFFENRECHT.
Natürlich ergeben sich aus bestimmten Strafrechtsnebengesetzen zusätzlich Bestimmungen, wie z.B. dem Luftsicherheitsgesetz oder dem Versammlungsrecht, das gehört aber sicher nicht hier her.

Beachten sollte natürlich jeder, das hier nicht die Rede von Eu-, sondern nur nationalem Recht ist. Zu Dänemark oder so kann ich nichts sagen.
Fragen, die jetzt bestimmt auftauchen, versuche ich nach bestem Wissen zu beantworten, aber (wie bei den Lottozahlen) ohne Gewehr, äh Gewähr.

Gruß Arnulf :wink:

Ups, hätte vielleicht besser nach gesetzliche Regelungen gehört.....hallo, Mods.....
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Loop-Freak »

Moin Arnulf+@ : So, ich habe mich mal reingelesen hier ins DK vaabenloven/Waffengesetz: Kurzfassung----Messer bis 7cm Klinge sind Legal ( so Legal wie du dein Handy bei dir hast egal wo) über 7cm ist es nur Legal wenn du dich auf den direkten Weg zum Bestimmungsort/Angeln bist!!!! d.h abstecher mit "Werkzeug am Mann" z.b. zum Bäcker ist strafbar!.....also bis 7cm ist Legal.

Hoffe das ich es leserlich und verständlich für euch geschrieben habe :wink:

Ralf aus DK
Vi ses:)
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Der Stefan
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Der Stefan »

Wenn es denn stimmt , dann ist das doch mal ne klare aussage .
Vielen Dank dafür ................Gruß aus Gammelby............Stefan
Mutti sagt : Vom Spinnfischen bekommst du Flitzebogenellenbogen!
Denn man los.
Und sie sagt auch : Lieber öfters mal die Fresse halten :-))
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von marioschreiber »

Mein Vater hat irgendwann mal ein altes Bajonett gefunden.
Lag nach dem pflügen auf dem Feld.
Klingenlänge geschätzte 30 -35 cm.
Außerdem eine „Blutrinne“ .
Mitführen erlaubt ?

Rein hypothetisch. Habe nicht vor damit durch die Gegend zu laufen.
http://archiv.k98k.info/system/pic.php? ... &size=full
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dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

marioschreiber hat geschrieben:Mein Vater hat irgendwann mal ein altes Bajonett gefunden.
Lag nach dem pflügen auf dem Feld.
Klingenlänge geschätzte 30 -35 cm.
Außerdem eine „Blutrinne“ .
Mitführen erlaubt ?

Rein hypothetisch. Habe nicht vor damit durch die Gegend zu laufen.
http://archiv.k98k.info/system/pic.php? ... &size=full
Ja! Werkzeug, so wie ne Machete. Halt nicht auf Versammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen mitführen oder versuchen, mit ins Flugzeug zu nehmen.
Ist so wie mit der Handgranate: Harmlos, wenn im Jrase liecht, jefährlich, wenn in Fresse fliecht :grin: Blutrinne hört sich blutrünstig an, ist aber nur ein nettes Detail für Sammler. Aber auch nur von begrenztem Wert. Habe gerade sechs Bajonette bei egun vertickt, zusammen ein Hunderter, nicht gerade der Burner.....
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von marioschreiber »

Echt ? mehr nicht ?
Hab eben nur eine Replik gefunden, und die sollte 70 Euro kosten !
Dachte ein Original wäre mehr wert.
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dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

marioschreiber hat geschrieben:Echt ? mehr nicht ?
Hab eben nur eine Replik gefunden, und die sollte 70 Euro kosten !
Dachte ein Original wäre mehr wert.
Na, ja, vielleicht hätte ich sie einzeln verkaufen sollen, war aber zu faul :c
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von 2404mefo »

Hej zusammen,
die Messerproblematik in Dk ist nicht zu unterschätzen. Was Ralf geschrieben hat ist
erstmal richtig.Jedoch ist das Gesetz etwas umfangreicher und detailierter. Wer z.B. mit einem Einhand-, Spring-, Butterflymesser etc. egal welcher Klingenlänge erwischt wird, bekommt Probleme. Speziell Einhandmesser sind bei Anglern sehr beliebt.
2010 wurde hier ein ziemliches Theater gemacht und selbst Handwerker mit Cuttermesser im
Brugsen hatte Probleme mit der Polizei- KeinWitz!
Inzwischen hat sich die Lage wieder normalisiert.
Wer auf Nummer sicher gehen will, hat ein nicht feststehendes Klappmesser von 7cm am Mann.
Greetz
Thomas
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Loop-Freak »

Jepp, genau Thomas.........hinzu kommen neue "Aufdatierung/Änderung"........seit 2009..........

Ralf aus DK
Vi ses:)
Gardenfly
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Gardenfly »

Nicht nur in DK gibt es Probleme mit Messern: einige Städte haben Waffenverbotszonen und wie oft werden Hakenlöser und Messer in der Jacke gelassen nach einen Angeltrip .
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Fliegenjeck »

Hallöchen Allerseits,
mit 7 cm und dann Dorsche fischen...Abmurksen wäre vielleicht der bessere Ausdruck....War es nicht so, daß ein Priest auch verboten war oder ist????
Also: Erst mal Dorsch totstreicheln,das mögen sie besonders ;) , und dann mit dem "Messerchen" noch mals überreden nicht ins Leben zurück zu kehren :+++: ...Mal ehrlich wer so etwas als Gesetz erläßt lebt doch nicht wriklich im hier und heute,dessen IQ überschreitet doch kaum die Kernkörpertemperatur , oder ncht??? :q: Man braucht vielleicht keine Machete aber 7 cm erscheinen mir da auch ein wenig untertrieben.... :no:
Bleibt die Frage offen, wieviele Angler denn nach oder vor dem Fischen einen Überfall mit einem Messer oder Priest verübt haben, damit solche Gestze in Kraft treten... :q: :cry: :no:
MfG Nobby...
Ich bin ein (H)optimist. Diese glauben, das durch ein homebrew sich alles verbessert... :+grin:
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Gardenfly »

Wir mutieren eh zu einen Streichelzoo :q:
Früher gehörte zu jeden Dorffest eine ordentliche Keilerei,ein gutes Messer bekam jeder Junge vom Vater,mit 14 durfte Alkohol getrunken werden.....
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Cowie
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Cowie »

Gardenfly hat geschrieben:Wir mutieren eh zu einen Streichelzoo :q:
Früher gehörte zu jeden Dorffest eine ordentliche Keilerei,ein gutes Messer bekam jeder Junge vom Vater,mit 14 durfte Alkohol getrunken werden.....
Ja, die gute alte Zeit... ;)

Früher gehörte zu jeden Dorffest eine ordentliche Keilerei da hat man sich aber noch mit "Anstand" geprügelt, wer am Boden lag, hatte verloren und wurde nicht weiter attackiert, so wie das heute meist der Fall ist; dann geht es erstmal richtig los :evil:

ein gutes Messer bekam jeder Junge vom Vater .. und wenn er damit Scheiß gemacht hat, bekam er aber auch genau von diesem den Arsch gehaun :grin: :+++:

mit 14 durfte Alkohol getrunken werden..... da kann man geteilter Meinung sein :oops - ich sehe das eigentlich auch ziehmlich locker, vertrete aber knallhart auch die Standpunkte:

Wer arbeitet, darf, wenn er denn körperlich reif ist, auch mit 14 mal ein Bier trinken...
wer aber trinken kann, der kann auch arbeiten... Koppschmerzen am nächsten morgen lass ich nicht gelten!! ;) :lol:
Liebe Grüße und T. L.


Wolfgang
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Fliegenjeck
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Fliegenjeck »

Hallöchen Allerseits,
@: Cowie :+++: .Nix mit: lieber Feste feiern als feste Arbeiten ! :lol:
MfG NObby...
Ich bin ein (H)optimist. Diese glauben, das durch ein homebrew sich alles verbessert... :+grin:
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Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Ammaluschi »

Ich glaube nicht, dass das WaffG für Angler oder Jäger geschrieben wurde. Deshalb gibt es wohl auch für diese entsprechende Ausnahmen.
Mich hat bisher jedenfalls in Dänemark, aber auch in Deutschland noch keiner nach meinem Messer gefragt, selbst nicht beim Grillen auf dem Campingplatz oder beim Brotschneiden, wobei meine Messer i. d. Regel dann auch länger als 7cm sind.
Dänemark hat einige kleine Regeln eingeführt, die man einhalten kann, ohne sein Leben ändern zu müssen.
Ich finde es grundätzlich auch sinnig, dass nicht jeder überall mit Waffen herumlaufen sollte, es sei denn, er hat einen triftigen Grund dafür. Deshalb auch Sonderregeln für Angler, Jäger und Messerwerfer :grin:

Achso: Wenn man sich mal anständig einen gegönnt hat und ein amtlicher Schädel zurückbleibt, sollte man sich nicht krank melden, manchmal wäre es aber besser ;)
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
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