Messer im Waffenrecht

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
Fragt nach, berichtet und diskutiert hier über solche Änderungen!
dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

Ammaluschi hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass das WaffG für Angler oder Jäger geschrieben wurde.....
Na, ja, Lutz, das ist nu so ne Sache. Das Waffengesetz wurde geschrieben für legale Besitzer von Waffen. Es regelt, wer wann wo und wie eine Waffe legal besitzen oder führen darf. Neben Sportschützen und Sammlern bleibt da nicht viel ausser Anglern und Jägern.
Das dumme am Waffengesetz ist, das sich die nicht berechtigten Besitzer nicht legaler Waffen einfach nicht daran halten.
Ich denke, dir muss ich das nicht erzählen.
Leider verfallen unsere Politiker immer in übermäßigen Aktionismus, wenn eine nicht legale Waffe zu einer Straftat eingesetzt wurde, um auf die legalen Waffenbesitzer drauf zu hauen.
Sicher gibt es auch einige andere Beispiele (Winnenden ist ein trauriges) und ich halte die Einführung bspw. der zentralen Waffendatei für genauso gut wie andere zentrale Dateien. Auch die weitestgehende Herausnahme der Messer aus dem Waffenrecht ist in Ordnung.
Grundlegend trifft es aber meistens die Verkehrten....

Gruß Arnulf :wink:
Benutzeravatar
Ammaluschi
1. Vogelfänger Altona
...
Beiträge: 4957
Registriert: 13.03.2005, 07:29
Wohnort: Tornesch

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Ammaluschi »

Nö, so sehe ich das nicht.
Das Waffengesetz regelt nicht nur den Besitz von legalen Waffen, sondern sagt uns umgekehrt auch, was nicht legal ist. Und, wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Gesetz strenger, wenn man kein Angler oder Jäger ist. Das meinte ich mit "Ich glaube nicht, dass das WaffG für Angler oder Jäger geschrieben wurde..... ". Das Gesetz regelt den Waffenbesitz im Allgemeinen und bietet Ausnahmeregelungen für bestimmte Verwendungsarten wie für die Jagd oder die Fischerei. Und ich finde es auch nicht wirklich schlimm, vor oder nach der Jagd oder dem Fischen das Messer von der Hüfte zu entfernen und in den Kofferraum zu legen.
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

Ammaluschi hat geschrieben:Das Waffengesetz regelt nicht nur den Besitz von legalen Waffen, sondern sagt uns umgekehrt auch, was nicht legal ist.
Natürlich ist das der Umkehrschluss...
Ammaluschi hat geschrieben:Und, wenn ich es richtig verstanden habe, ist das Gesetz strenger, wenn man kein Angler oder Jäger ist. Das meinte ich mit "Ich glaube nicht, dass das WaffG für Angler oder Jäger geschrieben wurde..... ".
So gesehen hast du auch hier recht. Jäger und Angler habe größere Freiheiten. Wobei, mit der weitestgehenden Herausnahme der Messer aus dem Waffenrecht (die verbotenen haben keine anglerische Bedeutung) ist auch das Makulatur. Es muss auch keiner mehr sein Messer vom Gürtel nehmen, nicht mal ein Fünfjähriger.
Vielleicht bin ich ein bisschen beeinflusst, habe gerade den Buschkowsky ausgelesen.....soll aber jetzt gut sein, zumindest von mir.

Gruß Arnulf :wink:
Benutzeravatar
Ammaluschi
1. Vogelfänger Altona
...
Beiträge: 4957
Registriert: 13.03.2005, 07:29
Wohnort: Tornesch

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Ammaluschi »

Hier mal ganz anschaulich dargestellt:

http://www.bundespolizeigewerkschaft.de ... a15fv.pdfr
Gruß Lutz :wink: :wink:

Der Frosch im Brunnen ahnt nichts von der Weite des Meeres.
dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

Mensch, Lutz, super link, du kennst Sachen, die kenn ich nicht..... :c
Die Einstufung der Bajonette wundert mich, da sie frei verkäuflich sind. Aber wie schon erwähnt, einiges ist noch strittig....

Gruß Arnulf :wink:
Gardenfly
Nichtlosgeher
...
Beiträge: 328
Registriert: 13.03.2006, 23:11

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Gardenfly »

Interessant das gerade aus Filmen bekannt Waffen eher verboten werden:wie Nun-Chakos und Wurfsterne.
Kurioses Beispiel am Rande im Zuge des RAF-Terrors wurden mehrschlüssige Vorderladerrevolver unterm Waffenschein gestellt,ein geübter Schütze benötigt 5 Min zum Nachladen,dabei wurde die RAF mit modernen Waffen aus Moskau versorgt .
Benutzeravatar
Loop-Freak
South danish coast area-only
...
Beiträge: 828
Registriert: 29.09.2010, 19:32
Wohnort: Ostsee/DK
Kontaktdaten:

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von Loop-Freak »

Moin, ist ja ein sehr interessantes Thema für uns und hier meine Einstellung:

Jagttrieb,Waffen...Outdoor ist genau wie es mein Urtrieb es will.........und so wie hier einge andere :+++:

Aber ich lebe jetzt 2012 in der "Zukunft---wohne nicht in einer Höhle" und muss mich nicht wirklich (verteideigen oder bin vorbereiet) das mir was hier auf "der Strasse/Umfelt" was plötzlich unerwartetes passiert.
Daher sehe ich es so: Habe meine Ausrüstung immer am Man wenn ich mein Hobby ausübe aber weg davon ist "gefährliche/unerwünschte" Ausrüstung weggepackt und ich brauche sie eh nicht und begebe mich nicht in Gefahr das Gesetz zu verletzen.

Ist mein Senf dazu............Ralf
Vi ses:)
Benutzeravatar
knoesel
...
Beiträge: 4386
Registriert: 26.02.2006, 08:43
Wohnort: Eckernförde

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von knoesel »

Ich zeige Euch mal mein schnuffiges (sehr schafes) Messerchen,
das man leicht am Mann tragen kann:
Dateianhänge
Kosten: knappe 30,00 EUR
Kosten: knappe 30,00 EUR
Der "Knösel" als Anhalt für die Größe des Messers. Klingenlänge = 5,5 cm
Der "Knösel" als Anhalt für die Größe des Messers. Klingenlänge = 5,5 cm
dimona36

Re: Messer im Waffenrecht

Beitrag von dimona36 »

Hallo, Klaus,

das nenn ich mal ein schnuffiges und vor allem griffsicheres Messer. Sehr hübsch :l:

Gruß Arnulf :wink:
Antworten