Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Was sagt eigentlich das Gesetz?
Etwas hat sich angeblich oder tatsächlich geändert?
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Frank Buchholz
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Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von Frank Buchholz »

Moin,

mich trennte kürzlich nur ein vergessener Kescher/geplatzter Schlaufenknoten von der Frage "darf ich diesen herrlichen, blanken 2kg Fisch mitnehmen?" Dem Fisch gehts übrigens gut, sowohl er als auch die Fliege sind beide wieder da wo sie herkommen, dank Schonhaken. Ich wollte eigentlich nur so eine beknackte Idee mit nem Mini-Sideplaner und ner Wobblerfliege ausprobieren ...:oops und hoffte bestenfalls auf halbstarke Regenbogner.

Jezt beschäftigt mich aber doch die Frage wie es mit der Schonzeit aussieht - auf der Karte ist keine gesonderte Schonzeit vermerkt, im Netzt steht aber pauschal 01.10.-neujahr.

weiss jemand ob die Regel mit den gefärbten Fischen auch im NOK Anwendung findet? Für Sportbootfahrer gilt der NOK als Seeschiffahrtsstrasse, aber ob das auch fischereilich gilt :q:

Gruß

Frank :wink:
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piscator truttae
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von piscator truttae »

Die Schonzeit und -entnahmeregelung gilt m.W. für gesamt S.-H. Unabhängig, ob Küsten- oder Binnengewässer.
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Polar-Magnus
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von Polar-Magnus »

Hallo Frank,

die Regelungen der jeweiligen Landesfischereiordnung des Bundeslandes in welchem Du
gerade fischt gelten grundsätzlich immer. Regelungen in den Papieren zu einem Gewässer
nehmen die wichtigsten manchmal auf oder bilden abweichende Regelungen ab (längere
Schonzeiten, höhere Maße etc.).
Seriöserweise sollte eigentlich in jeder Angelerlaubnis stehen, dass die Landesregelungen
auch bei nicht expliziter Aufführung immer gelten und sich der Angler entsprechend zu informieren
und diese einzuhalten hat.

Steht leider nicht immer so drin, gilt aber so.

Gruß

Ingo
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Carp4Fun
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von Carp4Fun »

Moin,
Die Schonzeit und -entnahmeregelung gilt m.W. für gesamt S.-H. Unabhängig, ob Küsten- oder Binnengewässer.
Nein, die Ausnahme zwecks ganzjähriger Entnahme blanker Fische gilt nur an Küstengewässern.
An allen Binnengewässern, dazu zählt auch der NOK, haben die Forellen dagegen pauschal Schonzeit vom 01.10. - 31.12.!
Polar-Magnus hat geschrieben:Regelungen in den Papieren zu einem Gewässer
nehmen die wichtigsten manchmal auf oder bilden abweichende Regelungen ab (längere
Schonzeiten, höhere Maße etc.). Seriöserweise sollte eigentlich in jeder Angelerlaubnis stehen, dass die Landesregelungen
auch bei nicht expliziter Aufführung immer gelten und sich der Angler entsprechend zu informieren
und diese einzuhalten hat. ...
Genau! Und die StVO wird ja auch nicht nochmal zusätzlich auf den Führerschein gedruckt... ;)
Gruß
Sascha
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Polar-Magnus
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von Polar-Magnus »

Carp4Fun hat geschrieben:An allen Binnengewässern, dazu zählt auch der NOK, haben die Forellen dagegen pauschal Schonzeit vom 01.10. - 31.12.!
Was durchaus Sinn macht, da wir attestieren können, dass die allermeisten Meerforellen im Fluß
zwecks Fortpflanzung unterwegs sind - und Oktober bis Dezember bilden ja nunmal die Kernzeit
dieses Geschehens :!:

Ja, ich weiß, es gibt auch Ausnahmen, z.B. Grönländerschwärme in Flußmündungen bei kalten Wintern etc..

Ingo
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Frank Buchholz
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von Frank Buchholz »

Hab sicherheitshalber eben doch nochmal beim Verband angerufen, der NOK gilt als Binnengewässer, d.h. generell keine Entnahme von Lachs & Meerforelle 01.10.-31.12.
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piscator truttae
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von piscator truttae »

Und wieder was gelernt!
Besten Dank.
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VolkerB
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Re: Schonzeit Nord-Ostsee-Kanal- auch blanke Fische?!

Beitrag von VolkerB »

OK,
nachdem die Schonzeitfrage geklärt ist,
magst Du noch zwei Worte über die "beknackte Idee" verlieren?
Ich liebe "beknackte Ideen" :l:
Volker
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